Norm
ABGB §835 DRechtssatz
Die zwischen den Miteigentümern eines Hauses strittige Frage, ob von Mietern beabsichtigten, einer baubehördlichen Genehmigung bedürftigen Bauführungen in einzelnen Wohnungen zugestimmt werden soll, ist nicht im Verfahren nach §§ 9, 37 Abs 1 Z 6 MRG, sondern im allgemeinen Außerstreitverfahren nach § 835 ABGB zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013694Dokumentnummer
JJR_19840313_OGH0002_0050OB00010_8400000_002