Entscheidungen zu § 152 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

291 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 291

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 12Os115/94, 11Os145/94, 13Os90/97, 11Os159/97 (11Os160/97), 14Os80/97, 1

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §157 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Befreiungsgrund der Selbstbezichtigungsgefahr oder Selbstbelastungsgefahr bezieht sich nur auf die strafbare Beteiligung (§ 12 StGB) des Zeugen an der Tat des Angeklagten und auf Anschlussdelikte (zB §§ 164, 299 StGB), nicht aber auf Aussagedelikte (§§ 288, 289 gegebenenfalls 297 StGB), die der Zeuge im selben oder in einem im Sachzusammenhang stehenden abgesonderten Verfahren begangen ha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 14Os87/94, 12Os115/94, 11Os145/94, 15Os85/95, 11Os159/97 (11Os160/97), 1

Norm: StPO §152 Abs1 Z1 Alternative2
Rechtssatz: Weder die Tatsache eines anhängigen Strafverfahrens, noch die sich darauf beruhende Entschlagungserklärung des Zeugen als solche bewirken schon für sich allein eine Zeugnisbefreiung; das Gericht hat auch in diesem Fall die Entschlagungsberechtigung zu überprüfen. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 11Os167/94, 12Os115/94, 11Os145/94, 11Os91/97, 11Os159/97 (11Os160/97),

Norm: StPO §152 Abs1 Z1 Alternative2
Rechtssatz: Von einem Zeugen, der einen gegen ihn erhobenen Vorwurf als zu Recht bestehend anerkennt, kann im allgemeinen nicht angenommen werden, daß er sich im Umfang seines Geständnisses durch eine wahrheitsgemäße Aussage noch belasten könnte; dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, in welchem Stadium sich das gegen den Zeugen geführte Strafverfahren befindet. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94

Norm: StPO §152 Abs1 Z1 Alternative2
Rechtssatz: Ihrem klar erkennbaren Sinn nach hat die Bestimmung des letzten Halbsatzes des § 152 Abs 1 Z 1 StPO in erster Linie den Fall des Zeugen im Auge, der trotz seiner leugnenden Verantwortung verurteilt worden ist. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 14Os87/94, 12Os115/94, 11Os145/94

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Befreiung von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses tritt - wie in allen anderen Fällen des § 152 Abs 1 und Abs 2 StPO auch - nicht schon mit der bloßen Behauptung des Zeugen ein, daß auf ihn ein Befreiungsgrund zutreffe. Darüber hat vielmehr das Gericht zu entscheiden, und zwar in strittigen Fällen durch begründetes Zwischenerkenntnis (§ 238 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Glaubhaftmachung des Befreiungsgrundes genügt. Zweifel wirken sich für die Gewährung des Entschlagungsrechtes aus. Spekulative Überlegungen ohne realen Hintergrund haben aber außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 14Os193/95

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zum Zwecke der Überprüfung, ob eine Selbstbezichtigungsgefahr (1.Alternative) oder eine Selbstbelastungsgefahr im Zusammenhang mit einem gegen den Zeugen bereits geführten Strafverfahren (2.Alternative) besteht, können dem Zeugen ergänzende Erklärungen abverlangt werden. Dem sind allerdings von zwei Seiten her Grenzen gesetzt: a) ein Zeuge kann zu derartigen Erklärungen nicht direkt gezwungen werden, weil s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94

Norm: StPO §152 Abs1 Z1 Alternative2
Rechtssatz: Ihrem klar erkennbaren Sinn nach hat die Bestimmung des letzten Halbsatzes des § 152 Abs 1 Z 1 StPO in erster Linie den Fall des Zeugen im Auge, der trotz seiner leugnenden Verantwortung verurteilt worden ist. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 14Os87/94, 12Os115/94, 11Os145/94

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Befreiung von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses tritt - wie in allen anderen Fällen des § 152 Abs 1 und Abs 2 StPO auch - nicht schon mit der bloßen Behauptung des Zeugen ein, daß auf ihn ein Befreiungsgrund zutreffe. Darüber hat vielmehr das Gericht zu entscheiden, und zwar in strittigen Fällen durch begründetes Zwischenerkenntnis (§ 238 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Glaubhaftmachung des Befreiungsgrundes genügt. Zweifel wirken sich für die Gewährung des Entschlagungsrechtes aus. Spekulative Überlegungen ohne realen Hintergrund haben aber außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/7/12 14Os82/94, 14Os193/95

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zum Zwecke der Überprüfung, ob eine Selbstbezichtigungsgefahr (1.Alternative) oder eine Selbstbelastungsgefahr im Zusammenhang mit einem gegen den Zeugen bereits geführten Strafverfahren (2.Alternative) besteht, können dem Zeugen ergänzende Erklärungen abverlangt werden. Dem sind allerdings von zwei Seiten her Grenzen gesetzt: a) ein Zeuge kann zu derartigen Erklärungen nicht direkt gezwungen werden, weil s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1994/5/26 15Os57/94, 12Os1/08a (12Os2/08y)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 152 Abs 1 Z 1 StPO stellt auf eine strafgerichtliche, nicht aber auf eine allfällige verwaltungsbehördliche Verfolgung ab. Entscheidungstexte 15 Os 57/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 15 Os 57/94 12 Os 1/08a Entscheidungstext OGH 19.06.2008 12 Os 1/08a Beisatz: Die Zeugnisbe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1994

RS OGH 1994/5/26 15Os57/94, 12Os1/08a (12Os2/08y)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 152 Abs 1 Z 1 StPO stellt auf eine strafgerichtliche, nicht aber auf eine allfällige verwaltungsbehördliche Verfolgung ab. Entscheidungstexte 15 Os 57/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 15 Os 57/94 12 Os 1/08a Entscheidungstext OGH 19.06.2008 12 Os 1/08a Beisatz: Die Zeugnisbe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1994

RS OGH 1994/4/7 15Os42/94 (15Os43/94)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §153
Rechtssatz: Die unrichtige Belehrung über das dem Zeugen zustehende Entschlagungsrecht - "§ 153 StPO" statt richtig § 152 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StPO nF - schadet nicht, wenn der Zeuge nach Entschlagung tatsächlich zu keiner weiteren Aussage verhalten wurde. Entscheidungstexte 15 Os 42/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 42/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1994

RS OGH 1994/4/7 15Os42/94 (15Os43/94)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §153
Rechtssatz: Die unrichtige Belehrung über das dem Zeugen zustehende Entschlagungsrecht - "§ 153 StPO" statt richtig § 152 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StPO nF - schadet nicht, wenn der Zeuge nach Entschlagung tatsächlich zu keiner weiteren Aussage verhalten wurde. Entscheidungstexte 15 Os 42/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 42/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1994

RS OGH 1994/1/18 14Os178/93, 14Os37/94 (14Os38/94)

Norm: StGB §72 Abs2StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bestand einer außerehelichen Lebensgemeinschaft kommt auch im Fall der Inhaftierung eines Partners in Betracht. Entscheidungstexte 14 Os 178/93 Entscheidungstext OGH 18.01.1994 14 Os 178/93 14 Os 37/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 14 Os 37/94 Vgl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1994

RS OGH 1994/1/18 14Os178/93, 14Os37/94 (14Os38/94)

Norm: StGB §72 Abs2StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bestand einer außerehelichen Lebensgemeinschaft kommt auch im Fall der Inhaftierung eines Partners in Betracht. Entscheidungstexte 14 Os 178/93 Entscheidungstext OGH 18.01.1994 14 Os 178/93 14 Os 37/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 14 Os 37/94 Vgl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1994

RS OGH 1993/8/26 15Os73/93, 14Os178/93, 13Os8/05h, 15Os69/06w

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Befreiung von der Verpflichtung zur Zeugenaussage nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO wegen einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (§ 72 Abs 2 StGB) eines Zeugen mit dem Beschuldigten (Angeklagten) greift nur dann ein, wenn das Verhältnis im Zeitpunkt der Vernehmung besteht; aus einer früheren, nicht mehr existierenden Gemeinschaft kann der Entschlagungsgrund nicht abgeleitet werden. Für den aufre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1993

RS OGH 1993/8/26 15Os73/93, 14Os178/93, 13Os8/05h, 15Os69/06w

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Befreiung von der Verpflichtung zur Zeugenaussage nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO wegen einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (§ 72 Abs 2 StGB) eines Zeugen mit dem Beschuldigten (Angeklagten) greift nur dann ein, wenn das Verhältnis im Zeitpunkt der Vernehmung besteht; aus einer früheren, nicht mehr existierenden Gemeinschaft kann der Entschlagungsgrund nicht abgeleitet werden. Für den aufre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1993

RS OGH 1993/8/26 15Os73/93, 14Os178/93, 13Os8/05h, 15Os69/06w

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Befreiung von der Verpflichtung zur Zeugenaussage nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO wegen einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (§ 72 Abs 2 StGB) eines Zeugen mit dem Beschuldigten (Angeklagten) greift nur dann ein, wenn das Verhältnis im Zeitpunkt der Vernehmung besteht; aus einer früheren, nicht mehr existierenden Gemeinschaft kann der Entschlagungsgrund nicht abgeleitet werden. Für den aufre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1993

RS OGH 1992/6/23 11Os49/92 (11Os50/92)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z1StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund nach dem § 345 Abs 1 Z 4 StPO (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO in Verbindung mit § 152 Abs 1 Z 1 StPO) erfaßt nur die Verletzung oder Vernachlässigung von Vorschriften in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 11 Os 49/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1992 11 Os 49/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1992

RS OGH 1992/6/23 11Os49/92 (11Os50/92)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z1StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund nach dem § 345 Abs 1 Z 4 StPO (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO in Verbindung mit § 152 Abs 1 Z 1 StPO) erfaßt nur die Verletzung oder Vernachlässigung von Vorschriften in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 11 Os 49/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1992 11 Os 49/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1992

TE OGH 1992/3/10 14Os8/92

Gründe: Gerhard L***** und Robert L***** wurden mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 20.Oktober 1990 in Gössendorf der Heidemarie (richtig: Heidetraud) K***** mit Gewalt gegen ihre Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, nämlich dadurch, daß ihr Robert L***** eine Pump-Gun der Marke Winchester Defender gege... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1992

RS OGH 1992/1/31 16Os15/91 (16Os16/91)

Norm: StPO §143 Abs2StPO §152 Abs1 Z4RAO §9 Abs2RAO §9 Abs3
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Regelung in anderen Verfahrensgesetzen kann das den Parteienvertretern in der Strafprozeßordnung eingeräumte Entschlagungsrecht nicht primär aus ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht abgeleitet werden. Soweit ihre Verschwiegenheitspflicht über ihr Entschlagungsrecht hinausgeht, ist das nur die Zeugnisbefreiung betreffende Umgehungsverbot nicht zu thema... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1992

RS OGH 1992/1/31 16Os15/91 (16Os16/91)

Norm: StPO §152 Abs1 Z4RAO §9 Abs2RAO §9 Abs3
Rechtssatz: Im Deckungsbereich von Verschwiegenheitspflicht und Entschlagungsrecht der Parteienvertreter ist nicht erstere schlechthin das Schutzobjekt ihres Entschlagungsrechtes, sondern vielmehr das spezielle Recht ihrer Klienten auf Hintanhaltung einer mit ihrer Beiziehung notwendigerweise verbundenen potentiellen Selbstbelastung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1992

RS OGH 1992/1/31 16Os15/91 (16Os16/91)

Norm: StPO §143 Abs2StPO §152 Abs1 Z4RAO §9 Abs2RAO §9 Abs3
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Regelung in anderen Verfahrensgesetzen kann das den Parteienvertretern in der Strafprozeßordnung eingeräumte Entschlagungsrecht nicht primär aus ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht abgeleitet werden. Soweit ihre Verschwiegenheitspflicht über ihr Entschlagungsrecht hinausgeht, ist das nur die Zeugnisbefreiung betreffende Umgehungsverbot nicht zu thema... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1992

RS OGH 1992/1/31 16Os15/91 (16Os16/91)

Norm: StPO §152 Abs1 Z4RAO §9 Abs2RAO §9 Abs3
Rechtssatz: Im Deckungsbereich von Verschwiegenheitspflicht und Entschlagungsrecht der Parteienvertreter ist nicht erstere schlechthin das Schutzobjekt ihres Entschlagungsrechtes, sondern vielmehr das spezielle Recht ihrer Klienten auf Hintanhaltung einer mit ihrer Beiziehung notwendigerweise verbundenen potentiellen Selbstbelastung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1992

TE OGH 1991/10/3 12Os88/91 (12Os89/91)

Gründe: Herbert W***** wurde der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB und des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er seine am 16.Dezember 1975 geborene Tochter Monika W***** mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt und zur Unzucht mißbraucht, indem er a) im Jänner 1990 sie rücklings auf ihr Bett drückte, sich auf ihre Hüften setzte, ihre Beine festhielt und sie an der Brust a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1991

RS OGH 1991/10/3 12Os88/91 (12Os89/91)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §250 Abs1
Rechtssatz: In der Hauptverhandlung ist es einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht verwehrt, ihrer Erklärung eine Bedingung hinzuzufügen. Umso weniger kann dies für einen Verzicht eines Zeugen auf sein Entschlagungsrecht nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO (nur) für den Fall der Anwendung der seinem Schutz dienenden Vorschrift des § 250 Abs 1 StPO gelten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1991

RS OGH 1991/10/3 12Os88/91 (12Os89/91)

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §250 Abs1
Rechtssatz: In der Hauptverhandlung ist es einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht verwehrt, ihrer Erklärung eine Bedingung hinzuzufügen. Umso weniger kann dies für einen Verzicht eines Zeugen auf sein Entschlagungsrecht nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO (nur) für den Fall der Anwendung der seinem Schutz dienenden Vorschrift des § 250 Abs 1 StPO gelten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1991

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