Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Die rechtliche Verfügbarkeit der Liegenschaftsteile, in bezug auf welche die gerichtliche Benützungsregelung beantragt wird, ist im außerstreitigen Benützungsregelungsverfahren als Vorfrage zu untersuchen, ohne daß dadurch die Grenzen der außerstreitigen Gerichtsbarkeit überschritten würden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013562Dokumentnummer
JJR_19901023_OGH0002_0050OB00087_9000000_001