Norm
StPO §152 Abs1 Z1 Alternative2Rechtssatz
Von einem Zeugen, der einen gegen ihn erhobenen Vorwurf als zu Recht bestehend anerkennt, kann im allgemeinen nicht angenommen werden, daß er sich im Umfang seines Geständnisses durch eine wahrheitsgemäße Aussage noch belasten könnte; dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, in welchem Stadium sich das gegen den Zeugen geführte Strafverfahren befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097671Dokumentnummer
JJR_19940712_OGH0002_0140OS00082_9400000_007