Entscheidungen zu § 82a GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 91-120 von 148

RS OGH 1990/12/19 9ObA313/90

Norm: GewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Tritt der Arbeitnehmer - ohne dem Arbeitgeber eine angemessene Nachfrist zu setzen - aus, indem er den bisher von ihm geduldeten Verstoß gegen § 15 Z 6 letzter Satz KollV für das grafische Gewerbe Österreichs über den Verbrauch der Freizeitstunden innerhalb eines Jahres zum Anlaß einer vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses nahm, verstößt er dadurch gegen Treu und Glauben (§ 48 ASGG). Tritt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1990

TE OGH 1990/12/19 9ObA313/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1990

RS OGH 1990/9/26 9ObA240/90

Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Der Austrittsgrund des § 82 a lit a GewO 1859 (bzw des § 26 Z 1 AngG) liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Fortsetzung seiner Dienstleistungen (= "Arbeit") ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1990

RS OGH 1990/9/26 9ObA240/90

Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Zur Auslegung des § 82 a lit a GewO 1859 ist die ähnliche Bestimmung des § 26 Z 1 AngG heranzuziehen (SZ 60/134 = Arb 10671 mit weiteren Nachweisen). (§ 48 ASGG). Zur Auslegung des Paragraph 82, a Litera a, GewO 1859 ist die ähnliche Bestimmung des Paragraph 26, Ziffer eins, AngG heranzuziehen (SZ 60/134 = Arb 10671 mit weiteren Nachweisen). (Paragraph 48, ASGG). Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1990/9/26 9ObA240/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). In der Übernahme der unbekämpft gebliebenen Feststellungen des Erstgerichtes - schon dort wurde das Monatseinkommen der Klägerin mit brutto S 14.578,88 inklusive anteiliger Jahresremuneration und das Monatseinkommen einer Küchenkassierin mit S 12.000 brutto festgestellt, aber nicht, ob im Betrag von S 12.000 brutto auch die Jahresremune... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1990/9/12 9ObA192/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes über den Krankheitsverlauf und die erstmalige Diagnose einer endomorphen Depression im Jahre 1981 ausdrücklich übernahm. Mit diesen Feststellungen ist es durchaus in Einklang zu bringen, daß das Berufungsgericht davon ausging, daß der Klä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1990

TE OGH 1989/12/6 9ObA332/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 5. August 1974 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 27. April 1988 (Beilage A=2/1) kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 27. Mai 1988 auf und forderte die Beklagte gleichzeitig auf (Beilage B=2/2), die ihm für Februar bis März 1988 zustehenden Überstundenzuschläge - es handelte sich um Zuschläge für Nachtstunden (wegen Beginns der Arbeitszeit vor 6 Uhr früh) - bis spätestens 6. Mai 1988 nachzuverrechnen und au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.12.1989

TE OGH 1989/9/13 9ObA244/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.1989

RS OGH 2002/9/19 9ObA169/89, 8ObS195/02p

Norm: ABGB §918 IVb2bb AngG §26 Z2 III2a BAG §15 Abs4 litbGewO 1859 §82a litdKollV für Arbeiter im Hotel - und Gastgewerbe Pkt6KollV für Arbeiter im Hotel - und Gastgewerbe Pkt8 ABGB § 918 heute ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1989

TE OGH 1989/8/30 9ObA169/89

Entscheidungsgründe: Die am 8.Februar 1970 geborene Klägerin begann am 12.Juli 1985 beim Beklagten ein Lehrverhältnis als Kochlehrling, dessen Ende für den 11.Juli 1988 vereinbart war. Beim Einstellungsgespräche, an dem die Klägerin und ihre Mutter teilnahmen, wurde vereinbart, daß die Klägerin vom Beklagten Kost und Quartier erhält und auch für sie gewaschen wird. Der Beklagte erklärte, daß die Klägerin genausoviel an Lehrlingsentschädigung erhalten werde wie die übrigen Lehrli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1989

TE OGH 1989/6/28 9ObA175/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Austritts der Klägerin im Sinne des § 82 a lit. a GewO 1859 Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Austritts der Klägerin im Sinne des Paragraph 82, a Litera a, GewO 1859 zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die R... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1989

RS OGH 1989/5/24 9ObA96/89

Norm: AngG §26 Z2 III2aGewO 1859 §82a litd AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer nach Duldung wiederholter Zahlungsverzögerungen, er werde dies nicht mehr hinnehmen, sondern von seinem Auflösungsrecht zu Lasten des Arbeitgeber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

TE OGH 1989/5/24 9ObA96/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 28. August 1978 bis 30. November 1987 bei der beklagten Partei als Werkzeugmacher angestellt. Bei der beklagten Partei kam es seit Jahren zu unpünktlichen Gehaltszahlungen. Der Kläger erhielt sein Gehalt für Mai erst am 11. Juni 1987, das für Juni am 9. Juli 1987, das Urlaubsgeld statt am 15. Juli erst am 22. Juli 1987 und das Augustgehalt am 7. September 1987. Im Juli 1987 erklärte der Kläger dem Geschäftsführer der Beklagten, daß er das ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1989

RS OGH 2022/5/25 9ObA54/89, 8ObA242/98s, 8ObA26/22i

Norm: ArbVG §97 Abs1 Z13GewO §82a litd ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ArbVG § 97 gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2021 ArbVG § 97 gültig von 01.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1989

TE OGH 1989/4/19 9ObA54/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes entgegengehalten: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend wird den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes en... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.04.1989

RS OGH 1989/2/8 9ObA15/89

Norm: AngG §26 Z2 III2aGewO 1859 §82a litd AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer nur sein Gehalt unter Austrittsdrohung urgiert, ist er - wenn dieses rechtzeitig ausbezahlt wurde - nicht berechtigt, wegen vorenthaltener Provision... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1989

RS OGH 1989/2/8 9ObA15/89

Norm: AngG §26 Z2 III2dGewO 1859 §82a litd AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Keine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer zwar weigert an einem verunreinigten Platz im Freien ohne Kälteschutzkleidung zu arbeiten, wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1989

TE OGH 1989/2/8 9ObA15/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 48 ASGG). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichtes zu verweisen (Parag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.02.1989

RS OGH 2012/12/17 9ObA240/88, 9ObA175/89, 9ObA42/95, 9ObA130/09x, 9ObA58/12p

Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ist dem Arbeitgeber der angegriffene Gesundheitszustand des Arbeitnehmers aus den Umständen bekannt, so bedarf es einer Mitteilung des Arbeitnehmers über die Gesundheitsgefährlichkeit der weiteren Tätigkeit vor Geltendmachung des Austrittsrechtes nicht (§ 48 ASGG). Ist dem Arbeitgeber der angegriffene Gesundheitszustand des Arbeitnehmers aus den Umständen bekannt, so bedarf es einer Mitteilung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1988

TE OGH 1988/10/12 9ObA240/88

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist folgendes auszuführen: Gemäß dem § 82 a lit. a GewO 1859, der nach § 376 Z 47 GewO 1973 noch weiterhin gilt, kann ein Arbeitnehmer... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1988

RS OGH 2001/6/7 9ObA189/88, 9ObA135/01w

Norm: GewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Reagiert der Arbeitgeber, der schon bisher den einzelvertraglich festgelegten Lohnzahlungstermin nicht eingehalten hatte, auf ein Ersuchen des Arbeitnehmers um pünktliche Lohnzahlung mit der Ankündigung, sich auch in Zukunft nicht an den vereinbarten Zahlungstermin zu halten, verwirklicht schon diese im Hinblick auf das bisherige Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Arbeitnehmers ernst zu neh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1988

TE OGH 1988/9/14 9ObA189/88

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 18. September 1978 bis 2. Mai 1987 im Bäckereibetrieb der Beklagten als Ladnerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Klägerin. Die Lohnzahlung ist in ihren für den vorliegenden Fall wesentlichen Punkten im Kollektivvertrag für das österreichische Bäckergewerbe, der für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, nicht jedoch für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer gilt, wie folgt geregelt: "§ ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.1988

RS OGH 1988/8/31 9ObA155/88

Norm: ARG §9 Abs2 AZG §10 GewO 1859 §82a litd ARG § 9 heute ARG § 9 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 ARG § 9 gültig von 01.07.1984 bis 31.05.2022 AZG § 10 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1988

TE OGH 1988/8/31 9ObA155/88

Begründung: Der Kläger war ab dem Jahre 1976 mit Unterbrechungen, zuletzt vom 25.Mai bis 13.Juni 1987 im Transportbetrieb der Beklagten als LKW-Fahrer beschäftigt. Er arbeitete bei Bedarf fallweise auch an Samstagen, und zwar im Jahre 1984 6mal, 1985 3mal und 1986 7mal. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 72 S brutto. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe - ausgenommen die Urlaubsbestim... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1988

TE OGH 1988/6/1 9ObA109/88

Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Zu den Ausführungen des Rekurswerbers ist ergänzend folgendes zu bemerken: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Zu den Ausführungen des Rekurswerbers ist ergänzend folgendes zu bemerken: In § 19... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.06.1988

TE OGH 1988/6/1 9ObA116/88

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit welcher der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit welcher der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft, liegt nicht vor (... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.06.1988

RS OGH 2007/1/31 9ObA93/88, 9ObA7/92, 9ObA85/03w, 8ObA85/06t

Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Im Falle der Kündigung bleibt jedoch das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrecht und der Arbeitgeber kann der Annahme eines wichtigen Lösungsgrundes im Sinne des § 82 a lit a GewO noch dadurch begegnen, daß er dem Arbeitnehmer eine zumutbare, dem Arbeitsvertrag entsprechende und die Gesundheit nicht gefährdende Ersatzbeschäftigung anbietet. Im Falle der Kündigung bleibt j... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1988

RS OGH 2025/4/29 9ObA93/88; 9ObA240/88; 9ObA203/93; 9ObA42/95; 9ObA194/95; 8ObA135/98f; 8ObA27/24i;

Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1988

RS OGH 2024/6/26 9ObA93/88; 9ObA175/89; 9ObA113/99d; 8ObA27/24i

Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer muß darüber aufklären, daß seine bisherige Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet; er darf den Arbeitgeber durch seine Kündigung nicht überraschen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1988

RS OGH 2020/6/25 9ObA93/88, 9ObA7/92, 9ObA75/92, 9ObA194/95, 9ObA85/03w, 8ObA69/04m, 9ObA162/05x, 8O

Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ist aus dem Inhalt der das Arbeitsverhältnis auflösenden Erklärung klar erkennbar, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Lösungsgrund für sich in Anspruch nimmt, steht seinem Begehren auf Abfertigung nicht entgegen, dass er nicht formell seinen Austritt erklärte, sondern kündigte. Entscheidungstexte 9 ObA 93/88 Entscheidungstext OGH 11.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1988

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