Rechtssatz
Der Arbeitnehmer muß darüber aufklären, daß seine bisherige Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet; er darf den Arbeitgeber durch seine Kündigung nicht überraschen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Austritt, Informationspflicht, Hinweispflicht, Bekanntgabepflicht, Pflicht, Ende, Beendigung, Auflösung, Angestellte, Gefahr, Gefährdung, Beeinträchtigung, Bedrohung, Erkrankung, Krankheit, Hilfsarbeiter, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028785Im RIS seit
11.05.1988Zuletzt aktualisiert am
29.07.2024