RS OGH 1994/7/12 14Os82/94

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Veröffentlicht am 12.07.1994
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Norm

StPO §152 Abs1 Z1

Rechtssatz

Glaubhaftmachung des Befreiungsgrundes genügt. Zweifel wirken sich für die Gewährung des Entschlagungsrechtes aus. Spekulative Überlegungen ohne realen Hintergrund haben aber außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097638

Dokumentnummer

JJR_19940712_OGH0002_0140OS00082_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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