Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 23.09.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit römisch 40 über eine Anmeldebescheinigung. Hinsichtlich des BF liegen folgende Wohnsitzmeldungen vor: Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Hauptwohnsitz (Justiza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde, wurde im Juli 2025 von der Strafverfolgung des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) wegen §§ 83, 15, 84, 107 Abs. 1 und 2 StGB des BF sowie von der über diesen verhängten Untersuchungshaft verständig. 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde... mehr lesen...