1. Die beschwerdeführende Partei ist eine juristische Person öffentlichen Rechts, die mit kirchlichem Verordnungsblatt für die Diözese G. per 1. Juli 1906 errichtet wurde. Sie betreibt ein näher bezeichnetes "Katholisches Bildungshaus", in welchem verschiedenste wissensbildende Kurse angeboten werden. Gleichzeitig wird den Teilnehmern der Kurse Beherbergung und Verpflegung im Bildungshaus angeboten. Die beschwerdeführende Partei verfügt über keine Gewerbeberechtigung zur Ausübun... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VerG 2002; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. April 2011, Zl. 2010/07/0021, verwiesen. Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Deponie zur Lagerung von "Aushub und Bauschutt in Form der Wiederanschüttung" in W, "R-Berg", nächst der X-Straße. Diese wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (LH) vom 1. September 1987 gemäß § 32 Abs. 2 lit. c iVm § 99 Abs. 1 lit. c WRG 1959 bewilligt. Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Deponi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37 Abs2 Z1 idF 2011/I/009; AWG 2002 §62 Abs2a idF 2011/I/009; AWG 2002 §62 Abs2b idF 2011/I/009; AWG 2002 §62 Abs2c idF 2011/I/009; GewO 1994 §360 Abs3; GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VwRallg; AWG 2002 § 37 heute AWG 2002 § 37 gültig ab 11.12.2021 zule... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 5. November 2013 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 366 Abs. 1 Z 3 und § 81 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 140 Stunden) verhängt, weil er es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Z AG zu verantworten habe, dass in konkret bezeichneten Zeiträumen im Juli und August 2012 auf dem Betriebsareal der genannten Gesellschaft gegen das bescheidmäßige Ver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; GewO 1994 §1 Abs4; GewO 1994 §117 Abs1; GewO 1994 §366 Abs1 Z1; GewO 1994 §94 Z35; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3; VStG §39; GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1; GewO 1994 §366 Abs1 Z3; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 59 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (belangte Behörde) wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortlicher Obmann eines näher bezeichneten Vereins zu verantworten, dass dieser Verein eine gewerbliche Betriebsanlage zur Ausübung des Gewerbes "Zurverfügungstellung von Reparaturboxen und von beweglichen Sachen, die zur Reparatur von Kraftfahrzeugen erforderlich sind, unter Ausschluss der Tätigkeiten, die dem re... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VerG 2002; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (belangte Behörde) wurde im Instanzenzug über den Zweitbeschwerdeführer als gewerberechtlichem Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin wegen Übertretung des § 1 Abs. 1 lit. b der Sperrzeitenverordnung 1968, Stmk. LGBl. Nr. 92 iVm § 113 GewO 1994 gemäß § 368 GewO 1994 eine Verwaltungsstrafe von EUR 200,00, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt, da am 8. Dezem... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (belangte Behörde) wurde im Instanzenzug über den Zweitbeschwerdeführer als gewerberechtlichem Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin wegen Übertretung des § 1 Abs. 1 lit. b der Sperrzeitenverordnung 1968, Stmk. LGBl. Nr. 92 iVm § 113 GewO 1994 gemäß § 368 GewO 1994 eine Verwaltungsstrafe von EUR 200,00, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt, da am 8. Dezem... mehr lesen...
Index: L71076 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Steiermark50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;GewO 1994 §113;GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §368;GewO 1994 §74 Abs1;SperrV Stmk 1998 §1;
Rechtssatz: Bei den durch den Landeshauptmann mit Verordnung (§ 113 Abs. 1 und 2 GewO 1994) und der Gemeinde mit Bescheid (§ 113 Abs. 3 bis 5 GewO 1994) festzusetzenden Sperrz... mehr lesen...
Index: L71076 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Steiermark50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;GewO 1994 §113;GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §368;GewO 1994 §74 Abs1;SperrV Stmk 1998 §1;
Rechtssatz: Bei den durch den Landeshauptmann mit Verordnung (§ 113 Abs. 1 und 2 GewO 1994) und der Gemeinde mit Bescheid (§ 113 Abs. 3 bis 5 GewO 1994) festzusetzenden Sperrz... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 14. Februar 2013 wurde der Beschwerdeführerin als unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer näher bezeichneten Personengesellschaft angelastet, in der Zeit vom 20. Jänner 2012 bis zumindest zum 23. August 2012 das reglementierte Gewerbe "Arbeitsvermittlung" gemäß § 94 Z 1 GewO 1994 ausgeübt zu haben, ohne eine entsprechende Gewerbeberechtigung zu besitzen, weshalb die Beschwerdeführerin der Übertretung des § 366 Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs3; GewO 1994 §159 Abs1 Z6; GewO 1994 §366 Abs1 Z1; GewO 1994 §94 Z1; GewO 1994 §97; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk, vom 22. September 2010 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der F-GmbH zu verantworten, dass die F-GmbH mit der Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, an vier näher bezeichneten Tagen im Juli 2010 in 1010 Wien Fruchtsäfte und Fruchtsalat im Umherziehen mittels ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §154; GewO 1994 §366 Abs1 Z1; GewO 1994 §46; GewO 1994 §53a; VwGG §42 Abs2 Z1; GewO 1994 § 154 heute GewO 1994 § 154 gültig ab 27.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 GewO 1994 § 154 gültig von 01.08.2003 bi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F (BH) vom 31. Mai 2010 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H GesmbH zu verantworten, dass sich die H GesmbH, ohne ihr Verhalten durch triftige Gründe: rechtfertigen zu können, durch einen anderen am 23. November 2009 um 8.15 Uhr in H, I-Straße 78, Baustelle "Felder", eine Tätigkeit besorgen habe lassen, obwohl er wissen hätte müssen, dass der andere durch die Ausübung dieser Tätig... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1; GewO 1994 §367 Z54; GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1; GewO 1994 §367 Z54; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1; GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der E. Ltd., Zweigniederlassung Österreich an einer näher angeführten Anschrift in B, zu verantworten, dass dieses Unternehmen das freie Gewerbe "Vermietung von Spielautomaten" zumindest vom 18. Mai bis 18. November 2010 ausgeübt habe, indem es in diesem Zeitraum ein Internetterminal mit integrierter Internet-Spielesoftware zu einem P... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, (MBA) vom 27. Dezember 2011, wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe am 14. Dezember 2011 als Inhaber eine näher bezeichnete gewerbliche Betriebsanlage zur Ausübung der Gewerbe Handelsgewerbe und Handel mit pyrotechnischen Artikeln nach einer (im Spruch: des Bescheides näher ausgeführten) Änderung ohne erforderliche Genehmigung nach § 81 GewO 1994 betr... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, (MBA) vom 27. Dezember 2011, wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe am 14. Dezember 2011 als Inhaber eine näher bezeichnete gewerbliche Betriebsanlage zur Ausübung der Gewerbe Handelsgewerbe und Handel mit pyrotechnischen Artikeln nach einer (im Spruch: des Bescheides näher ausgeführten) Änderung ohne erforderliche Genehmigung nach § 81 GewO 1994 betr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs1; GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §31; GewO 1994 §366 Abs1 Z1; GewO 1994 §5 Abs2; GewO 1994 §94; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2; GewO 1994 §366 Abs1 Z3; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2; GewO 1994 §366 Abs1 Z3; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem (am 19. Februar 2010 mündlich verkündeten und sodann schriftlich ausgefertigten und dem Beschwerdeführer am 9. Juni 2010 zugestellten) angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Folgendes zur Last gelegt: "I) Sie haben als zur Tatzeit verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der E GmbH (zur Tatzeit 'e 5D GmbH'), mit Sitz in Y, FN 248990m, zu verantworten, ... mehr lesen...