RS OGH 2024/4/25 7Ob691/79; 5Ob49/82; 1Ob575/86; 8Ob1510/88; 3Ob600/89; 10Ob379/98b; 8Ob7/03t; 4Ob76

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Veröffentlicht am 31.01.1980
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Rechtssatz

Bei beabsichtigter Aufkündigung des Bestandvertrages mit einem Miteigentümer muss auch dessen fehlende Zustimmung durch den Außerstreitrichter ersetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013680

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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