Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Belangte Behörde) vom 17.10.2025 wurde gegen den Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung in die Dominikanische Republik zulässig sei (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen ihn gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 und Z 5 FPG ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.), gemäß § 55 Abs. 4 FPG keine Frist für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG in Türkei zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Serbien, am XXXX in XXXX , Serbien, geboren. 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Serbien, am römisch 40 in römisch 40 , Serbien, geboren. Er ist erstmalig am XXXX ins Bundesgebiet eingereist und verfügte über ein Künstlervisum, seit 2006 hält er sich dauerhaft in Österreich auf. Er ist erstmalig am römisch 40 ins Bundesgebiet eingereist und verfügte über ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 10.10.2025 wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), ausgesprochen, dass gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 23.09.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragra... mehr lesen...