Entscheidungen zu § 835 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

293 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 293

TE OGH 1995/3/7 4Ob518/95

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Entscheidung | OGH | 07.03.1995

RS OGH 1995/1/13 5Ob7/95, 2Ob29/06p

Norm: ABGB §835 DWEG §15WEG idF 3.WÄG §26 Abs1 Z3
Rechtssatz: Gerichtliche Benützungsregelungen sind rechtsgestaltender Natur mit Wirkung für die Zukunft. Es ist daher - unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung - das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht maßgebend. Hier: § 26 Abs 1 Z 3 WEG idF des 3.WÄG. Entscheidungstexte 5 Ob 7/95 Entscheidungstext OGH 13.01.1995 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1995

TE OGH 1995/1/13 5Ob7/95

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Entscheidung | OGH | 13.01.1995

TE OGH 1994/11/25 8Ob522/94

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Entscheidung | OGH | 25.11.1994

RS OGH 1993/9/22 5Ob76/93, 5Ob2148/96k, 5Ob19/12y

Norm: ABGB §833 EABGB §835 AWEG §14
Rechtssatz: Die Durchführung eines im Rahmen der ordentlichen Verwaltung wirksam zustandegekommenen Mehrheitsbeschlusses erfordert die Beschreitung des streitigen Rechtsweges, wenn sie der positiven Mitwirkung der überstimmten Minderheit, etwa der Abgabe einer nicht anders zu erlangenden Willenserklärung bedarf. Glaubt die Mehrheit der Eigentümer, daß sich die Minderheit zu Unrecht weigert, einer von ihr zulä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/9/22 5Ob76/93

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Entscheidung | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/5/26 7Ob1544/93

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Entscheidung | OGH | 26.05.1993

TE OGH 1993/4/20 1Ob11/93

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 2/6tel-Anteilen, der Erstbeklagte zu 1/6tel-Anteil und der Zweitbeklagte zu 3/6tel-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken *****. Der Erstbeklagte ist ferner Alleineigentümer der EZ ***** mit den Grundstücken ***** und *****. Diese Grundstücke befinden sich am südlichen Ufer des Bodensees im Bereich der Katastralgemeinde *****. Die Grundstücke *****, südlich davon ***** und südlich davon ***** grenzen aneinander... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.1993

RS OGH 1993/2/16 5Ob150/92, 5Ob174/02b, 5Ob278/04z, 6Ob83/06h, 5Ob8/09a, 5Ob202/17t, 4Ob42/19h, 4Ob2

Norm: ABGB §835 E
Rechtssatz: Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach § 835 ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 150/92 Entscheidungstext OGH 16.02.1993 5 Ob 150/92 Veröff: ImmZ 1993,219 = WoBl 1993,231 ( Call ) 5 Ob 174/02b Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1993

RS OGH 1993/2/16 5Ob150/92

Norm: ABGB §835 D
Rechtssatz: Liegt ein Mehrheitsbeschluß, eine wichtige Veränderung durchzuführen, vor, so ist auch jeder einzelne Minderheitseigentümer zur Antragstellung hinsichtlich der Zustimmung des Richters im Verfahren außer Streitsachen berechtigt. Entscheidungstexte 5 Ob 150/92 Entscheidungstext OGH 16.02.1993 5 Ob 150/92 Veröff: ImmZ 1993,219 = WoBl 1993,231 ( Cal... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1993

TE OGH 1993/2/16 5Ob150/92

Begründung: Die Antragsteller sind schlichte Miteigentümer (zu je 70/1250 Anteilen) an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Haus in Wien *****. Mit den (77/1111) Miteigentumsanteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum verbunden, ebenso mit den Miteigentumsanteilen eines Teiles der anderen Miteigentümer. Die Antragsteller begehren unter Berufung auf die von ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum mit dem seinerzeitigen Alleineigentümer Endre G***** abgeschlosse... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.02.1993

TE OGH 1992/8/31 8Ob1613/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin H***** GesmbH, S*****, vertreten durch Dr.Manfred Hintersteininger, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Dr.Irmgard S*****, vertreten durch Dr.Heinrich Rösch, Rechtsanwalt in Wien, wegen B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1992

TE OGH 1992/7/14 1Ob18/92

Entscheidungsgründe: Seit den achtziger Jahren sind der Kläger zu drei Vierteln sowie zwei zur fraglichen Zeit mj. Geschwister je zu einem Achtel Eigentümer einer Liegenschaft mit einem einstöckigen Haus mit ausgebautem Dachgeschoß. Dieses bewohnen die beiden Minderheitseigentümer mit ihrem Vater, wogegen der Kläger die Räume im ersten Stock benützt. Das Erdgeschoß, in dem früher ein Gasthaus betrieben worden war, stand leer. Am 3. Juli 1985 stellte der Kläger beim Bezirksgericht ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1992

RS OGH 1992/6/16 5Ob108/92

Norm: ABGB §835 DWEG §26 Abs1 Z3MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Wird eine neue ( rechtsgestaltende ) Benützungsregelung bezüglich KFZ-Abstellplätzen von einem Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage begehrt, so ist die Sache gem § 26 Abs 1 Z 3 WEG im außerstreitigen Verfahren zu behandeln. Ein allfälliger Einwand der übrigen Miteigentümer, es bestehe doch bereits eine bindende Benützungsvereinbarung über die Nutzung der KFZ-Abstellflächen, wäre ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1992

TE OGH 1992/6/16 5Ob108/92

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** S*****; mit ihren Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum an einzelnen Objekten der Wohnungseigentumsanlage K***** verbunden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 3. 12. 1976 wurden gemäß § 3 WEG die Nutzwerte der einzelnen Objekte festgesetzt. Die vorgesehenen Autoabstellplätze sind dabei in die Nutzwertfestsetzung nicht einbezogen worden, weil di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob515/92, 9Ob8/16s, 3Ob89/20i

Norm: ABGB §835 DAußStrG §1 AZPO §234
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 515/92 Entscheidungstext OGH 26.05.1992 5 Ob 515/92 9 Ob 8/16s Entscheidungstext OGH 21.04.2016 9 Ob 8/16s 3 Ob 89/20i Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob515/92

Begründung: Der Antragsteller begehrte als Mehrheitseigentümer (zu zwei Dritteln) der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch K***** mit seinem am 19. März 1991 gegen die Verlassenschaft nach dem am 19. September 1985 verstorbenen Dr. Gunther W***** eingebrachten Antrag die Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin als Miteigentümerin zu einem Drittel zu seinem Ansuchen auf nachträgliche baubehördliche Genehmigung für ein auf der gemeinsamen Liegenschaft bestehendes Gartennebengebäude. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/2/18 5Ob5/92

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** H***** mit dem Haus M*****weg Nr.5 in Innsbruck. Ihre Anteilsrechte verteilen sich wie folgt: Firma I***** Gesellschaft mbH (Zweitantragstellerin) 1. Geschäftsraum Top 1, bestehend aus Verkaufsraum, Lagerraum, Nutzfläche 340,13 m2 (Zubehör Autoeinstellplatz Nr 1 und Nr 2 mit je 11,50 m2), Nutzwert 361 2. Büro Top 3 im ersten Obergeschoß, bestehend aus einem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1992

TE OGH 1992/2/18 5Ob69/91

Begründung: Die Parteien sind die Miteigentümer der Liegenschaft Wien *****. Auf dieser Liegenschaft wurde auf Grund der Baubewilligung vom 7.5.1979 ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen und einer unterirdischen Garage mit 5 Autoabstellplätzen errichtet. Die Miteigentümer sind sich einig, daß an allen vier Wohnungen Wohnungseigentum begründet werden soll; uneinig sind sie darüber, ob im Sinne des § 1 Abs 2 WEG mit der selbständigen Wohnung der Erst- und Zweitantragsteller ein Abstellplatz fü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1992

TE OGH 1991/9/5 6Ob594/90

Begründung: Die Klägerin erwarb durch Zuschlag in einem Liegenschaftszwangsversteigerungsverfahren das Eigentum an einer Liegenschaft, auf der ein Gebäude steht, das im wesentlichen den Zwecken eines gastgewerblichen Betriebes gewidmet war. Betriebsinhaber war vorerst die Liegenschaftseigentümerin und spätere Verpflichtete selbst. Das im Ortszentrum einer Fremdenverkehrsseegemeinde befindliche Haus wurde nach dem Aus- und Umbau des Jahres 1976 mit seinen ebenerdig gelegenen Räumlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.09.1991

TE OGH 1991/3/21 8Ob648/90

Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hob die auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 erster und zweiter Fall und 6 MRG sowie auf § 30 Abs 2 Z 3 zweiter und dritter Fall MRG gestützte Aufkündigung der Wohnung top.29/30 in ***** als rechtsunwirksam auf und wies das Räumungsbegehren ab. Es verneinte aufgrund der Außerstreitstellung, daß zum Zeitpunkt der Einbringung der Aufkündigung die Beklagte noch grundbücherlich einverleibte Eigentümerin eines 1/6-Anteiles an der genannten Lieg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.03.1991

TE OGH 1990/12/20 5Ob46/90

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist zu 44/3211 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 253 des Grundbuches Ennsling (als Berghotel bezeichnetes Appartementhaus "Dachsteinblick" mit 72 Wohnappartements), womit Wohnungseigentum am Appartement 15/B verbunden ist. Die Beklagten sind Miteigentümer zu 1983/3211 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an verschiedenen Apppartements verbunden ist. Darüber hinaus ist die Zweitbeklagte schlichte Miteigentümerin von 484/3211 Antei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.12.1990

RS OGH 1990/10/23 5Ob87/90, 5Ob103/99d, 5Ob61/06s, 5Ob223/05p, 5Ob51/08y, 5Ob45/10v, 5Ob152/16p

Norm: ABGB §833 D1ABGB §835WEG §1 Abs3WEG §24 Abs1WEG 2002 §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 24 Abs 1 Z 1 WEG erfasst Mietverträge des Wohnungseigentumsorganisators mit einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern über Abstellplätze, mögen sich diese auf einem allgemeinen Teil der Liegenschaft (§ 1 Abs. 3 WEG) oder auf einem Teil der Liegenschaft befinden, an dem zwar Zubehörwohnungseigentum im Sinn des § 1 Abs. 2 WEG begründet werden könnte, in concreto aber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1990

RS OGH 1990/10/23 5Ob87/90

Norm: ABGB §833 D1ABGB §835 D
Rechtssatz: Die rechtliche Verfügbarkeit der Liegenschaftsteile, in bezug auf welche die gerichtliche Benützungsregelung beantragt wird, ist im außerstreitigen Benützungsregelungsverfahren als Vorfrage zu untersuchen, ohne daß dadurch die Grenzen der außerstreitigen Gerichtsbarkeit überschritten würden. Entscheidungstexte 5 Ob 87/90 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1990

RS OGH 1990/10/23 5Ob87/90, 5Ob442/97d

Norm: ABGB §835 DWEG §26 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Minderheitseigentümer sind zur Antragstellung auf gerichtliche Benützungsregelung in Ansehung der nicht im WE stehenden Parkplätze in Garage und Hof der Wohnhausanlage aktiv legitimiert. Entscheidungstexte 5 Ob 87/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 5 Ob 87/90 Veröff: ImmZ 1991,270 = MietSlg XLII/32 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1990

TE OGH 1990/10/23 5Ob87/90

Begründung: Das Haus Wien 2., Hollandstraße 1/Obere Donaustraße 83, wurde zu Beginn der Sechzigerjahre errichtet, wobei die Wohnungen unter Zuhilfenahme eines Wohnbauförderungsdarlehens von der Gemeinnützigen Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft mbH "Sozialbau" und die Geschäftslokale im Erdgeschoß des Hauses vom V*** W*** A*** aus Eigenmitteln errichtet wurden. Dementsprechend war die "Sozialbau" auch zu 9/10 und der V*** W*** A*** zu 1/10 Eigentümer der Liegenschaft EZ 381 KG Leop... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1990

TE OGH 1990/6/7 7Ob576/90

Begründung: Als Erben der am 17. 11. 1988 verstorbenen Maria S*** kommen ihre drei Kinder Elisabeth W***, Dr. Karl Friedrich S*** und Wolfgang S*** in Betracht. Noch vor Abgabe von Erbserklärungen überließ das Erstgericht den Genannten mit rechtskräftigem Beschluß vom 6. 2. 1989 die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses. Inzwischen haben Elisabeth W*** und Dr. Karl Friedrich S*** aufgrund des Gesetzes je zu einem Drittel des Nachlasses eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.1990

RS OGH 1990/4/24 4Ob513/90, 1Ob18/92, 4Ob518/95, 5Ob8/09a, 5Ob222/14d, 2Ob139/16d, 6Ob40/21g, 5Ob244

Norm: ABGB §835 C
Rechtssatz: In die bei der Entscheidung über die beabsichtigte wichtige Veränderung vorzunehmende Abwägung der Gesamtinteressen der Eigentumsgemeinschaft hat freilich auch eine angemessene Berücksichtigung der subjektiven Lage der einzelnen Teilhaber, also der persönlichen und familiären Verhältnisse und Bedürfnisse einzufließen. Das ist insbesondere für den häufigsten Anwendungsfall des § 835 ABGB, nämlich die gerichtliche Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1990

RS OGH 1990/4/24 4Ob513/90, 1Ob250/05d

Norm: ABGB §835 C
Rechtssatz: Die Pflicht zur Wahrung der Interessen der anderen Miteigentümer kann aber niemals so weit gehen, daß sie die gesetzlich vorgesehene Rechtsdurchsetzung gegen einen Teilhaber schon daran scheitern läßt, daß dieser ein Unterliegen im Verfahren psychisch nicht verkraften würde. Eine solche subjektive Auswirkung der von der Rechtsordnung zur Schaffung des Rechtsfriedens vorgesehenen Entscheidung auf den anderen Teilhab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1990

TE OGH 1990/4/24 4Ob513/90

Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der aus den Grundstücken 610/20 und 1134/2 (jeweils Garten) sowie 891 und 1901 (jeweils Baufläche) bestehenden Liegenschaft EZ 944 Grundbuch 75454 Villach mit dem darauf befindlichen Wohnhaus in Villach, Kanaltaler Straße 4. Dabei handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einem mansardenartig ausgebauten Satteldach, dessen First in Nord-Süd-Richtung verläuft. Im Bereich des Satteldaches sind keine Fenster vorhande... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1990

Entscheidungen 121-150 von 293