1 Mit Bescheid der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht (Bezirkshauptmannschaft Feldkirch) vom 17. Dezember 2024 wurde gegenüber der Revisionswerberin gemäß § 62 Abs. 2a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) angeordnet, den Betrieb der „konsenslosen Abfallbehandlungsanlage“ bestehend aus zwei Lagerflächen (Produktlager für Recyclingbaustoffe, zweiLagerflächen - Recycling - Abfall/Rohstofflager sortenrein in örtlich getrennten Haufen, Lagerfläche für Container-Abfalllager, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §62 Abs2a AWG 2002 §62 Abs2b AWG 2002 §62 Abs2c GewO 1994 §360 Abs3 GewO 1994 §366 Abs1 Z1VwRallg AWG 2002 § 62 heute AWG 2002 § 62 gültig ab 01.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2019 ... mehr lesen...
Index: L70705 Theater Veranstaltung SalzburgL70715 Spielapparate Salzburg50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1VeranstaltungsG Slbg 1997 §9 litb GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2... mehr lesen...
1 Dem Revisionswerber wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 10. Dezember 2012 eine unbefristete Veranstaltungsbewilligung für regelmäßige Revue- und Varieteveranstaltungen an einem näher genannten Standort gemäß §§ 4 bis 7, 10 und 29 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 (in der Folge kurz: SVAG) erteilt. Diese wurde ihm mit Bescheid derselben Behörde vom 19. Februar 2025 entzogen, weil er eine konkrete Veranstaltung zur Vornahme unsittlicher Handlungen missbraucht ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §336 GewO 1994 §336 Abs1 GewO 1994 §366 Abs1 Z3SPG 1991 §5 Abs2VwRallg GewO 1994 § 336 heute GewO 1994 § 336 gültig ab 01.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 336 gültig... mehr lesen...
1 1. Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Graz vom 28. Juli 2023 (Revisionswerberin) wurde über den Mitbeteiligten wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von € 600,00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage und 8 Stunden) verhängt. 1. Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Graz vom 28. Juli 2023 (Revisionswerberin) wurde über den Mitbeteiligten ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 GewO 1994 §360 Abs1 GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 §79 GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 GewO 1994 § 360 gültig von 29.05.2013 bis 23.12.2025 zuletzt geändert du... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 15. Oktober 2018 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (belangte Behörde) der mitbeteiligten Partei - auf der Grundlage der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Projektunterlagen (wie etwa des „Schalltechnischen Berichts“) sowie unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen - die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung bzw. Erweiterung ihrer näher beschriebenen Betriebsanlage (insb. einer Tankstelle samt „Shop“ und „Gastro-Bereic... mehr lesen...
I. römisch eins. 1 1. Mit Straferkenntnis vom 6. Oktober 2023 legte die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (belangte Behörde) dem Revisionswerber zur Last, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K GmbH zu verantworten, dass dieses Unternehmen das reglementierte Gewerbe „Pflasterer (Handwerk)“ gewerbsmäßig ausgeübt habe, ohne im Besitz einer erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein. Dadurch habe der Revisionswerber § 1 Abs. 2 und 4 erster Satz in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38 GewO 1994 §29 GewO 1994 §349 Abs1 GewO 1994 §349 Abs3 GewO 1994 §366 Abs1 Z1 AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses vom 15. Oktober 2020 legte die belangte Behörde (Amtsrevisionswerber) der Mitbeteiligten zur Last, sie habe es in Ausübung ihres Gastgewerbes am näher genannten Standort zu verantworten, dass die mit Bescheid des Amtsrevisionswerbers vom 13. Juli 2001 gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage „zumindest am 03.12.2019 von 16.40 Uhr bis 17.15 Uhr, ohne entsprechende behördliche Genehmigung in geänderter Form betrieben wurde, da das Lokal c... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses vom 3. Mai 2021 legte die belangte Behörde (Amtsrevisionswerber) der Mitbeteiligten zur Last, sie habe es in Ausübung ihres Gastgewerbes am näher genannten Standort zu verantworten, dass die an diesem Standort mit Bescheid des Amtsrevisionswerbers vom 13. Juli 2001 gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage „zumindest am 20.09.2020 um 00.40 Uhr und am 23.09.2020 um 23.45 Uhr, ohne entsprechende behördliche Genehmigung in geänderter Form b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 §74 Abs2 GewO 1994 §81 Abs1 VStG §44a Z1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 4. Juli 2023 warf die belangte Behörde dem Revisionswerber als Obmann eines näher genannten Vereins vor, er habe es zu verantworten, dass „zumindest seit 14.09.2019 bis zumindest 29.06.2022 Tätigkeiten eines reglementierten Gewerbes - im gegenständlichen Fall nach § 94 Z 26 Gewerbeordnung 1994 (GewO) für die Beherbergung von Gästen - an einen größeren Kreis von Personen angeboten wurden“, indem der näher genannte Verein auf drei näher genannten Internetseit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1 VStG §5 Abs1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs4 GewO 1994 §366 Abs1 Z1 VStG §31 Abs1 GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 10. Jänner 2022 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als Verantwortlicher einer näher genannten „Firma“ zu verantworten, dass diese „Firma“ am 19. Juni 2021 um 00:22 Uhr eine Betriebsanlage (Selbstbedienungsshop) betrieben habe, obwohl eine genehmigungspflichtige Änderung gemäß § 81 Abs. 1 GewO 1994 ohne Genehmigung durchgeführt worden sei. Die Betriebszeiten, welche von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr festgelegt worden seien, seien nicht eingehalt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 §74 Abs2 GewO 1994 §81 Abs1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 10. Jänner 2022 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als Verantwortlicher einer näher genannten „Firma“ zu verantworten, dass diese „Firma“ am 6. Juni 2021 um 03:30 Uhr eine Betriebsanlage (Selbstbedienungsshop) betrieben habe, obwohl eine genehmigungspflichtige Änderung gemäß § 81 Abs. 1 GewO 1994 ohne Genehmigung durchgeführt worden sei. Die Betriebszeiten, welche von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr festgelegt worden seien, seien nicht eingehalte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 §74 Abs2 GewO 1994 §81 Abs1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 28. Dezember 2022 legte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (belangte Behörde) dem Revisionswerber als unbeschränkt haftenden Gesellschafter der XY Vermietungs-KG zur Last, dass diese Gesellschaft am 18. Oktober 2022 auf einer näher bezeichneten Homepage Beherbergungen im Sinne „Gastgewerbe gem. § 94 Z 26 GewO“ an einen größeren Kreis von Personen angeboten habe, ohne über eine Gewerbeberechtigung zu verfügen. Dadurch habe der Revisionswerber § 366 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1 VStG §5 Abs1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 16. März 2016 der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (belangte Behörde) wurden dem Revisionswerber Übertretungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), Spruchpunkt 1, des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959), Spruchpunkt 2, und der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Spruchpunkt 3, zur Last gelegt und über ihn betreffend die einzelnen Übertretungen jeweils eine Geldstrafe samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Unter Spruchpunkt 3. wurde dem Revisionswerber v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2 VStG §5 Abs1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist seit 2. Oktober 2017 Geschäftsführer eines gastgewerblichen Betriebes in der „Betriebsart Hotel“. Die betreffende Betriebsanlagengenehmigung wurde am 22. Dezember 2011 erteilt. 1. Zum ersten Verfahrensgang 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (in Folge: BH) vom 13. Mai 2019 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als (seit 2. Oktober 2017) gewerberechtlicher Geschäftsführer der P KG, der Inhaberin... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist seit 2. Oktober 2017 Geschäftsführer eines gastgewerblichen Betriebes in der „Betriebsart Hotel“. Die betreffende Betriebsanlagengenehmigung wurde am 22. Dezember 2011 erteilt. 1. Zum ersten Verfahrensgang 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (in Folge: BH) vom 13. Mai 2019 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als (seit 2. Oktober 2017) gewerberechtlicher Geschäftsführer der P KG, der Inhaberin... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2 GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2 GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 ... mehr lesen...
1 Der 1979 geborene Revisionswerber, ein aus Tschetschenien stammender russischer Staatsangehöriger, reiste im Juli 2007 in Österreich ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, dem letztlich der Asylgerichtshof mit Erkenntnis vom 27. August 2009, mit dem festgestellt wurde, dass dem Revisionswerber die Flüchtlingseigenschaft zukomme, stattgab. Der mitgereisten (damaligen) Ehefrau des Revisionswerbers und den gemeinsamen (2005 und 2007 geborenen) Kindern wurde ebe... mehr lesen...
1 1. Mit dem hier angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) - mit Maßgabe der Präzisierung des Tatzeitraums - die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18. Oktober 2018 ab, mit welchem dem Revisionswerber zur Last gelegt wurde, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer und damit als das nach der Gewerbeordnung strafverantwortliche Organ der K. GmbH zu verantworten, dass dieses Unte... mehr lesen...