Norm
ABGB §835 DRechtssatz
Enthält der über einem Benützungsregelungsantrag ergangene Ausspruch, mit dessen Rechtskraft die eine Vereinbarung der Miteigentümer ersetzende Gestaltungswirkung eintrat, keinen Leistungsbefehl, sind die aus der Gestaltung entspringenden Rechte mit Klage durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013716Dokumentnummer
JJR_19860618_OGH0002_0030OB00565_8600000_002