Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
In einem Vertrag zwischen einem Importeur von PKW und einem Vertragshändler ist die Einschränkung einer - aus der nachvertraglichen Treuepflicht resultierenden - Rücknahmeverpflichtung des Herstellers beziehungsweise Importeurs auch hinsichtlich solcher Ersatzteile, deren Lagerung durch den Vertragshändler im Interesse ordnungsgemäßer Vertragserfüllung geboten war, im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121834Dokumentnummer
JJR_20070316_OGH0002_0060OB00254_06F0000_001