Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §20b Abs2 idF 2007/I/096; LDG 1984 §19 Abs4 idF 2007/I/053; LDG 1984 §39 Abs1; LDG 1984 § 19 heute LDG 1984 § 19 gültig ab 01.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 LDG 1984 § 19 gültig von 01.09.2019 bis 31.08.2020 ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2 idF 2007/I/053; LDG 1984 §19 Abs4 idF 2007/I/053; LDG 1984 §45; LDG 1984 § 19 heute LDG 1984 § 19 gültig ab 01.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 LDG 1984 § 19 gültig von 01.09.2019 bis 31.08.2020 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung (an die Volksschule V 6) war ihre Dienststelle die Volksschule V 2. Mit Verfügung der belangten Behörde vom 20. März 2007 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 21 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), aus dienstlichen Gründen der V 6 ab 21. M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2; LDG 1984 §19 Abs4;VwRallg; LDG 1984 § 19 heute LDG 1984 § 19 gültig ab 01.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 LDG 1984 § 19 gültig von 01.09.2019 bis 31.08.2020 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2; LDG 1984 §19 Abs4; LDG 1984 § 19 heute LDG 1984 § 19 gültig ab 01.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 LDG 1984 § 19 gültig von 01.09.2019 bis 31.08.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung stand er als Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft E. in Verwendung und war damit (gemäß § 34 Abs. 2 erster Satz Oö Sozialhilfegesetz) ex lege Obmann des Sozialhilfeverbandes E. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Bis zu seiner mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum 1. März 2002 als Oberarzt im Landeskrankenhaus (LKH) F. eingesetzt. Dem Beschwerdeführer wurde von der Oö Gesundheits- und Spitals-AG das Schreiben vom 28. Februar 2002 folgenden Inhaltes übermittelt (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sehr geehrter Herr Dr. F.! Sie werden mit Ihrem Einverständnis mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 zum LKH S. v... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG OÖ 1993 §92 Abs3;LDG 1984 §19 Abs4 impl;
Rechtssatz: Gemäß § 92 Abs. 3 zweiter Satz Oö LBG 1993 ist eine Versetzung unzulässig, wenn sie für den Beamten einen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde UND ein anderer geeigneter Beamter, bei dem dies nicht der Fall ist, zur V... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG OÖ 1993 §92 Abs3;LDG 1984 §19 Abs4 impl;
Rechtssatz: Ein anderer geeigneter Beamter im Sinne des § 92 Abs. 3 zweiter Satz Oö LBG 1993 steht immer dann von vornherein nicht zur Verfügung, wenn das dienstliche Interesse ausschließlich daran besteht, einen bestimmten Beamten von seiner Die... mehr lesen...
Index: L26002 Lehrer/innen Kärnten;L50002 Pflichtschule allgemeinbildend Kärnten;L50152 Schulzeit Kärnten;L50502 Schulbau Schulerhaltung Kärnten;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);10/07 Verwaltungsgerichtshof;40/01 Verwaltungsverfahren;63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz;63/02 Gehaltsgesetz;64/03 Landeslehrer;
Norm: AVG §56; BDG 1979 §205 Z4 impl; B-VG Art130 Abs2;GehG 1956 §57 Abs10 idF 1988/288;LaDÜG 1962 §20 impl;LandeslehrerG Krnt 2000 §2 idF 2001/083;Landes... mehr lesen...
Index: L50002 Pflichtschule allgemeinbildend KärntenL50152 Schulzeit KärntenL50502 Schulbau Schulerhaltung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs4 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs4 idF 2001/I/047;LDG 1984 §25 Abs4 idF 1996/772;LDG 1984 §27 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 §27 Abs2 idF 1996/772;LDG 1984 §27 Abs2 idF 1999/I/097;LDG 1984 §27 Abs2 idF 2001/I/047;SchulG Krnt 2000 §47 idF 2001/046;VwGG §42 ... mehr lesen...
Index: L26002 Lehrer/innen KärntenL50002 Pflichtschule allgemeinbildend KärntenL50152 Schulzeit KärntenL50502 Schulbau Schulerhaltung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LandeslehrerG Krnt 2000 §2 idF 2001/083;LandeslehrerG Krnt 2000 §2 idF 2003/052;LDG 1984 §19 Abs2 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs2 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §19 Abs4 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs4 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs4 idF 2001/I/04... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs4 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs4 idF 2001/I/047;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs. 4 LDG 1984 ist auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers nur soweit Rücksicht zu nehmen, als dienstliche Interessen nicht gefährdet werden; in der dazu ergangenen Rechtsprechung stand regel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4 idF 1993/519;LDG 1984 §19 Abs4 idF 1999/I/097;LDG 1984 §19 Abs4 idF 2001/I/047;LDG 1984 §25 idF 1996/772;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Auch wenn die Versetzung des Leiters einer Schule auf die Stelle eines bloßen Lehrers nicht ausgeschlossen ist, ist bei einer Versetzung auf die bisherige Stellung als Schulleiter Rücksicht zu nehmen: Lie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde sie als Hauptschuloberlehrerin von Amts wegen von der Hauptschule A. an die Hauptschule G. versetzt. Der Spruch: dieses Bescheides vom 11. Jänner 2005 lautet wie folgt: "HOL ... (Beschwerdeführerin) ..., wird mit 17.1.2005 von der HS A. an die HS G. versetzt. Sie hat sich mit 17.1.2005 bei dem Leiter der Hauptschule G. zum Dienstantrit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Im Verfahren betreffend die Versetzung von Amts wegen von der Hauptschule H. an die Hauptschule N. in Salzburg erging der nunmehr angefochtene Bescheid vom 13. August 2004, deren Spruch: wie folgt lautet: "Frau ... (Beschwerdeführerin) ..., wohnhaft in ..., wird gemäß § 19 Abs 1, 2, 4 und 6 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984, BGBl Nr 302/1984, zuletzt geä... mehr lesen...
Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 21. September 2005, Zl. 2004/12/0203, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 2004, mit dem der Beschwerdeführer von der Tiroler Fachberufsschule für Kraftfahrzeugtechnik zur Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik versetzt worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0315 E 23. Juni 1999 RS 3(hier ohne Beisatz in Klammer) Stammrechtssatz Da es sich bei den wesentlichen wirtschaftlichen Nachteilen iSd § 19 Abs 4 zweiter Satz LDG 1984 um Umstände handelt, die im Allgemeinen der persönlichen Lebenssphäre der Lehrer zuzuordnen sind, die der Dienstbehörde nich... mehr lesen...
Die 1951 geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin - VOL (Verwendungsgruppe L 2a 2) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung (an die Volksschule N.) war ihre Dienststelle die Volksschule L. Nach dem Akteninhalt wurden der Beschwerdeführerin von der Leiterin der Volksschule L. (VD F.) und der Landesschulinspektorin (LSI) näher bezeichnete schwere Mängel in der U... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §29;
Rechtssatz: Sollten Anzeigen der zu versetzenden Landeslehrerin gegen die Schulleiterin ihrem Inhalt nach unhaltbar gewesen sein, könnte der Behörde nicht entgegengetreten werden, dass die Landeslehrerin durch (mehrfache) Erhebung von Anzeigen das Schulklima aus eigenem Verschulden derart beeinträchtigt hätte, dass ein dienstliches Interesse an ihrer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §30;LDG 1984 §32;StGB §302;VwRallg;
Rechtssatz: Die Vorgabe einer - selbst tatsächlich nicht vorliegenden - Weisung (etwa des LSR) durch die Schulleiterin bei Vornahme eines ihr zukommenden und rechtmäßigen ausgeübten Amtsgeschäftes (etwa der Erteilung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §29;StGB §302;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Behörde hat die - den angefochtenen Bescheid letztlich tragende - Feststellung getroffen, die zu versetztende Landeslehrerin habe drei Anzeigen gegen die Schulleiterin eingebracht. Ein Ermittlungsverf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die von der Behörde ins Treffen geführten Umstände (Spannungen an der Schule, insbesondere solche zwischen der zu versetzenden Landeslehrerin und der Schulleiterin) wären aber nur dann geeignet, das für eine Versetzung jedenfalls erforderliche dienstliche Interesse zu begründen, we... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0203 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Das Bestehen eines auf gegenseitiger Achtung und Vertrauen zwischen Direktion und Lehrerschaft sowie unter der Kollegenschaft beruhenden Betriebsklimas ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Schule ihren gesetzliche Erziehungs- und Bildungsauftrag ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und war bis zum Herbst 2005 der Hauptschule B zugewiesen. Mit Erledigung vom 28. Juni 2005 verständigte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 19 Abs. 5 LDG 1984 davon, dass ihre Versetzung von Amts wegen in den Bezirk Feldkirchen mit 12. September 2005 in Aussicht genommen sei. Auf Grund der Änderung der Schulorganisation sei sie mit Beginn des Sc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §10;LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0222 E 20. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Spricht der Bescheid auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 LDG 1984 die Versetzung einer Hauptschullehrerin an ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und war bis zum Herbst 2005 der Hauptschule 2 in S zugewiesen. Mit Erledigung vom 11. Juli 2005 verständigte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 19 Abs. 5 LDG 1984 davon, dass ihre Versetzung von Amts wegen in den Bezirk Wolfsberg mit 12. September 2005 in Aussicht genommen sei. Auf Grund der Änderung der Schulorganisation sei sie mit Beginn des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §10;LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Spricht der Bescheid auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 LDG 1984 die Versetzung einer Hauptschullehrerin an eine - nicht näher genannte - Schule eines Bezirkes aus, hat er somit nicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landeslehrer in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war seine Dienststelle die Tiroler Fachberufsschule für Kraftfahrzeugtechnik in Innsbruck. Mit Note vom 21. Oktober 2004 setzte die belangte Behörde den Beschwerdeführer von ihrer Absicht in Kenntnis, ihn mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2004 von Amts wegen an die Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik in Innsbru... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3 Stammrechtssatz Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (... mehr lesen...