RS OGH 1944/10/9 2RG84/44 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 09.10.1944
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Norm

ABGB §933 Abs2 III
ABGB §1489
HGB §377

Rechtssatz

RG 9.10.1944, II 84/44

Die Vorschriften des § 377 HGB über die Rügepflicht kommen auch zur Anwendung, wenn aus einem beiderseitigen Handelskauf Ansprüche auf Ersatz des durch schuldhafte Lieferung mangelhafter Ware verursachten Schadens geltend gemacht werden. Solche Ansprüche unterliegen, ausgenommen den Fall der Arglist, nicht der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB, sondern müssen binnen sechs Monaten nach Ablieferung der Ware erhoben werden (§ 933 ABGB).

Entscheidungstexte

  • 2 RG 84/44
    Entscheidungstext RG 09.10.1944 2 RG 84/44

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1944:RS0105053

Dokumentnummer

JJR_19441009_RG00002_0020RG00084_4400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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