Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 20.08.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 11.09.2025 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde in Deutschland geboren und lebt seit 2007 in Österreich. Ihm wurde zuletzt im Jahr 2017 eine Daueraufenthaltskarte (Angehöriger eines EWR-Bürgers) ausgestellt, die bis 2027 gültig ist. Nachdem er zweimal strafgerichtlich verurteilt worden war, teilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: [belangte] Behörde) dem Beschwerdeführer im Jahr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Rumänien und ist zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich eingereist. Ausgehend vom XXXX XXXX bis laufend ist er im Bundesgebiet an einer Privatadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet (konkret an der Anschrift XXXX ). 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Rumänien und ist zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich eingereist. Ausgehend vom römisch 40 römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.09.2025 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Albanien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein unbefristetes Einreiseverbot er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein mehrfach vorbestrafter Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik, war im Bundesgebiet von XXXX .2020 bis XXXX .2025 in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Der Beschwerdeführer (BF), ein mehrfach vorbestrafter Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik, war im Bundesgebiet von römisch 40 .2020 bis römisch 40 .2025 in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete nach se... mehr lesen...