Norm
ABGB §933 Abs2 IIIRechtssatz
Die Frist zur Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ist gewahrt, wenn der Käufer innerhalb der First das Anzeichen einer Krankheit des Tieres als Mangel geltend gemacht hat, mag er auch hiebei die Krankheit unrichtig und erst nach der Klagefrist richtig angegeben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0024182Dokumentnummer
JJR_19381129_OGH0002_0020OB00683_3800000_002