Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z1... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §825;ABGB §828;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WEG 2002 §29; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und die erst- und die zweitmitbeteiligte Partei sind jeweils Wohnungseigentümer im Wohnhaus Eberndorf, Hofbauerstraße 3, wobei der Beschwerdeführerin 206/1000 Anteile und der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei gemeinsam 148/1000 Anteile zukommen; gleichfalls Wohnungseigentümer in diesem Haus sind Frau K. (zu 161/1000 Anteile), Frau St. (zu 131/1000), Frau Ka. (infolge der Einantwortung des Wohnungseigentumsanteiles ihres am 25. Jänner 2000 verstorbenen Ehe... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §825;BauO Krnt 1996 §10 Abs1 litb;BauRallg;VwRallg;WEG 1975 §14 idF 1993/800;
Rechtssatz: § 10 Abs. 1 lit. b Krnt BauO 1996 liegt ua der Gedanke zu Grunde, Verfahren, die zu Baubew... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82002 Bauordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §825;BauO Krnt 1996 §10 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ob und in welcher Form ein wirksamer Mehrheitsbeschluss widerrufen werden kann, richtet sich - dem Zweck des Zustimmungserfordernisses entsprechend (Verfahren, die zu ... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1959 überreichte der Vizebürgermeister der Gemeinde N (in weiterer Folge: Gemeinde) der Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung (AB) den Antrag der Mehrheit der Nutzungsberechtigten am Gemeindegut auf Regulierung des Gemeindewaldes. Am 10. Dezember 1959 überreichte der Vizebürgermeister der Gemeinde N (in weiterer Folge: Gemeinde) der Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung Ausschussbericht den Antrag der Mehrheit der Nutzungsberechtigten am Gemein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §56;AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Das Fehlen eines im Bescheid individuell bestimmten Adressaten als des Trägers der bescheidmäßig begründeten Rechte und Pflichten führt zur absoluten Nichtigkeit eines so erlassenen Bescheides (Hinweis B 17. November 1992, 91/08/0193; B 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 2. Mai 2005 über die freihändige Verpachtung des Gemeindejagdgebietes "KG L" an die erstmitbeteiligte Partei für die Jagdpachtzeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2013 gemäß § 24 Abs 3 und 6 des Stmk Jagdgesetzes 1986, LGBl Nr 23/1986, genehmigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 2. Mai 2005 über die freihändige Verpachtung... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65006 Jagd Wild Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;ABGB §863;AVG §10 Abs2;JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;JagdRallg;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0183 E 25. Jänner 2006 RS 1
(hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Bei Ermittlung der Pers... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und der Mitbeteiligte sind Wohnungseigentümer im Haus 1130 Wien, Trauttmannsdorfgasse 58/Gloriettegasse 12. Mit Bescheid vom 19. Mai 1995 erteilte der Magistrat der Stadt Wien die Bewilligung, auf der gegenständlichen Liegenschaft die nachstehend genannte Bauführung vorzunehmen: "In der bestehenden Mittelgarage sollen zu den vorhandenen 13 PKW-Stellplätzen noch zusätzlich fünf freiwillige Stellplätze geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch Entfern... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen und die mitbeteiligte Partei sind Wohnungseigentümer des Hauses XIII, Trauttmannsdorfgasse 58/Gloriettegasse 12. Nach dem vorliegenden Grundbuchsauszug vom 17. Februar 2002 besteht bei zwei der insgesamt zwanzig Wohnungen, nämlich bei der Wohnung Stiege I, Top 4; Stiege III, Top 3, Eigentümerpartnerschaft von Ehegatten. Die Beschwerdeführerinnen und die mitbeteiligte Partei sind Wohnungseigentümer des Hauses römisch dreizehn, Trauttmannsdorfgasse 58/Glorie... mehr lesen...
Rechtssatz: § 63 Abs. 1 lit. c Wr BauO liegt u.a. der Gedanke zu Grunde, Verfahren, die zu Baubewilligungen führen, welche mangels Eigentümerzustimmung aus Gründen des Privatrechts nicht realisiert werden könnten, grundsätzlich zu vermeiden (siehe dazu die ausführlichen Darlegungen im hg Erkenntnis vom 24. März 1998, Zl. 97/05/0214; Moritz, BauO für Wien3, S. 173). Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffent... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;AVG §38;BauO Wr §63 Abs1 litc idF 2001/037;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid erging folgender Spruch: "Gem. §§ 10 Abs. 1 und 11 Abs. 1 Bgld. Fischereigesetz, LGBl. Nr. 1/1949 idF LGBl. Nr. 94/2002, werden die Lafnitz von der Abzweigung des Rustenbaches bis zur ungarischen Staatsgrenze, der Rustenbach selbst sowie die Altläufe der Lafnitz in diesem Bereich samt ihren Zuflüssen zu einem Fischereipachtrevier erklärt." "Gem. Paragraphen 10, Absatz eins und 11 Absatz eins, Bgld. Fischereigesetz, Landesgesetzblatt Nr. 1 au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §825;ABGB §829;
Rechtssatz: Ungeteilte Gemeinschaft am Eigentum führt zu Miteigentum im Sinne des § 825 ABGB; hier ist nicht die Sache, sondern das Recht geteilt, sodass jeder der Miteigentümer nur über sein Anteilsrecht (§ 829 ABGB) und nur alle über das Ganze verfügen können (vgl Gamerith in Rummel I3, Rz 2 zu § 825 ABGB). ... mehr lesen...
Index: L65501 Fischerei Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §825;ABGB §844;FischereiG Bgld 1949 §11 Abs1;FischereiG Bgld 1949 §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Während das Entstehen von Miteigentum an der herrschenden Liegenschaft im Sinne des § 825 ABGB das daran geknüpfte (§ 4 Abs 1 Bgld FischereiG) Fischereirecht insofern nicht berührt, als weiterhin v... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. April 1997 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, gestützt auf § 129 Abs. 4 und Abs. 10 der Bauordnung für Wien den damaligen Eigentümern des Hauses in Wien 15, F-Gasse 5, u.a. die Aufträge, die ohne baubehördliche Bewilligung errichtete Gangabschlusswand mit Türe vor den Wohnungen Nr. 9 bis 11 im 2. Stock abzutragen sowie den im Erdgeschossbereich schadhaften Verputz der Gassenschauseite instandsetzen zu lassen. Dr. C. B. war damals Vierte... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;BauO Wr §129 Abs10;BauO Wr §135 Abs1 idF 1992/048;BauRallg;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Miteigentümer ... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch üb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und die mitbeteiligten Parteien sind Geschwister. Im Eigentum der mitbeteiligten Parteien steht die Liegenschaft EZ 983 GB T, mit der nicht verbücherte Teilwaldrechte an mehreren Waldteilen verbunden sind. Die Zweitmitbeteiligte hat ihren Wohnsitz in den USA. Mit Übergabsvertrag vom 28. März 1975 zwischen dem Vater des Beschwerdeführers, den Mitbeteiligten und dem Beschwerdeführer war die Liegenschaft EZ 983 GB T samt den nicht verbücherten Waldteilen an di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;ABGB §891;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Mehrheit von Verpflichteten besteht kein Grund, einen Verpflichteten, der fortan seiner Unterlassungsverpflichtung entsprochen hat, für das titelwidrige Verhalten eines Mitverpflichteten haften zu lassen, stehen doch im Regelfall dem Verpflichteten selbst keine ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §825;FlVfGG §15;FlVfLG Tir 1996 §33 Abs3;
Rechtssatz: Weiter gehende Befugnisse, wie zB die Veräußerung oder Übertragung von Teilwaldrechten bzw. deren ideellen Hälfteanteilen an Dritte, stehen mit der "Regelung der Miteigentumsgemeinschaft" an einer Liegens... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §825;FlVfGG §15;FlVfLG Tir 1996 §33 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelung der Miteigentumsgemeinschaft umfasst jedenfalls auch deren Auflösung. Im Fall der Auflösung ist es aber notwendig, das Schicksal aller Rechte zu klären, die mit dem Eigentum an dem Grundstück... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wurde der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 10. Februar 2005 über die freihändige Verpachtung des Gemeindejagdgebietes "KG D" an die erstmitbeteiligte Partei für die Jagdpachtzeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2016 gemäß § 24 Abs 3 und 6 des Stmk Jagdgesetzes 1986, LGBl Nr 23/1986 idgF, genehmigt. Mit den Spruchpunkten II, III und IV erfolgten Regelungen über die Erbringung einer Kaution und die Bestellung von ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg Erkenntnis vom 31. Jänner 2005, Zl 2001/03/0390, verwiesen: Mit diesem Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 2001, insoweit damit (im zweiten Rechtsgang) der Gemeinderatsbeschluss der zweitmitbeteiligten Partei vom 8. April 1999 über die freihändige Verpachtung des Gemeindejagdgebietes gemäß § 24 Abs 1, 3 und 6 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl Nr 23/1986 (Stmk JG), genehmigt wurde, samt weiteren akzessorisc... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Ermittlung der Personenmehrheit iSd § 24 Abs. 3 Stmk JagdG 1986 sind kammerzugehörige ideelle Miteigentümer als Miteigentümergemeinschaft iSd §§ 825 ff ABGB (nur) als eine Person zu zählen, wenn sie einen Pächtervorschlag einbringen (vgl das hg Erkenntnis vom 27. September 1989, Zl. 89/03/0162, VwSlg 13013 A/1989). Die Berücksichtigung eines solchen Pächtervorschlages als für die Miteigentümergemeinschaft wirksam setzt im Übrigen voraus, dass er zumindest von der Mehrheit d... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65006 Jagd Wild Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;ABGB §863;AVG §10 Abs2;JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;JagdRallg;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0183 E 25. Jänner 2006 RS 1(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Bei Ermittlung der Perso... mehr lesen...
Die Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft EZ. 79 KG E stellen sich wie folgt dar: J M zu 1/3, Eigentümer der Liegenschaft EZ. 78 KG E (das sind B W und M L) zu 2/6 und Eigentümer der EZ. 65 KG G (das ist die Beschwerdeführerin) zu 2/6. Mit Baugesuch vom 5. April 2001 beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Almhütte auf dem Grundstück Nr. 1074/6 der KG E. Im Zuge der Bauverhandlung wurde festgestellt, dass nicht die Zustimm... mehr lesen...