Frau MU ist am 23. Februar 2000 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Auf Grund des Gesetzes waren die fünf Kinder der Verstorbenen (FU, KU, IF, EK (die Beschwerdeführerin zur hg. Zl. 2010/15/0030) sowie die Beschwerdeführerin) zu je einem Fünftel des Nachlassvermögens als Erben berufen. Die Verlassenschaft umfasste insbesondere den Betrieb Elektrizitätswerk P sowie eine Liegenschaft in P. Am 9. Juli 2001 erklärten FU, IF, EK und die Beschwerdeführerin, gegen Le... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §825; AVG §8; VwGG §34 Abs1;VwRallg impl; WRG 1959 §102 Abs1 litb; WRG 1959 §12; ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt W namens des Landeshauptmannes von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz (Bürgermeister) vom 28. Oktober 2004 wurde der mitbeteiligten Partei, die nach einer Eingabe vom 22. August 2002 die Wohnungseigentumsgemeinschaft "T" vertrete, auf Grund ihres Antrages vom 30. Juni 2002 für das Betriebsobjekt "T" in W die wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus dem Grundwasserstrom der W Heide auf dem Grst. Nr. 2... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825; AVG §38;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2;BauRallg;VwRallg; WEG 2002 §29; ABGB § 825 heute ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/02 Forstrecht
Norm: ABGB §825; ABGB §833;ForstG 1975 §13;ForstG 1975 §172 Abs6; ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute A... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hat mit Bescheid vom 25. September 2009 den Beschwerdeführern als Miteigentümer des Grundstücks Nr. 42/46, KG L., gemäß § 172 Abs. 6 ForstG 1975, BGBl. Nr. 440 (ForstG), aufgetragen, dieses Grundstück mit standortgemäßen Laubbaumarten (Vogelkirsche, Traubenkirsche, Walnuss, Stieleiche, Esche, Schwarzerle, Linde, Schwarzpappel), wieder zu bewalden. Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hat mit Bescheid vom 25. September 2009 den Beschwerdeführern als ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §361; ABGB §503; ABGB §825;GSGG §1 Abs1;GSLG Krnt 1998 §1; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 503 heute ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Waldparzelle 208/5 KG Z. Diese Parzelle stellte mit der vorgelagerten EZ 144 einst einen einheitlichen Besitz dar. Die EZ 144 steht im Eigentum des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Parteien; der Beschwerdeführer ist Miteigentümer im Ausmaß von 4/9 Anteilen. Der Beschwerdeführer wandte sich am 15. Mai 2007 an die Agrarbezirksbehörde K (ABB) und machte geltend, von den mitbeteiligten Parteien sei eine Teilungsanklage hinsichtlich der EZ 14... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, Zl 2005/03/0187, verwiesen. Mit diesem war der Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 2005, mit dem der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 10. Februar 2005 über die freihändige Verpachtung des Gemeindejagdgebietes "KG D-U" an die erstmitbeteiligte Partei für die Jagdpachtzeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2016 gemäß § 24 Abs 3 und... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65006 Jagd Wild Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §825;JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;JagdRallg; ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Unterschriftsleistung bloß durch einen Häl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer und der Mitbeteiligte sind Mitglieder der nicht regulierten Agrargemeinschaft G-Alpe, EZ. 109, Grundbuch W. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde S vom 9. August 1967 wurde (unter anderem) hinsichtlich dieser Agrargemeinschaft ein Regulierungsverfahren eingeleitet und mit Bescheid dieser Behörde vom 2. April 1999 abgeschlossen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. Jänner 2006 wurde der Bescheid der Agrarbezirksbehörde S vom 2. April 1999 gem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Wohnungseigentümerin im Haus 1050 Wien, Fendigasse 5. Die mitbeteiligte Partei beantragte für dieses im Wohnungseigentum stehende, auf dem Grundstück Nr. 736/12 der Liegenschaft EZ 2356, Grundbuch 01008 Margarethen, errichtete Haus die Erteilung der Baubewilligung über bauliche Abweichungen zum bewilligten Bauvorhaben laut Einreichplan. Die Baubehörde forderte die mitbeteiligte Partei mit Verfügung vom 21. Juni 2005 auf, die eingereichten Ba... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §825;ABGB §828;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WEG 2002 §29; ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §825;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und die erst- und die zweitmitbeteiligte Partei sind jeweils Wohnungseigentümer im Wohnhaus Eberndorf, Hofbauerstraße 3, wobei der Beschwerdeführerin 206/1000 Anteile und der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei gemeinsam 148/1000 Anteile zukommen; gleichfalls Wohnungseigentümer in diesem Haus sind Frau K. (zu 161/1000 Anteile), Frau St. (zu 131/1000), Frau Ka. (infolge der Einantwortung des Wohnungseigentumsanteiles ihres am 25. Jänner 2000 verstorbenen Ehe... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82002 Bauordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §825;BauO Krnt 1996 §10 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ob und in welcher Form ein wirksamer Mehrheitsbeschluss widerrufen werden kann, richtet sich - dem Zweck des Zustimmungserfordernisses entsprechend (Verfahren, die zu ... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §825;BauO Krnt 1996 §10 Abs1 litb;BauRallg;VwRallg;WEG 1975 §14 idF 1993/800;
Rechtssatz: § 10 Abs. 1 lit. b Krnt BauO 1996 liegt ua der Gedanke zu Grunde, Verfahren, die zu Baubew... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1959 überreichte der Vizebürgermeister der Gemeinde N (in weiterer Folge: Gemeinde) der Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung (AB) den Antrag der Mehrheit der Nutzungsberechtigten am Gemeindegut auf Regulierung des Gemeindewaldes. Am 10. Dezember 1959 überreichte der Vizebürgermeister der Gemeinde N (in weiterer Folge: Gemeinde) der Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung Ausschussbericht den Antrag der Mehrheit der Nutzungsberechtigten am Gemein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §56;AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Das Fehlen eines im Bescheid individuell bestimmten Adressaten als des Trägers der bescheidmäßig begründeten Rechte und Pflichten führt zur absoluten Nichtigkeit eines so erlassenen Bescheides (Hinweis B 17. November 1992, 91/08/0193; B 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 2. Mai 2005 über die freihändige Verpachtung des Gemeindejagdgebietes "KG L" an die erstmitbeteiligte Partei für die Jagdpachtzeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2013 gemäß § 24 Abs 3 und 6 des Stmk Jagdgesetzes 1986, LGBl Nr 23/1986, genehmigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 2. Mai 2005 über die freihändige Verpachtung... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65006 Jagd Wild Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;ABGB §863;AVG §10 Abs2;JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;JagdRallg;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0183 E 25. Jänner 2006 RS 1
(hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Bei Ermittlung der Pers... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und der Mitbeteiligte sind Wohnungseigentümer im Haus 1130 Wien, Trauttmannsdorfgasse 58/Gloriettegasse 12. Mit Bescheid vom 19. Mai 1995 erteilte der Magistrat der Stadt Wien die Bewilligung, auf der gegenständlichen Liegenschaft die nachstehend genannte Bauführung vorzunehmen: "In der bestehenden Mittelgarage sollen zu den vorhandenen 13 PKW-Stellplätzen noch zusätzlich fünf freiwillige Stellplätze geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch Entfern... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen und die mitbeteiligte Partei sind Wohnungseigentümer des Hauses XIII, Trauttmannsdorfgasse 58/Gloriettegasse 12. Nach dem vorliegenden Grundbuchsauszug vom 17. Februar 2002 besteht bei zwei der insgesamt zwanzig Wohnungen, nämlich bei der Wohnung Stiege I, Top 4; Stiege III, Top 3, Eigentümerpartnerschaft von Ehegatten. Die Beschwerdeführerinnen und die mitbeteiligte Partei sind Wohnungseigentümer des Hauses römisch dreizehn, Trauttmannsdorfgasse 58/Glorie... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 63 Abs. 1 lit. c Wr BauO liegt u.a. der Gedanke zu Grunde, Verfahren, die zu Baubewilligungen führen, welche mangels Eigentümerzustimmung aus Gründen des Privatrechts nicht realisiert werden könnten, grundsätzlich zu vermeiden (siehe dazu die ausführlichen Darlegungen im hg Erkenntnis vom 24. März 1998, Zl. 97/05/0214; Moritz, BauO für Wien3, S. 173). Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffent... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie ... mehr lesen...