Norm
ARG §9 Abs2Rechtssatz
Bei einer willkürlichen und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers widersprechenden Verlagerung der Arbeitszeit ohne Berücksichtigung des ohne Arbeitsleistung gebührenden Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs 2 ARG ist der Arbeitnehmer gemäß § 82 a lit d GewO zum Austritt berechtigt.Bei einer willkürlichen und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers widersprechenden Verlagerung der Arbeitszeit ohne Berücksichtigung des ohne Arbeitsleistung gebührenden Feiertagsentgeltes gemäß Paragraph 9, Absatz 2, ARG ist der Arbeitnehmer gemäß Paragraph 82, a Litera d, GewO zum Austritt berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052455Dokumentnummer
JJR_19880831_OGH0002_009OBA00155_8800000_004