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L65000 Jagd WildRechtssatz
Die Unterschriftsleistung bloß durch einen Hälfteeigentümer ist nicht "automatisch" ungültig; vielmehr kann eine für die Miteigentümergemeinschaft wirksame Erklärung auch durch einen bloßen Hälfteeigentümer - im Vollmachtsnamen - abgegeben werden (Hinweis E vom 25. Jänner 2006, 2005/03/0187).
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007030036.X01Im RIS seit
19.10.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009