Norm
ABGB §933 Abs2 IIIRechtssatz
Rechtzeitige Rüge des Leasingnehmers auch gegenüber dem Leasinggeber als Drittfinanzierer nötig, um sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Einrede zu erhalten; Zahlungseinstellung genügt nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019016Dokumentnummer
JJR_19801007_OGH0002_0050OB00685_8000000_004