RS OGH 1995/5/10 9Ob510/95, 3Ob79/97g

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Veröffentlicht am 10.05.1995
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Norm

ABGB §933 Abs2 III

Rechtssatz

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können - auch bei rechtzeitiger Rüge - Gewährleistungsansprüche nur der Klage des Lieferanten (Unternehmers) auf Zahlung der konnexen Kaufpreisforderung (Werklohnforderung) entgegengesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048248

Dokumentnummer

JJR_19950510_OGH0002_0090OB00510_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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