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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
GewO 1994 §366 Abs1 Z1Rechtssatz
Für den Entziehungstatbestand des § 9 lit. b Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 reicht nicht wie etwa im Fall des § 366 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 (VwGH 27.2.2025, Ra 2024/04/0418) bloß die Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung aus, sondern ist ein Missbrauch zu näher genannten Zwecken erforderlich.Für den Entziehungstatbestand des Paragraph 9, Litera b, Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 reicht nicht wie etwa im Fall des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 (VwGH 27.2.2025, Ra 2024/04/0418) bloß die Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung aus, sondern ist ein Missbrauch zu näher genannten Zwecken erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020131.L01Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
07.10.2025