Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer stand als gemäß § 17 PTSG der Österreichischen Post zugewiesener Beamter (PT8 ) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer stand als gemäß Paragraph 17, PTSG der Österreichischen Post zugewiesener Beamter (PT8 ) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 21.04.2022, GZ. PAU-018011/21-AA02, setzte die b... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 25.09.2024, Zl. 00681920/005-LPD S/2024, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ablauf des 28. 02.20... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 22.10.2024, GZ. 00021552/003-LPD T/2025, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ablauf des 2... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 13.02.2025, GZ. BD/BL-1000098009/113-2025, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ablauf des 28. 02.2015 neu fest. Dieser Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und befindet sich gehaltsrechtlich in der Dienstklasse IV. Er stellte am XXXX 2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der vor seinem 18. Geburtstag liegenden Zeiten. Die Behörde wies den Antrag mit Bescheid vom XXXX .2015 zurück. Mit Erkenntnis des BVwG vom 24.10.2016 wurde dieser... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der mit 07.08.2024 datierte Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark, GZ: 00017628/003-LPD ST/2024, setzte aufgrund des vom Beschwerdeführer gestellten Antrages vom 21.08.2019, Ihr Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 28.02.2015 mit 13.767,3334 Tagen fest. Aus der Übernahmebestätigung geht hervor, dass der Beschwerdeführer diesen Bescheid am 09.08.2024 persönl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 05.07.2022, GZ. 00006882/003-LPD B/2021, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer stand als Exekutivbeamter (E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer stand als Exekutivbeamter (E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 13.05.2022, GZ. 00946639/002-LPDB/2022, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant (MBO 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant (MBO 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 20.04.2017, Zl. P729675/53-KdoLaSK/G1/2017, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (in der Folge kurz “bP” genannt) steht seit XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist zur Dienstleistung der Landespolizeidirektion Niederösterreich (belange Behörde) zur Dienstleistung zugewiesen. Die beschwerdeführende Partei (in der Folge kurz “bP” genannt) steht seit römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Aufgrund der durch die Novelle BGBl. I Nr. 137/2023 geänderten Rechtslage war das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers amtswegen neu fe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 9 GehG zum Ablauf des 28.02.2015 mit XXXX Tagen fest. 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin wurde am XXXX .2003 als Sonstiges Hauptberufliches Mitglied des Unabhängigen Finanzsenates (im Folgenden: UFS) begründet. Mit Bescheid vom 10.03.2003 wurde unter Ausschluss der vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegten Zeiten der XXXX als Vorrückungsstichtag festgesetzt. Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden. 1. Das öffentli... mehr lesen...