RS OGH 2003/11/5 14ObA79/87, 9ObA93/88, 8ObA2048/96a, 4Ob2327/96a, 9ObA85/03w

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Rechtssatz

Der Arbeitnehmer kann sich auf den Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung dann nicht berufen, wenn der Arbeitgeber ihm eine andere, seiner Gesundheit nicht abträgliche Arbeit anbietet, die im Rahmen des Arbeitsvertrages liegt, und der Arbeitnehmer dies zurückweist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Verweisung, Arbeitsplatzwechsel, Wechsel, Ersatzarbeitsplatz, Gefährdung, Gefahr, Bedrohung, Beeinträchtigung, Ende, Auflösung, Beendigung, Krankheit, Erkrankung, Angestellte, arbeitsvertragliche Verpflichtung, Versetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028736

Dokumentnummer

JJR_19870916_OGH0002_014OBA00079_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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