Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein in Österreich daueraufenthaltsberechtigter Staatsangehöriger Serbiens, wurde im Bundesgebiet am XXXX festgenommen; seither wird er in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX , wurde er wegen qualifizierter Suchtgiftdelikte rechtskräftig zu einer achteinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein in Österreich daueraufenthaltsberechtigter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, reiste erstmalig im Jahr 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In weiterer Folge wurde seinem gestellten Asylantrag nicht stattgegeben, gegen ihn wurde zudem eine Außerlandesbringung (Polen) angeordnet. 2019 stellte der Beschwerdeführer einen Folgeantrag, erneut wurde Polen als zuständiger Staat für die Prüfung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: BF) war im Bundesgebiet nur in Justizanstalten mit Hauptwohnsitz gemeldet, zwischenzeitig war er obdachlos. Er war nie im Bundesgebiet berufstätig. Er wurde 2024 und 2025 strafgerichtlich verurteilt, zuletzt wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls (§§ 15, 127, 131 erster Fall StGB) zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 8 Monate be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich laut eigenen Angaben seit 2007 im Bundesgebiet auf. Wohnsitzmeldungen sind im Zentralen Melderegister seit XXXX .2008 dokumentiert. Im Bundesgebiet leben seine Lebensgefährtin und sein minderjähriger Sohn, für welchen er unterhaltspflichtig ist. Familiäre Bindungen an sein Heimatland liegen vor, wenn auch der Kontakt die letzten Jahre ausschließlich telefonisch bzw. per Briefverkehr erfolgte. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsangehöriger, er verfügt auf Antrag vom XXXX seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Davor stellte er bereits am XXXX einen Antrag, dass diesbezügliche Verfahren wurde am XXXX eingestellt (IZR-Auszug vom XXXX ). Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsangehöriger, er verfügt auf Antrag vom römisch 40 seit römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX in XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Serbien. Die Staatsangehörigkeit ist geklärt [IZR-Abfrage]. Er ist verwitwet und hat weder eigene, noch an kindesstatt angenommene Kinder. Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig. Er ist Angehöriger der Volksgruppe der Roma und Angehöriger der serbisch-orthodoxen Kirche. 1.1. Der am römisch 40 in römisch 40 geborene Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde), Regionaldirektion Kärnten, vom 21.08.2025 (amtssigniert am 22.08.2025), wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der BF reiste spätestens im September 2015 ins Bundesgebiet ein und stellte am 18.09.2025 einen Antrag auf internationalen Schutz. Hierbei gab der BF einen falschen Namen bzw. eine falsche Staatsangehörigkeit an, nämlich „ XXXX , bzw. StA: RF“, das Geburtsdatum stimmte überein. Dem steht entgegen, dass Ihr Vater im Rahmen seiner Einvernahme bereits einen kasachischen Reisepass des BF vorzeigte, der den BF a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, der in Österreich lebt, wurde im XXXX im Bundesgebiet strafgerichtlich verurteilt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete daraufhin ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte ihn mit Schreiben vom XXXX .2025 auf, sich dazu zu äußern und Fragen zu seinem Aufenthalt in Österreich sowie zu seinem Privat- und Familien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der bislang unbescholtene Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien. Ein aktueller Inlandsaufenthalt kann mangels entsprechender Nachweise nicht festgestellt werden. Für die Zeiträume von XXXX .2024 bis XXXX 2024 sowie von XXXX .2024 bis XXXX .2024 liegen Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet vor. Der BF ging bislang in Österreich von XXXX .2025 bis XXXX .2025 sowie von XXXX .2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 28.10.2025 wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), ausgesprochen, gegen den BF ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) reiste im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern 2010 in das Bundegebiet ein und weist seit XXXX 2010 durchgehend Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf. Der Beschwerdeführer (BF) reiste im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern 2010 in das Bundegebiet ein und weist seit römisch 40 2010 durchgehend Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf. Er ist seit XXXX 2024 mit einer österreichischen Staatsbürgerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 16.10.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...