Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3KSchG §9
Rechtssatz: Das Verbot des Gewährleistungsausschlusses darf nicht durch einschränkende Leistungsbeschreibungen umgangen werden. Allerdings ist nicht jede Leistungsbeschreibung als Umgehung anzusehen. Ob eine grundsätzlich zulässige Leistungsbeschreibung oder eine Umgehung von § 9 KSchG vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Umgehung wird insbesondere dann anzunehmen sein,... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Wegen des ohnehin strengen Maßstabs für schlüssige Willenserklärungen ist der vertragliche Ausschluss jedes konkludenten Verzichts auf die Fälligstellung eines Kredites durch die Bank gröblich benachteiligend. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: Hier: AGB für Ankauf- und Barkredite. (Klausel 12) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Eine sechsmonatige Verfallsfrist für Guthaben aus abgelaufenen Wertkartenverträgen verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB, wenn der Kunde nicht kurz vor oder bei Vertragsablauf auf die Möglichkeit einer Rückforderung und den drohenden Verfall hingewiesen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 227/06w Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 227/06w Beisat... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Eine Klausel, die die Bank ermächtigt, dem Kreditnehmer das Benutzungsrecht am Kaufgegenstand wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen jeglicher Art zu entziehen und die Sicherstellung auf „jede ihr geeignete Art und Weise" vorzunehmen, ist gröblich benachteiligend. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Eine Klausel, wonach der Kreditgeber jederzeit das Recht hat, den Verwahrungsort des Deckungsobjektes zu betreten und sich von der sachgemäßen Instandhaltung und Verwahrung zu überzeugen, ist als uneingeschränkte Eingriffsbefugnis unwirksam im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Formulierung: „Für zusätzliche Leistungen ... verrechnet die Bank für Porti und Spesen die jeweils geltenden Sätze gemäß § 35 BWG" erweckt den falschen Eindruck, die Höhe der Spesen sei gesetzlich vorgeschrieben. Die Klausel ist daher unwirksam nach § 879 Abs 3 ABGB und verstößt außerdem gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: In einem Vertrag zwischen einem Importeur von PKW und einem Vertragshändler ist die Einschränkung einer - aus der nachvertraglichen Treuepflicht resultierenden - Rücknahmeverpflichtung des Herstellers beziehungsweise Importeurs auch hinsichtlich solcher Ersatzteile, deren Lagerung durch den Vertragshändler im Interesse ordnungsgemäßer Vertragserfüllung geboten war, im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB unwirksam. ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Josef B***** & Co KG und der Rechtsvorgängerin der Beklagten bestand seit 1999 ein N*****-Händlervertrag. Die Josef B***** & Co KG wurde mit Einbringungsvertrag vom 24. 9. 2001 in die Klägerin eingebracht. Nach Auflösung dieses Vertrages wurde am 24. 9. 2002 zwischen der Klägerin und der Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Händlervertrag abgeschlossen. Darin wurde die Klägerin als Vertragshändlerin unter anderem zur Unterhaltung eines ausreichend s... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIdABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Verpflichtet sich ein Kreditkartenunternehmen, seinem Vertragspartner grundsätzlich auch dann Zahlung zu leisten, wenn diesem die Kreditkarte beim betreffenden Geschäft nicht vorgelegt wurde, so ist eine Vertragsklausel im Allgemeinen nicht sittenwidrig, nach der das Unternehmen berechtigt ist, geleistete Zahlungen zurückzufordern, wenn der Vertrag unter Angabe einer Kreditkartennummer von einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Kunsthändler und betreibt unter anderem eine Online-Galerie. Zu diesem Zweck schloss er mit einer Kreditkartengesellschaft (in der Folge: AG) einen Händlervertrag, der es seinen Kunden ermöglichte, unter Vorlage einer Kreditkarte zu zahlen. Mit Zusatzvereinbarung vom 5. November 2001 wurde dieser Vertrag auch auf Zahlungen ohne Vorlage der Kreditkarte ausgedehnt. Punkt 3. der Zusatzvereinbarung lautet: „Das Vertragsunternehmen [das ist hier der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter DI Walter Holzer und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Michael W*****, Consulter, *****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der H***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 7. 10. 2003, AZ 11 S 346/03y, der Konkurs eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die Beklagte ist selbstständige Steuerberaterin und wurde vom Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin beauftragt, für diese im Zeitraum Jänner 2000 bis einschließlich September 2002 die Lohn- und Personalverrechnung durchzuführen. Am 1. 9. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Handelsunternehmen. Sie tritt im Rahmen ihres Warenvertriebes im gesamten Bundesgebiet regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern. Hinsichtlich der hier zu beurteilenden, bis November 2003 verwendeten Geschäfts- und Lieferbedingungen wurde sie von der Klägerin mit Schreiben vom 4. 7. 2003 abgemahnt. Daraufhin gab die Beklagte am 17. 9. 2003 eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich unter Vereinbarung einer Konve... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §27dKSchG allgWr BehindertenG §24
Rechtssatz: Heimunterbringung iSd § 24 Abs 1 WBHG ist eine Leistung der Sozialhilfe, auf die ein öffentlich-rechtlicher Rechtsanspruch besteht und über die mit Bescheid abgesprochen wird. Bedient sich der Sozialhilfeträger zur Heimunterbringung eines Dritten und vereinbart dieser mit dem Betroffenen über die Grundversorgung hinausgehende Zusatzleistungen, so tritt der Betroffene rege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden Kläger) war ab 23. 3. 1993 auf Grund einer Kette von jährlich mit dem Österreichischen Bundestheaterverband jeweils für den Zeitraum vom 1. 9. bis zum 31. 8. des Folgejahrs abgeschlossenen Bühnendienstverträgen als Gruppentänzer der Wiener Staatsoper tätig. Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG), BGBl I 1998/108, wurden die Bundestheater neu organisiert. Zur Führung des Betriebs der Staatsoper wurde die gefährde... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Zur Fragestellung wann Klauseln in Mietvertragsformularen mit einem Hausverwaltungsunternehmen gröblich benachteiligend im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB sind. Entscheidungstexte 7 Ob 78/06f Entscheidungstext OGH 11.10.2006 7 Ob 78/06f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verkauft an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen „Ticket-Service-Schecks" zur Verpflegung sowie „Ticket-Plus-Geschenkgutscheine" als Sachzuwendung. Die Arbeitnehmer sind berechtigt, mit den „Ticket-Service-Schecks" die Einnahme von Mahlzeiten und Lebensmitteln, sowie mit den „Ticket-Plus-Geschenkgutscheinen" Waren aller Art bei den Servicepartnern der beklagten Partei zu bezahlen. Eine Erstattung der eingelösten Schecks an den jeweiligen Serv... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z5KSchG §6 Abs3 E
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG regelt - abgesehen vom (weiteren) Erfordernis der Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln - die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Preisänderungsklauseln. Die „generalklauselhafte" Formulierung „Änderung von Zöllen, Änderungen oder Neueinführung von Abgaben, Ausstattungsänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften" gestatten dem Verkäufer - im kundenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2003 bis 28. 11. 2003 bei Werner O***** als Unternehmensberater beschäftigt. Das Landesgericht Wiener Neustadt erklärte mit Beschluss vom 31. 3. 2004 das Konkursverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers mangels Kostendeckung nicht zu eröffnen. Der Dienstvertrag des Klägers enthielt in Punkt 6.1 die Bestimmung, dass die monatlichen Gehaltszahlungen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonates im Nachhinein fällig werden. 13.1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Nebenintervenienten - die 1.Nebenintervenientin in ihrer damaligen Rechtsform - führten als Planungsgesellschaft für den beklagten (Wasser)Reinhalteverband die Planung, Ausschreibung und Bauaufsicht der Erweiterung und Anpassung einer näher bezeichneten Kläranlage durch. Im Angebotsschreiben und im Leistungsverzeichnis (im Folgenden auch nur LV), das der öffentlichen Ausschreibung zugrunde lag, lauten die hier relevanten Punkte: D5.2 „Angebotslegung... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 31. 12. 1987 die Ehe geschlossen und zuvor am 17. 12. 1987 einen Notariatsakt abgeschlossen, wonach „jeder Teil (...) gegenüber dem anderen auf die Aufteilung der von jedem während der Ehe angesammelten Ersparnisse (verzichtet)". Die Vorinstanzen haben diese Vereinbarung als wirksam und das von der antragstellenden Frau aus der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse abgeleitete Begehren auf Ausgleichszahlung für unberechtigt erkannt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: Zweiseitigkeit einer Zinsanpassungsklausel auch beim Unternehmerkredit. Keine gröbliche Benachteiligung einer Zinsanpassungsklausel bei einem Unternehmerkredit. Entscheidungstexte 10 Ob 125/05p Entscheidungstext OGH 13.06.2006 10 Ob 125/05p Veröff: SZ 2006/87 10 Ob 145/05d Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank hat der Klägerin als Kreditnehmerin am 20. 10. 1995 einen Betriebsmittelkredit über 300.000 ATS zu einem Zinssatz von 8,5 % p.a. kontokorrentmäßig eingeräumt. Die Rückzahlung des gesamten Darlehens sollte bis zum 30. 9. 2000 erfolgen. In der dem Kreditverhältnis zugrundegelegten schriftlichen Krediturkunde findet sich folgende Zinsanpassungsklausel: „Der Kreditgeber ist berechtigt, die vereinbarten Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Landwirt, schloss mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Bankgenossenschaft am 25. 2. 1992 einen Abstattungskreditvertrag über ATS 1,500.000,-- (= EUR 109.011,63), zu einem Zinssatz von 11 % p.a. kontokorrentmäßig, ab. Die Abstattung sollte in 240 Raten zu je ATS 15.552,-- (= EUR 1.130,24), die Höhe der letzten Rate laut Kontoabschluss, erfolgen. Diese Pauschalraten sollten Kapitaltilgung und Zinsen beinhalten. Der Vertrag enthält folgende Zinsklausel:... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach § 6 Abs 1 Z 1 KSchG sind für den Verbraucher Vertragsbestimmungen iSd § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen er während einer unangemessen langen Frist an den Vertrag gebunden ist. Diese
Norm: bietet daher auch für Dauerschuldverhältnisse einen im Einzelfall anhand einer Interessenabwägung auszufüllenden Orientierungsrahmen (10 Ob 34/05f). Maßgebend ist dabei eine Gesamtbeurtei... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §1116 DKSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Bestimmung wie: „Die Miet- und Servicevereinbarung beginnt mit Betriebsbereitstellung der Anlage und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde verzichtet für das bei Betriebsbereitschaft der Anlage laufende Jahr und anschließend 120 Kalendermonate auf Kündigung." In den AGB eines Unternehmers, der Telekommunikationsanlagen u. a. vermietet und wartet, ist unter den in d... mehr lesen...