Norm: ABGB §933 Abs2
Rechtssatz: Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel. Entscheidungstexte 3 Ob 14/21m Entscheidungstext OGH 24.03.2021 3 Ob 14/21m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133601 Im RIS... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §933 Abs2 IIABGB §1052 AABGB §1483BGB §223HGB §369
Rechtssatz: Auf das Zurückbehaltungsrecht ist § 1483 ABGB analog anzuwenden. Es ist nicht erforderlich, daß das Zurückbehaltungsrecht vor Verjährung der gesicherten Forderung geltend gemacht wird, es muß nur vor der Verjährung entstanden sein (keine Analogie zu § 933 Abs 2 ABGB). Entscheidungstexte 5 Ob 509/96 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 III
Rechtssatz: Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können - auch bei rechtzeitiger Rüge - Gewährleistungsansprüche nur der Klage des Lieferanten (Unternehmers) auf Zahlung der konnexen Kaufpreisforderung (Werklohnforderung) entgegengesetzt werden. Entscheidungstexte 9 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 Ob 510/95 Veröff: SZ 68/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 IIIABGB §933 Abs3 III
Rechtssatz: Wird auf die Kaufpreisklage hin die Einrede der Wandlung zu Recht erhoben, so ist zu wandeln, und zwar unabhängig davon, ob die Einrede innerhalb der Gewährleistungsfristen oder infolge ihrer Perpetuierung erhoben wurde. Es ist also nicht nur die Preisklage abzuweisen; sie ist vielmehr abzuweisen, weil ihr durch die Wandlung der Rechtsgrund entzogen wird. Entzogen wird damit aber auch der R... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 IIIABGB §933 Abs3 III
Rechtssatz: Rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt ist das Einrederecht vor und nach Fristablauf dasselbe, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bleibt die Einrede aufrecht und nicht bloß ein Zahlungsverweigerungsrecht übrig. Entscheidungstexte 10 Ob 506/93 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 10 Ob 506/93 Veröff: SZ 67/187 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt in Natters, Tirol, ein Unternehmen für Gerüsteverleih, -aufbau und -abbau und kaufte bei der klagenden Baugerüsteerzeugerin Gerüstteile, die mit solchen der R*** KG austauschbar sein sollten. Das Geschäft wurde wie folgt abgewickelt: Ware bestellt fakturiert geliefert am zurückgenommen am 7.Okt.1988 =========================================================== Geländestützen lackiert 100 100 100 27.Mai 1988 0 Rahmen ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat am 17. 9. 1985 vom Kläger, einem Tapetengroßhändler, dessen "Moda-Kollektion" exklusiv für Österreich für die Dauer eines Jahres übernommen. Bei Vertragsabschluß standen der beklagten Partei schon früher gelieferte 8800 Tapetenrollen und die Musterkollektion der klagenden Partei zur Verfügung. Die beklagte Partei verpflichtete sich, im Rahmen dieser Vereinbarung rund 100.000 Rollen a S 34,- auf jeweiligen Abruf abzunehmen. Tatsächlich w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lieferte der Beklagten Damenbekleidungsstücke (271 Blusen, 707 Blousons oder "Westen", 271 und 1.308 Röcke), die teils im April 1986, teils am 7.Mai 1986 in dem von der Beklagten gewünschten Speditionslager einlangten. Da damals durch Verspätung zahlreicher Lieferungen bei der Beklagten ein Stau eingetreten war, konnte die Ware mangels hinreichender Kapazität des Zentrallagers der Beklagten in Wien, von welchem die 72 Filialen der Beklagten in Öst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von Lit 7,102.000,-- s.A. Der Beklagte schulde den Klagebetrag als Restkaufpreis für die von ihm bei der Klägerin in Italien bestellte und am 22. April 1985 gelieferte Textilware. Der Beklagte verweigere die Zahlung wegen einer verspäteten und überdies unbegründeten Mängelrüge. Die Bestellung habe ausdrücklich auf sogenannte Stockware gelautet, der Beklagte habe von jede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zuletzt den Zuspruch von S 1.012.923,80 samt 10 % Zinsen seit 6.9.1983 und 18 % Umsatzsteuer aus den Zinsen mit der Behauptung, sie habe im Auftrag des Beklagten im August 1983 mehrere Werbeeinschaltungen im Fernsehen durchgeführt und hiefür am 5.9.1983 eine angemessene Rechnung über S 919.957,50 gestellt. Sie habe ferner mit Rechnung vom 29.8.1983 für die Entwicklung des Salesfolders sowie für Dispenser, Satzkosten, Filmsatz-Reprokosten,... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 IIIHGB §377 A
Rechtssatz: Der Zweck der Mängelanzeige besteht darin, dem Übergeber die Möglichkeit zu geben, die Ursache der Mängel in möglichst kurzer Zeit festzustellen, den Umfang der Schäden zu erkennen, für unverzügliche Abhilfe zu sorgen und auf diese Weise den ihm selbst und dem Erwerber drohenden Schaden zu vermeiden oder zu verringern. Entscheidungstexte 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 IIIABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Rechtzeitige Rüge des Leasingnehmers auch gegenüber dem Leasinggeber als Drittfinanzierer nötig, um sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Einrede zu erhalten; Zahlungseinstellung genügt nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 685/80 Entscheidungstext OGH 07.10.1980 5 Ob 685/80 Veröff: EvBl 1981/53 S 182 = JBl 1982,647 = SZ 53... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IIcABGB §933 Abs2
Rechtssatz: Zur Perpetuierung der Gewährleistungseinrede ist nicht nötig, schon in der Mängelanzeige den Gewährleistungsanspruch zu konkretisieren. Vor Feststellung, ob der Mangel behebbar oder unbehebbar ist, ist dies auch kaum möglich. Ist aber einmal festgestellt, daß es sich um einen behebbaren Qualitätsmangel handelt, muß der Anspruchsberechtigte von seinem Recht, zwischen Preisminderung oder Verbesserung ... mehr lesen...
Der Kläger kaufte vom Beklagten am 18. September 1953 eine fabriksneue Fußbodenschleifmaschine Modell DOP. 24 samt Kondensatoreneinrichtung zum Anschluß an die Lichtleitung um den Betrag von 9725 S und bezahlte auf diese Maschine dem Beklagten, der sie am 10. Oktober 1953 dem Kläger lieferte, bisher insgesamt 9000 S. Er begehrt nunmehr die Verurteilung des Beklagten zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises von 9000 S mit der Begründung: , die Maschine habe Mängel aufgewiesen, die der... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §932 VIABGB §933 Abs2 IIIHGB §377 EUGB §377
Rechtssatz: Zum konkludenten Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede der Versäumung der Rügefrist. Entscheidungstexte 3 Ob 457/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 3 Ob 457/55 Veröff: SZ 28/237 1 Ob 22/70 Entscheidungstext OGH 12.02.1970 1 Ob 22/70 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HABGB §933 Abs2 IIIHGB §377 E
Rechtssatz: Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr verlangen, dass eine als verspätet erkennbare Rüge vom Vertragspartner, an den sie gerichtet ist, ausdrücklich zurückgewiesen wird. Wenn eine Verspätung der Rüge der Mängelanzeige nicht zu entnehmen ist, kann daraus, dass der Verkäufer zur Rüge selbst Stellung nimmt oder seine Verpflichtung Gewähr zu leisten nicht bestreitet, ein stillschweigend... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Wandelung des mit der beklagten Partei im Jahre 1950 abgeschlossenen Kaufvertrages über Lieferung von 400 Stück Überspannungsableitern. Die Ableiter wurden noch im Jahre 1950 übergeben und der Kaufpreis von 24.200 S bezahlt. Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, den angeführten Betrag Zug um Zug gegen Rückstellung der Überspannungsableiter zu bezahlen. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf, weil die Frage, ob der Beklagte verzichtet habe, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §933 Abs2 IIIABGB §1167
Rechtssatz: Ein Bewerber oder Besteller, der den Mangel der Sache bereits gekannt hat und ihn gegen die Klage des Veräußerers oder Unternehmers aus demselben Rechtsgeschäft als Wandlungs- oder Minderungseinrede hätte geltend machen können, ist von einer späteren Geltendmachung des Mangels ausgeschlossen, weil in der Unterlassung der Einrede ein stillschweigender Verzicht auf den Gewährleistungsans... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 IIIABGB §1489HGB §377
Rechtssatz: RG 9.10.1944, II 84/44 Die Vorschriften des § 377 HGB über die Rügepflicht kommen auch zur Anwendung, wenn aus einem beiderseitigen Handelskauf Ansprüche auf Ersatz des durch schuldhafte Lieferung mangelhafter Ware verursachten Schadens geltend gemacht werden. Solche Ansprüche unterliegen, ausgenommen den Fall der Arglist, nicht der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB, sondern mü... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs2 III
Rechtssatz: Die Frist zur Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ist gewahrt, wenn der Käufer innerhalb der First das Anzeichen einer Krankheit des Tieres als Mangel geltend gemacht hat, mag er auch hiebei die Krankheit unrichtig und erst nach der Klagefrist richtig angegeben haben. Entscheidungstexte 2 Ob 683/38 Entscheidungstext OGH 29.11.1938 2 Ob ... mehr lesen...