RS OGH 2021/3/24 3Ob14/21m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2021
beobachten
merken

Norm

ABGB §933 Abs2

Rechtssatz

Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133601

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten