Rechtssatz
Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach § 835 ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach Paragraph 835, ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013650Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2026