Rechtssatz
Ist bei Fortsetzen der Arbeit eine langsam, aber stetig fortschreitende Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten, dann ist der Arbeitnehmer berechtigt, das Dienstverhältnis gemäß § 82 a lit a GewO 1859 mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne erst den Ablauf der sechswöchigen Kündigungsfrist abwarten zu müssen.Ist bei Fortsetzen der Arbeit eine langsam, aber stetig fortschreitende Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten, dann ist der Arbeitnehmer berechtigt, das Dienstverhältnis gemäß Paragraph 82, a Litera a, GewO 1859 mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne erst den Ablauf der sechswöchigen Kündigungsfrist abwarten zu müssen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Austritt, Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Erkrankung, Krankheit, Gefahr, Gefährdung, Bedrohung, Beeinträchtigung, Verschlimmerung, Hilfsarbeiter, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0028749Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00041_7500000_002