RS Vwgh 2009/9/23 2007/03/0036

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Veröffentlicht am 23.09.2009
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L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §825;
JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;
JagdRallg;

Rechtssatz

Die Unterschriftsleistung bloß durch einen Hälfteeigentümer ist nicht "automatisch" ungültig; vielmehr kann eine für die Miteigentümergemeinschaft wirksame Erklärung auch durch einen bloßen Hälfteeigentümer - im Vollmachtsnamen - abgegeben werden (Hinweis E vom 25. Jänner 2006, 2005/03/0187).

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Zivilrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007030036.X01

Im RIS seit

19.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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