Entscheidungen zu § 152 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

291 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 291

TE OGH 1999/4/22 15Os31/99

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1999

TE OGH 1999/3/11 12Os22/99

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.03.1999

RS OGH 1998/12/2 14Os145/98, 12Os22/99, 14Os105/99, 12Os21/00, 15Os21/00, 15Os3/01, 14Os75/01, 13Os3

Norm: StPO §152 Abs1StPO §252 Abs1 Z2a
Rechtssatz: Eine Entschlagungserklärung kann auch schon vor der Hauptverhandlung (zum Beispiel schriftlich) abgegeben werden. Ob sie ausreichend und unbedenklich ist, entscheidet das Gericht. Entscheidungstexte 14 Os 145/98 Entscheidungstext OGH 02.12.1998 14 Os 145/98 12 Os 22/99 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1998

TE OGH 1998/12/2 14Os145/98

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.12.1998

TE OGH 1998/9/30 13Os131/98

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1998

RS OGH 1997/10/21 14Os80/97, 11Os10/02, 15Os19/03, 15Os43/03, 15Os45/04, 12Os90/05k, 15Os3/07s, 15Os

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrmals ausgesprochen hat, darf der in Rede stehende Entschlagungsgrund im Falle von wiederholten Befragungen nicht durch eine der Aussagen selbst geschaffen worden sein. Nur die mögliche Offenbarung eines außerhalb der gerichtlichen Aufarbeitung des Straffalles allenfalls gesetzten kriminellen Verhaltens, nicht aber ein innerhalb dessen v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1997

RS OGH 1997/10/21 14Os80/97, 11Os10/02, 15Os19/03, 15Os43/03, 15Os45/04, 12Os90/05k, 15Os3/07s, 15Os

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrmals ausgesprochen hat, darf der in Rede stehende Entschlagungsgrund im Falle von wiederholten Befragungen nicht durch eine der Aussagen selbst geschaffen worden sein. Nur die mögliche Offenbarung eines außerhalb der gerichtlichen Aufarbeitung des Straffalles allenfalls gesetzten kriminellen Verhaltens, nicht aber ein innerhalb dessen v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1997

TE OGH 1997/10/21 14Os80/97

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1997

TE OGH 1997/9/24 13Os124/97

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.09.1997

TE OGH 1997/8/6 13Os90/97

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.08.1997

RS OGH 1997/7/3 15Os83/97

Norm: StPO §152 Abs1 Z3StPO §252 Abs1 Z2aStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Abspielung eines Videobandes über die kontradiktorische Vernehmung einer unmündigen Zeugin im Vorverfahren ist unzulässig, wenn sich nur deren Mutter in der Hauptverhandlung der Vernehmung ihrer Tochter widersetzt hat. Denn das Entschlagungsrecht der Unmündigen (§ 152 Abs 1 Z 3 StPO) ist ein höchstpersönliches, das durch die Unmündige selbst hätte in Anspruch genommen we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1997

TE OGH 1997/7/3 15Os83/97

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.07.1997

RS OGH 1997/7/3 15Os83/97

Norm: StPO §152 Abs1 Z3StPO §252 Abs1 Z2aStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Abspielung eines Videobandes über die kontradiktorische Vernehmung einer unmündigen Zeugin im Vorverfahren ist unzulässig, wenn sich nur deren Mutter in der Hauptverhandlung der Vernehmung ihrer Tochter widersetzt hat. Denn das Entschlagungsrecht der Unmündigen (§ 152 Abs 1 Z 3 StPO) ist ein höchstpersönliches, das durch die Unmündige selbst hätte in Anspruch genommen we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1997

TE OGH 1997/5/7 13Os10/97 (13Os11/97)

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1997

RS OGH 1997/3/19 13Os28/97 (13Os29/97, 13Os30/97)

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Beschlagnahme von Unterlagen eines beruflichen Parteienvertreters (Verteidigers, Notars, Rechtsanwaltes, Wirtschaftstreuhänders) ist Ausfluß des Umgehungsverbotes (§ 152 Abs 3 StPO) des Rechtes auf Zeugnisentschlagung (§ 152 Abs 1 Z 4 StPO). Der Zweck dieses Zeugnisentschlagungsrechtes liegt darin, dem Beschuldigten eine vertrauensvolle und vertrauliche Kontaktaufnah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1997

RS OGH 1997/3/19 13Os28/97 (13Os29/97, 13Os30/97), 13Os21/01

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht des beruflichen Parteienvertreters nach § 152 Abs 1 Z 4 StPO (und damit auch das Umgehungsverbot nach Abs 3 leg. cit) entfällt dann, wenn begründeter Verdacht besteht, daß dieser selbst an der strafbaren Handlung seines Klienten teilgenommen hat oder sie durch strafbare Handlungen zu decken sucht. In einem solchen Fall hat sich nämlich der Beschuldigte nur formell einem Pa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1997

RS OGH 1997/3/19 13Os28/97 (13Os29/97, 13Os30/97)

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Der Kernbereich der dem Umgehungsverbot unterliegenden Gegenstände liegt in der sogenannten "Information" der Parteienvertreter. Darunter sind Mitteilungen des Klienten, Aufzeichnungen über Gespräche (Besprechungsnotizen) etc zu verstehen. Dazu gehören aber auch "Drittinformationen" wie Unterlagen über Erhebungen oder Mitteilungen Dritter an den Entschlagungsberechtigten oder Aufze... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1997

RS OGH 1997/3/19 13Os28/97 (13Os29/97, 13Os30/97)

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Beschlagnahme von Unterlagen eines beruflichen Parteienvertreters (Verteidigers, Notars, Rechtsanwaltes, Wirtschaftstreuhänders) ist Ausfluß des Umgehungsverbotes (§ 152 Abs 3 StPO) des Rechtes auf Zeugnisentschlagung (§ 152 Abs 1 Z 4 StPO). Der Zweck dieses Zeugnisentschlagungsrechtes liegt darin, dem Beschuldigten eine vertrauensvolle und vertrauliche Kontaktaufnah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1997

RS OGH 1997/3/19 13Os28/97 (13Os29/97, 13Os30/97), 13Os21/01

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht des beruflichen Parteienvertreters nach § 152 Abs 1 Z 4 StPO (und damit auch das Umgehungsverbot nach Abs 3 leg. cit) entfällt dann, wenn begründeter Verdacht besteht, daß dieser selbst an der strafbaren Handlung seines Klienten teilgenommen hat oder sie durch strafbare Handlungen zu decken sucht. In einem solchen Fall hat sich nämlich der Beschuldigte nur formell einem Pa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1997

RS OGH 1997/3/19 13Os28/97 (13Os29/97, 13Os30/97)

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs2StPO §152 Abs3
Rechtssatz: Der Kernbereich der dem Umgehungsverbot unterliegenden Gegenstände liegt in der sogenannten "Information" der Parteienvertreter. Darunter sind Mitteilungen des Klienten, Aufzeichnungen über Gespräche (Besprechungsnotizen) etc zu verstehen. Dazu gehören aber auch "Drittinformationen" wie Unterlagen über Erhebungen oder Mitteilungen Dritter an den Entschlagungsberechtigten oder Aufze... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1997

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 11Os29/03, 11Os146/07s, 14Os104/12v, 14Os102/13a, 13Os66/1

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei den Berufsgeheimnisträgern ist das Zeugnisentschlagungsrecht auf die bei der Berufsausübung bekanntgewordenen Tatsachen begrenzt, somit auf Umstände, die ihnen bei Tätigkeiten, die sie bei der Berufsausübung regelmäßig zu verrichten haben oder sonst in unmittelbarem Bezug dazu stehen, zur Kenntnis gelangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 13Os10/97 (13Os11/97), 13os124/97, 15Os13/03, 14Os93/04, 1

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht der im § 152 Abs 1 Z 5 (auch Abs 2) StPO bezeichneten Personen (hier: Mitarbeiter einer anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung) steht nicht zur alleinigen Disposition des Angeklagten. Es kann daher durch eine im Gesetz (hier) gar nicht vorgesehene "Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht" das Recht (siehe Abs 3) der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 11Os29/03, 11Os146/07s, 14Os104/12v, 14Os102/13a, 13Os66/1

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei den Berufsgeheimnisträgern ist das Zeugnisentschlagungsrecht auf die bei der Berufsausübung bekanntgewordenen Tatsachen begrenzt, somit auf Umstände, die ihnen bei Tätigkeiten, die sie bei der Berufsausübung regelmäßig zu verrichten haben oder sonst in unmittelbarem Bezug dazu stehen, zur Kenntnis gelangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 11Os146/07s

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2
Rechtssatz: Bei den Personenkreisen des § 152 Abs 1 Z 4 und 5 (sowie den diesen gleichgestellten nach Abs 2) StPO idF StPÄG 1993, BGBl 1993/526, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Umstände, die der Zeuge nicht offenbaren will, ihm in seiner maßgeblichen Eigenschaft anvertraut worden sind; es genügt vielmehr Kenntnisnahme in dieser Eigenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 11Os29/03, 11Os146/07s, 14Os104/12v, 14Os102/13a, 13Os66/1

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei den Berufsgeheimnisträgern ist das Zeugnisentschlagungsrecht auf die bei der Berufsausübung bekanntgewordenen Tatsachen begrenzt, somit auf Umstände, die ihnen bei Tätigkeiten, die sie bei der Berufsausübung regelmäßig zu verrichten haben oder sonst in unmittelbarem Bezug dazu stehen, zur Kenntnis gelangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 13Os10/97 (13Os11/97), 13os124/97, 15Os13/03, 14Os93/04, 1

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht der im § 152 Abs 1 Z 5 (auch Abs 2) StPO bezeichneten Personen (hier: Mitarbeiter einer anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung) steht nicht zur alleinigen Disposition des Angeklagten. Es kann daher durch eine im Gesetz (hier) gar nicht vorgesehene "Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht" das Recht (siehe Abs 3) der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

RS OGH 1996/11/6 13Os110/96 (13Os111/96), 13Os10/97 (13Os11/97), 13os124/97, 15Os13/03, 14Os93/04, 1

Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht der im § 152 Abs 1 Z 5 (auch Abs 2) StPO bezeichneten Personen (hier: Mitarbeiter einer anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung) steht nicht zur alleinigen Disposition des Angeklagten. Es kann daher durch eine im Gesetz (hier) gar nicht vorgesehene "Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht" das Recht (siehe Abs 3) der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1996

Entscheidungen 121-150 von 291

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten