Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 23.10.2024, GZ. 90002512/007-I/B/8/2024, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß § 169f Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 10.11.2024, GZ. 00030855/10-I/B/8/2024, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 23.11.2020, GZ. OLG-G/1-00984743-003/2020, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Die beschwerdeführende Partei (bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist zur Dienstleistung der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde, belBeh) zugewiesen. Mit Bescheid vom 27.01.2026 der belBeh wurde das Besoldungsdienstalter der bP festgesetzt. Mit Schreiben vom 16.02.2026 erhob die bP dagegen eine Beschwerde. Am 20.02.2026 langte der Akt d... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 12.07.2021, GZ. Bei 0861/003-I/1/2021, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ablauf des 28. 02.2015... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 14.10.2021, GZ. 90013076/002-LPD O/2021, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ablauf des 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit dem XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist beim Bundesministerium für Inneres als Exekutivbeamter tätig. Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit dem römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist beim Bundesministerium für Inneres als Exekutivbeamter tätig. In Umsetzung der 2. Dienstrechts – Novell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.10.2010 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Daraufhin setzte das – zu diesem Zeitpunkt zuständige – Landespolizeikommando XXXX mit Bescheid vom 07.12.2011 den 30.01.1993 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX vom XXXX 2026, Zl. XXXX , wurde gemäß § 169f Abs. 9a GehG das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers zum Ablauf des 28.02.2015 in Abänderung des Bescheides vom XXXX 2025, GZ XXXX , festgesetzt. In der Rechtsmittelbelehrung wies die belangte Behörde darauf hin, dass gegen diesen Bescheid eine Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides erhoben werden könne und dass die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums XXXX vom XXXX 2026, GZ: XXXX wurde gemäß § 169f Abs. 9 GehG das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers festgestellt. 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums römisch 40 vom römisch 40 2026, GZ: römisch 40 wurde gemäß Paragraph 169 f, Absatz 9, GehG das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers festgestellt. 2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 03.03.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14.07.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer keine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14.07.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.04.2010 (Eingangsstempel der belangten Behörde vom 27.04.2010) die Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr zwecks Nichteintretens der Verjährung aufgrund eines EuGH-Urteils. Er sei der Auffassung, dass die damalige österreichische Rechtslage europarechtswidrig sei, weil sie gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 verstoße. Sicherheitshal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 09.06.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 13.12.2021 eine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreib... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (bP), geboren am XXXX , steht seit dem XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Richterin dem Bundesverwaltungsgericht zur Dienstleistung zugewiesen. Die beschwerdeführende Partei (bP), geboren am römisch 40 , steht seit dem römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Richterin dem Bundesverwaltungsgericht zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit dem 01.09.1995 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der bekämpfte Bescheid hat folgenden
Spruch: “ 1. Infolge Ihres Antrages vom 05.02.2015 wird Ihr Besoldungsdienstalter gemäß §169f Abs. 3 und 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zum Ablauf des 28. Februar 2015 mit 8783,8334 Tagen festgesetzt. “ 1. Infolge Ihres Antrages vom 05.02.2015 wird Ihr Besold... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte am 11.04.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls auf Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit Bescheid vom 12.06.2015, Zl. XXXX , wies die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurück. 2. Mit Bescheid vom 12.06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) dem Beschwerdeführer das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 1. Mit Schreiben vom 09.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) dem Beschwerdeführer das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung seiner besoldungsrechtliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.10.2010 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung und allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) setzte daraufhin mit Bescheid vom 30.04.2013 den Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit 18.11.1984 fest. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (bP) stellte am 05.05.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung. Im Zuge der Umsetzung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde mittels des bekämpften Bescheides vom 20.08.2024 das Besoldungsdienstalter mit 9.275,3334 Tagen festgelegt (Spruchpunkt 1). Mit Spruchpunkt 2 wurde die Rückwirkung bis zum 01.06.2012 festgesetzt. Dagegen wurde Beschwerde erhoben. Darin führte die bP aus, dass er a... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 27.02.2025, GZ. 00926498/003-LPD N/2025, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ablauf des 28. 02.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 27.04.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten. 2. Mit Bescheid vom 11.08.2021, GZ. XXXX (3), bzw. Beschwerdevorentscheidung vom 13.09.2021, GZ. XXXX (4),wurde die besoldungsrechtliche Stellung des Beschwerdeführers neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages, die Feststellung seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung und die Nachzahlung von sich allenfalls daraus ergebenden Bezugsdifferenzen. 2. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (in der Folge: die Behörde) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 26.05.2015 gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß § 169f Abs. 9 GehG zum Ablauf des 28.02.2015 mit XXXX Tagen fest. 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 9 GehG zum Ablauf des 28.02.2015 mit XXXX Tagen fest. 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit dem 01.07. XXXX als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Landespolizeidirektion Burgenland zur Dienstleistung zugewiesen. Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit dem 01.07. römisch 40 als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Landespolizeidirektion Burge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.04.2010, eingelangt am 06.05.2010, beantragte der Beschwerdeführer 1.) die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Vordienstzeiten und 2.) die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Das – zu diesem Zeitpunkt zuständige – Landespolizeikommando XXXX setzte daraufhin den Vorrückungsstichtag des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit 01.09. XXXX als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Landespolizeidirektion Oberösterreich zur Dienstleistung zugewiesen. Die beschwerdeführende Partei (bP) steht seit 01.09. römisch 40 als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Landespolizeidirektion Oberöster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist Richterin am XXXX . Die Beschwerdeführerin ist Richterin am römisch 40 . Mit Bescheid vom 20.08.2007 wurde der Vorrückungsstichtag erstmals (unter Ausschluss der vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten) mit dem 23.11.2003 festgesetzt. Mit Antrag vom 17.11.2014 beantragte sie erstmals die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und die Berücksichtigung der Zeiten, welche vor ihrem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14.10.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) übermittelte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14.10.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 04.07.2022 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG, wozu der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 03.01.2023 im Wege seiner Rechtsvertreterin Stellung nahm. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) übermittelte dem Bes... mehr lesen...