RS OGH 1984/1/11 1Ob789/83

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Veröffentlicht am 11.01.1984
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Norm

ABGB §834
ABGB §835 A
ABGB §835 E

Rechtssatz

Unter "Veränderungen" iS der §§ 834, 835 ABGB sind nicht von selbst eintretende natürliche Veränderungen des Zustandes der gemeinschaftlichen Sache, die wie die allmähliche Veränderung des Bewuchses einer Liegenschaft infolge Untätigbleib der Miteigentümer eintreten, zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013684

Dokumentnummer

JJR_19840111_OGH0002_0010OB00789_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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