Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 28.10.2025 wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), ausgesprochen, gegen den BF ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 16.10.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Belangte Behörde) vom 17.10.2025 wurde gegen den Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung in die Dominikanische Republik zulässig sei (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Serbien, am XXXX in XXXX , Serbien, geboren. 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsbürger von Serbien, am römisch 40 in römisch 40 , Serbien, geboren. Er ist erstmalig am XXXX ins Bundesgebiet eingereist und verfügte über ein Künstlervisum, seit 2006 hält er sich dauerhaft in Österreich auf. Er ist erstmalig am römisch 40 ins Bundesgebiet eingereist und verfügte über ein... mehr lesen...