Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX .1995 geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Ungarn. Er verfügt über keine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Er war vom XXXX .2008 bis XXXX 2017 mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit dem XXXX .2017 scheint bei ihm im Bundesgebiet keine Meldung an einer Privatadresse mehr auf. 1.1. Der am römisch 40 .1995 geborene Beschwerdeführer (BF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im Rahmen der Familienzusammenführung im Jahr 1991 legal in das Bundesgebiet ein. Zuletzt war er im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus, zuletzt gültig bis 08.06.2019. Ein entsprechender Verlängerungsantrag wurde am 17.03.2021 – verspätet – beim Magistrat Steyr eingebracht. 2. Der BF weist im Bundesgebiet im Zeitraum zwischen Jänner ... mehr lesen...