RS OGH 2025/11/20 5Ob150/92; 5Ob174/02b; 5Ob278/04z; 6Ob83/06h; 5Ob8/09a; 5Ob202/17t; 4Ob42/19h; 4Ob

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Veröffentlicht am 16.02.1993
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Rechtssatz

Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach § 835 ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach Paragraph 835, ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013650

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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