Entscheidungen zu § 835 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

293 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 293

RS OGH 1986/6/18 3Ob565/86, 2Ob29/06p

Norm: ABGB §835 DJN §1 DVe1
Rechtssatz: Enthält der über einem Benützungsregelungsantrag ergangene Ausspruch, mit dessen Rechtskraft die eine Vereinbarung der Miteigentümer ersetzende Gestaltungswirkung eintrat, keinen Leistungsbefehl, sind die aus der Gestaltung entspringenden Rechte mit Klage durchzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 565/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 3 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.1986

RS OGH 1986/6/18 3Ob565/86

Norm: ABGB §835 D
Rechtssatz: In einem abgeschlossenen Außerstreitverfahren ist für die Ergänzung einer rechtskräftigen Rechtsgestaltungsregelung durch die Hinzufügung von Leistungsaufträgen kein Raum. Entscheidungstexte 3 Ob 565/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 3 Ob 565/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.1986

TE OGH 1986/6/18 3Ob565/86

Begründung: Nach der mit dem 27.4.1981 wirksam gewordenen Scheidung ihrer Ehe waren die Antragstellerin und der Erstantragsgegner je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 190 in der Katastralgemeinde Harrachsthal, die auch in die von der Frau beantragte Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse einbezogen werden sollte. Das Aufteilungsverfahren zu AZ F 13/84 des Bezirksgerichtes Freistadt (= F 6/81 des Bezirksgerichtes Perg) ist noch nicht recht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.06.1986

TE OGH 1986/3/18 5Ob530/86

Begründung: Der Antragsteller ist zu 34/64-stel Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft EZ 38 KG Stein mit dem Haus Rotschitzenstraße Nr.21 in Viktring. Der Antragsgegner ist zu 10/64-stel Anteilen bücherlicher Miteigentümer dieser Liegenschaft. Zu 20/64-stel Anteilen ist das Miteigentum an dieser Liegenschaft für Hertha B*** einverleibt. Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 1.Oktober 1979, 2 A 210/73-69, wurde deren Nachlaß de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1986

TE OGH 1986/2/20 7Ob518/86

Begründung: Die Antragsteller einerseits und der Antragsgegner andererseits sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 184 II KG Telfes, zu der das Haus Telfes 35 gehört. Bei diesem Haus handelt es sich um ein altes Bauernhaus, an dem materiell geteiltes Eigentum besteht. Der Antragsgegner ist Eigentümer des materiellen Anteiles 1, der im wesentlichen die Räumlichkeiten im Erdgeschoß umfaßt, während die Antragsteller je zur Hälfte Miteigentümer des materiellen Anteiles 2 mi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1986

TE OGH 1986/2/18 2Ob554/84

Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten den beklagten Parteien die im Hause Linz, Grabnerstraße 10, im Hochparterre gelegene Wohnung aus den auf die im einzelnen vorgebrachten Tatbestände gestützten Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 3, 5 und 8 MRG auf. Die beklagten Parteien bestritten das Vorliegen der behaupteten Kündigungsgründe und beantragten die Aufhebung der Kündigung. Das Erstgericht verneinte das Vorliegen der geltend gemachten Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 und 8... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1986

TE OGH 1985/12/11 8Ob649/85

Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 555, KG Wels, auf der sich das Haus Wels, Eferdingerstraße 102, befindet, und zu der ursprünglich auch die Grundstücke 1254 und 1279/1 gehörten. Am 28. Mai 1960 schlossen die Beklagten mit dem Erstkläger einen Mietvertrag, wonach dieser gegen einen monatlichen Mietzins von etwa S 300,-- im Südtrakt des Hauses Eferdingerstraße 102 ein Zimmer, eine Küche und einen Abstellraum in Bestand nahm. Mit dem rechts... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1985/7/24 3Ob583/84, 4Ob513/90, 8Ob41/21v

Norm: ABGB §833 AABGB §835 E
Rechtssatz: Können sich Hälfteeigentümer über Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung nicht einigen ist Gegenstand der Entscheidung des Außerstreitrichters nur die Frage, ob die nur von einem Hälfteeigentümer beabsichtigten ordentlichen Verwaltungshandlungen, denen der andere Hälfteeigentümer nicht zustimmt, vorgenommen werden dürfen. Die richterliche Entscheidung gibt hier nur den sonst durch eine Stimmenmehrheit erz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.07.1985

RS OGH 1985/7/24 3Ob583/84

Norm: ABGB §835 D
Rechtssatz: Wie der Antragsteller bei Ausführung der bewilligten Verwaltungsmaßnahmen im einzelnen vorzugehen hat, ist ihm vom Außerstreitrichter nicht vorzuschreiben. Entscheidungstexte 3 Ob 583/84 Entscheidungstext OGH 24.07.1985 3 Ob 583/84 Veröff: SZ 58/129 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.07.1985

RS OGH 1985/7/24 3Ob583/84

Norm: ABGB §828ABGB §833 C1ABGB §835 EABGB §839
Rechtssatz: Ein Hälftemiteigentümer kann eine der Erhaltung bzw Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Hauses dienenden Maßnahme der ordentlichen Verwaltung nicht mit der Behauptung verhindern, daß er die Kosten dieser Maßnahmen, die ihn nach § 839 ABGB zu Hälfte treffen, nicht tragen könne. Er kann die gemeinschaftliche Sache nicht gegen den Willen des anderen verfallen lassen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.07.1985

RS OGH 1985/7/24 3Ob583/84

Norm: ABGB §835 E
Rechtssatz: Bei der Entscheidung des Außerstreitrichters, ob die nur von einem Hälfteeigentümer beabsichtigten ordentlichen Verwaltungshandlungen, denen der andere Hälfteeigentümer nicht zustimmt, vorgenommen werden dürfen, hat er sich am Begriff der ordentlichen Verwaltung zu orientieren. Er darf nur Maßnahmen bewilligen, die der Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Gutes dienen und die sich im gewöhnlichen Verlauf der Di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.07.1985

TE OGH 1985/7/24 3Ob583/84

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Kinzel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hule, Dr. Egermann, Dr. Schlosser und Mag. Engelmaier als Richter in der Rechtssache des Antragstellers Alfred G*****, vertreten durch Dr. Gottfried Eisenberger, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Antragsgegner Gustav A. G***** vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St. Pölten, wegen Entscheidung über die Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.07.1985

RS OGH 1984/3/13 5Ob10/84

Norm: ABGB §835 DMRG §9 Abs1MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die zwischen den Miteigentümern eines Hauses strittige Frage, ob von Mietern beabsichtigten, einer baubehördlichen Genehmigung bedürftigen Bauführungen in einzelnen Wohnungen zugestimmt werden soll, ist nicht im Verfahren nach §§ 9, 37 Abs 1 Z 6 MRG, sondern im allgemeinen Außerstreitverfahren nach § 835 ABGB zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1984

RS OGH 1984/3/13 5Ob10/84

Norm: ABGB §834ABGB §835 A
Rechtssatz: Um eine nachträgliche Sanktionierung von eigenmächtig vorgenommenen Veränderungen handelt es sich nicht, wenn der Außerstreitrichter zur Entscheidung darüber angerufen wird, in welcher Weise einem der Gesamtheit der Miteigentümer erteilten baubehördlichen Auftrag entsprochen werden soll, entweder die von einem Dritten ( hier vom Mieter ) eigenmächtig vorgenommene bauliche Veränderung rückgängig zu machen o... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1984

TE OGH 1984/1/11 1Ob789/83

Der Antragsteller und die beiden Antragsgegner sind zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 194 KG U, bestehend aus den Grundstücken 74 Baufläche, 75/1, 75/4 und 277 je Garten. Die Grundstücke 277 und 75/4 befinden sich in sehr vernachlässigtem Zustand; insbesondere sind dort wildwuchernde Bäume und Sträucher vorhanden. Der Antragsteller befürchtet eine Entwertung der Grundstücke dadurch, daß ein Teil der dort allmählich heranwachsenden Bäume unter die Bestimmungen des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1984

RS OGH 1984/1/11 1Ob789/83, 5Ob54/99y

Norm: ABGB §833 FABGB §834ABGB §835 AABGB §835 E
Rechtssatz: Der Minderheitseigentümer kann eine von der Mehrheit abgelehnte Schlägerung von Bäumen auf der gemeinsamen Liegenschaft nicht durch einen gerichtlichen Beschluß erzwingen. Entscheidungstexte 1 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH 11.01.1984 1 Ob 789/83 Veröff: NZ 1985,27 ( krit. Hofmeister ) = SZ 57/4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1984

RS OGH 1984/1/11 1Ob789/83

Norm: ABGB §834ABGB §835 AABGB §835 E
Rechtssatz: Unter "Veränderungen" iS der §§ 834, 835 ABGB sind nicht von selbst eintretende natürliche Veränderungen des Zustandes der gemeinschaftlichen Sache, die wie die allmähliche Veränderung des Bewuchses einer Liegenschaft infolge Untätigbleib der Miteigentümer eintreten, zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1984

RS OGH 1984/1/11 1Ob789/83

Norm: ABGB §834ABGB §835 AWEG §15
Rechtssatz: Über § 835 ABGB hinausgehende Minderheitsrechte stehen nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Sonderbestimmung Miteigentümern zu, die auch Wohnungseigentümer sind ( § 15 WEG 1975 ), da das Wohnungseigentumsgesetz 1975 das "Recht der Mehrheit auf unzweckmäßige Verwaltung" beseitigte. Entscheidungstexte 1 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1984

RS OGH 1982/10/6 6Ob537/82, 3Ob583/84, 6Ob90/03h, 7Ob5/04t, 9Ob4/08s, 5Ob8/09a, 9Ob18/17p, 8Ob41/21v

Norm: ABGB §835 A
Rechtssatz: § 835 ABGB ist, wenn bezüglich der Vornahme bzw Nichtvornahme der baulichen Maßnahmen sowie deren rechtlicher Sanierung durch nachträgliche Baubewilligung Stimmengleichheit besteht jedenfalls anzuwenden; es bedarf keiner Erörterung der Frage, ob es sich um eine wichtige Veränderung oder eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung iSd §§ 833 f ABGB handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1982

RS OGH 1981/4/28 5Ob554/81, 5Ob49/82, 5Ob57/82, 5Ob60/82, 2Ob554/84, 1Ob575/86, 8Ob1510/88, 3Ob600/8

Norm: ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §835 AABGB §1116 BMG §19 A
Rechtssatz: Die Kündigung des Mietvertrages mit einem Miteigentümer ist eine wichtige Veränderung im Sinn des § 834 ABGB. In Beachtung des Grundsatzes, dass niemand in eigener Sache Richter sein kann, muss auch dem Mehrheitseigentümer, gegen den sich die Kündigung richten soll, eine Mitwirkung an der Beschlussfassung der Miteigentümer über eine solche Kündigung versagt werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1981

RS OGH 1980/5/13 5Ob533/80

Norm: ABGB §833 C2ABGB §835 AABGB §841ABGB §843 BVlbg RaumplangungsG allg
Rechtssatz: In der Teilung eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung eines Bestandteiles und die Eröffnung einer neuen Einlage für diesen Bestandteil ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse liegt eine Veränderung der gemeinschaftlichen Sache, mit der alle Teilhaber einverstanden sein müssen. Die fehlende Zustimmung der Miteigentümer zur Einholung einer behördlichen Teilu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1980

TE OGH 1980/1/31 7Ob691/79

Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.01.1980

RS OGH 1980/1/31 7Ob691/79, 5Ob49/82, 1Ob575/86, 8Ob1510/88, 3Ob600/89, 10Ob379/98b, 8Ob7/03t, 4Ob76

Norm: ABGB §834ABGB §835 A
Rechtssatz: Bei beabsichtigter Aufkündigung des Bestandvertrages mit einem Miteigentümer muss auch dessen fehlende Zustimmung durch den Außerstreitrichter ersetzt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 691/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 691/79 Veröff: SZ 53/18 = MietSlg 32069 5 Ob 49/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1980

RS OGH 1979/7/5 7Ob659/79, 7Ob691/79, 7Ob580/80, 3Ob9/82, 5Ob17/82, 6Ob722/82, 5Ob70/82, 5Ob569/82,

Norm: ABGB §828ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §835 AABGB §835 DWEG §14 Abs1
Rechtssatz: Die wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB eines der gemeinsamen Benützung dienenden Liegenschaftsteiles durch Beanspruchung eines Alleingebrauchsrechtes bedarf der Zustimmung aller Mit-(Wohnungs)eigentümer, deren mangelndes Einverständnis nur durch eine Entscheidung des Außerstreitrichters ersetzt werden kann. Mangels einer solchen einvernehmlichen oder ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1979

TE OGH 1978/2/15 8Ob557/77

Kläger und Beklagter sind Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft "W & D OHG". Die Gesellschaft nahm am 3. August 1950 unter der Firma "G R" mit G R und dem Beklagten als Gesellschafter ihren Geschäftsbetrieb auf. Ab 1. Juli 1955 trat der Kläger als weiterer Gesellschafter ihren Geschäftsbetrieb auf. Ab 1. Juli 1955 trat der Kläger als weiterer Gesellschafter der Gesellschaft bei. Am 22. Mai 1969 schied der Gesellschafter G R aus der Gesellschaft aus. Ab diesem Zeitpunkt wu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.02.1978

TE OGH 1978/1/12 7Ob729/77

Die Streitteile sind Miteigentümer des Hauses in WN, N-Straße 26, und zwar die Antragstellerin zu zwei Drittel und der Antragsgegner zu einem Drittel. Die Antragstellerin hat das im Erdgeschoß des Hauses befindliche Geschäftslokal an die D vermietet. Diese hat beim Magistrat der Stadt um Erteilung der Baubewilligung für eine Neugestaltung des Geschäftsportales angesucht. Sie beabsichtigt eine Umgestaltung derart, daß die gesamte Fassade des Erdgeschoßes mit einer orangefarbigen Plasti... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1978

RS OGH 1978/1/12 7Ob729/77, 6Ob341/97h, 1Ob250/05d, 5Ob8/09a, 2Ob139/16d, 9Ob18/17p, 5Ob244/21z

Norm: ABGB §835 AABGB §835 C
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Nachteiligkeit einer von der Mehrheit beabsichtigten Maßnahme kommt es nicht nur auf finanzielle Interessen an. Vielmehr sind die gesamten Umstände des Falles zu berücksichtigen, sohin auch ein allfälliges immaterielles Interesse eines Miteigentümers am Aussehen seines Hauses (Hier: Wr. Neustädter Altstadthaus mit orangefarbiger Plastikverkleidung und leuchtendem Steckschild). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1978

RS OGH 1978/1/12 7Ob729/77

Norm: ABGB §833 C2ABGB §835 AABGB §835 C
Rechtssatz: Der Wille eines Hauseigentümers, den in eine historische Umgebung eher passenden äußeren Zustand eines Hauses zu erhalten, ist als berechtigtes ( Minderheits- ) Interesse anzusehen ( Ensembleschutz ). Entscheidungstexte 7 Ob 729/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 7 Ob 729/77 Veröff: JBl 1978,541 = SZ 51/5 = MietSlg 30086/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1978

RS OGH 1977/4/26 9Os31/77, 2Ob155/08w

Norm: ABGB §833 AABGB §835 AZPO §454
Rechtssatz: Dem Mitbesitzer steht gegen den anderen Mitbesitzer die Besitzstörungsklage zu, wenn dieser den Besitz ganz an sich zieht. Entscheidungstexte 9 Os 31/77 Entscheidungstext OGH 26.04.1977 9 Os 31/77 Veröff: EvBl 1977/234 S 522 = SSt 48/38 2 Ob 155/08w Entscheidungstext OGH 14.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1977

RS OGH 1977/1/25 3Ob640/76

Norm: ABGB §835 DABGB §836 AABGB §837 C
Rechtssatz: Bezieht sich der Streit der Teilhaber nicht auf die Person des gemeinsamen Verwalters, sondern auf die Frage der Erweiterung seiner bisher tatsächlich beschränkten Vollmacht, dann bedeutet dies eine Uneinigkeit der Teilhaber darüber, ob zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes überhaupt ein gemeinsamer Verwalter zu bestellen sei. Diese Frage kann nicht im außerstreitigen Verfahren, sondern nur vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1977

Entscheidungen 181-210 von 293