RS OGH 1990/10/23 5Ob87/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1990
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Norm

ABGB §833 D1
ABGB §835 D

Rechtssatz

Die rechtliche Verfügbarkeit der Liegenschaftsteile, in bezug auf welche die gerichtliche Benützungsregelung beantragt wird, ist im außerstreitigen Benützungsregelungsverfahren als Vorfrage zu untersuchen, ohne daß dadurch die Grenzen der außerstreitigen Gerichtsbarkeit überschritten würden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013562

Dokumentnummer

JJR_19901023_OGH0002_0050OB00087_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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