Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger vom Beklagten S 47.802,80 brutto sA an Abfertigung (S 42.622,80) und an restlichem Urlaubszuschuß (S 5.180,--). Er habe das Arbeitsverhältnis ohne Schaden für seine Gesundheit nicht mehr fortsetzen können und daher unter Vorlage eines ärztlichen Attests gekündigt. Sein Anspruch auf Urlaubszuschuß ergebe sich aus Art. XII Z 1 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (kurz KV). Der Beklagte beant... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger vom Beklagten S 47.802,80 brutto sA an Abfertigung (S 42.622,80) und an restlichem Urlaubszuschuß (S 5.180,--). Er habe das Arbeitsverhältnis ohne Schaden für seine Gesundheit nicht mehr fortsetzen können und daher unter Vorlage eines ärztlichen Attests gekündigt. Sein Anspruch auf Urlaubszuschuß ergebe sich aus Art. XII Z 1 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (kurz KV). Der Beklagte beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts der Klägerin richtig gelöst. Es reicht daher aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hin... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Vor Erklärung des Austritts ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber darüber aufzuklären, daß die Arbeit auf dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz seine Gesundheit gefährdet. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 79/87 Veröff: WBl 1988,160 9 ObA 240/88... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Der Arbeitnehmer kann sich auf den Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung dann nicht berufen, wenn der Arbeitgeber ihm eine andere, seiner Gesundheit nicht abträgliche ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Wäre es möglich gewesen, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages eine gesundheitsunschädliche Tätigkeit zuzuweisen, erfolgte sein für den Arbeitgeber überraschender Austritt ungerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 79/87 Veröff: WBl 1988,160 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wäre es möglich gewesen, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages eine gesundheitsunschädliche Tätigkeit zuzuweisen, erfolgte sein für den Arbeitgeber überraschender Austritt ungerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 ObS 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObS 79/87 Veröff: WBl 1988,160 9 ObA 7/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Tr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBb AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Mai 1979 bis zum 14. August 1984 als Fleischhauergeselle bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese führt in Innsbruck einen Fleischverarbeitungsbetrieb mit mehreren Filialen sowie ein Lebensmittelgeschäft und ein (Selbstbedienungs)Restaurant und beschäftigt insgesamt ca. 320 Arbeitnehmer. Am 14. August 1984 kam der beklagten Partei folgendes Austrittsschreiben des Klägers zu: "Ich, Alfred T***, trete mit 14. August 1984 wegen gesundheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aus dem mit der beklagten Partei bestehenden Arbeitsverhältnis unter Berufung auf den § 26 Z 1 AngG am 9.1.1984 vorzeitig ausgetreten. Er begehrt mit der vorliegenden Klage die Zahlung der Abfertigung in der Höhe von S 44.454,50 sowie eines ihm zu Unrecht abgezogenen Betrages von S 6.600,--. Zur
Begründung: führte er aus, er habe aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitsleistung nicht mehr fortsetzen können. Die beklagte Partei habe ihm auch nä... mehr lesen...
Norm: AZG §12 GewO 1859 §82a litc AZG § 12 heute AZG § 12 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 12 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AZG § 12 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Ist bei Fortsetzen der Arbeit eine langsam, aber stetig fortschreitende Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten, dann ist der Arbeitnehmer berechtigt, das ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Auf § 82 a lit a GewO 1859 sind bei Austritt wegen Gesundheitsgefährdung die von Lehre und Rechtsprechung zu § 26 Z 1 AngG entwickelten Grundsätze sinngemäß anzuwenden. Au... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Das Recht zum vorzeitigen Austritt besteht schon, wenn für den Arbeitnehmer durch die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet wäre. Dabei braucht ei... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a litaStmk LAO §32 lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Vom Arbeitnehmer kann nicht verlangt werden, daß er vor Lösung des Dienstverhältnisses wegen Gefährdung seiner Gesundheit an den Dienstgeber mit dem Wun... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I4 AngG §23 Abs7 AngG §26 GewO 1859 §82a lita AngG Art. 1 § 20 heute AngG Art. 1 § 20 gültig ab 01.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 AngG Art. 1 § 20 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82aKollV für die holzverarbeitende Industrie §14KollV für die holzverarbeitende Industrie §15
Rechtssatz:
Die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern ist kein wichtiger Austrittsgrund gemäß § 82 a GewO und daher keine Grundlage für den Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach den Bestimmungen des KollV für die holzverarbeitende Industrie. Die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern ist kein wichtiger Austrittsgrun... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a
Rechtssatz:
Die sich durch den plötzlichen Ausfall einer Aufsichtsperson für eine Dienstnehmerin ergebende Notwendigkeit, ihre drei Kinder selbst zu betreuen, stellt keinen der im § 82 a GewO taxativ aufgezählten Austrittsgründe dar. - Die Erklärung einer Dienstnehmerin, sie könne nicht mehr arbeiten, weil sie niemanden für die Kinder habe, und sie könne ungeachtet des dadurch bedingten Verlustes von Sonderzahlun... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2dGewO 1859 §82a litd AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Eine Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung gemäß § 82 a lit d GewO liegt vor, wenn der Dienstgeber den Lohn für etwa drei Wochen vorenthält, obwohl schon von ... mehr lesen...
Norm: SonntagsruheG allgGewO 1859 §82a litc
Rechtssatz:
Die Verleitung zu gesetzwidriger Sonntagsarbeit bildet einen wichtigen Grund für den Austritt des Arbeiters.
Entscheidungstexte 4 Ob 80/58 Entscheidungstext OGH 26.08.1958 4 Ob 80/58 Veröff: SozM IIIA,55 = Arb 6927 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ArbUrlG §6ArbUrlG §7ArbUrlG §8GewO 1859 §82aKollV für das Bäckergewerbe PktVIII
Rechtssatz:
Im Falle verschuldeter Entlassung eines unter den BäckereikollV fallenden Dienstnehmer gebührt kein Anspruch auf aliquoten Teil der Urlaubsbezüge.
Entscheidungstexte 4 Ob 51/57 Entscheidungstext OGH 14.05.1957 4 Ob 51/57 Veröff: Arb 6660 = SozM IA/c,72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 II AngG §26 II1GewO 1859 §82a ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIII ABGB §1162 IV AngG §26 I AngG §27 A6GewO 1859 §82GewO 1859 §82a ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.19... mehr lesen...
Der beklagte Cafetier hat mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom 1. Mai 1951 Josef N. als Kapellenleiter mit drei Musikern für die Zeit vom 1. Juni 1951 bis 15. Dezember 1951 in dem von ihm betriebenen Cafe L. angestellt. Darin verpflichtete er sich dem N. gegenüber zur Bezahlung einer Nettomonatsgage von 6500 S sowie zur Leistung freier Verpflegung und freier Unterkunft für ihn und die übrigen Mitglieder der Kapelle. Sämtliche Musiker einschließlich des Kapellenleiters wurden vom ... mehr lesen...