Begründung: Der mj. Andreas Z*** entstammt der Ehe der Ilona Z*** und des Alfred Z***; die Ehe der Eltern wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 15.September 1980, 11 Cg 234/80, rechtskräftig geschieden. Der Minderjährige befinde sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter. Der am 16.März 1982 verstorbene Großvater des Minderjährigen Andreas Z*** setzte den Minderjährigen in seinem Testament zum Erben ein und räumte seinem Sohn Alfred Z***, dem Vater des Minderjährig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, derzufolge der Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages zur Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, abgeschlossen zwischen der am 25. Mai 1969 geborenen mj. Elisabeth T*** und verschiedenen ihrer Verwandten, abgewiesen wurde. Die Vorinstanzen haben hiebei eingehend dargelegt, warum der beabsichtigte Vertrag wegen der der Minderjährigen a... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §232
Rechtssatz: Erachtet sich der Pflegebefohlene zur Entäußerung einer unbeweglichen Sache verpflichtet und strebt er deshalb die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zur Entäußerung an, hat das Pflegschaftsgericht seine Entscheidung am wahrscheinlichen Ausgang eines möglichen Rechtsstreites auszurichten und muß dazu mit dem gesetzlichen Vertreter die Tatsachengrundlagen und deren Beweisbarkeit möglichst vollständig... mehr lesen...
Begründung: Das am 27.September 1974 geborene Mädchen ist seit dem 1979 eingetretenen Tod ihrer Mutter Halbwaise. Durch seinen ehelichen Vater stellte das Kind im Dezember 1985 den Antrag, die Übereignung seines Liegenschaftsanteiles an seinen Onkel mütterlicherseits zu genehmigen. Nach dem Vorbringen des Vaters und gesetzlichen Vertreters erfülle das pflegebefohlene Kind mit dem geplanten Übereignungsakt eine bereits von seiner Mutter vertraglich eingegangene Verpflichtung, die z... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, welche Vermögensangelegenheiten zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, ist im § 154 Abs 3 ABGB nicht so klar und eindeutig geregelt, daß an der Absicht des Gesetzgebers nicht gezweifelt werden könnte. Entscheidungstexte 6 Ob 607/86 Entscheidungstext OGH 26.06.1986 6 Ob 607/86 ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige wurde als Mitfahrende bei einem Motorradunfall am 30.Juni 1985 in Allerheiligen im Mürztal schwer verletzt. Das Motorrad, dessen Lenker Wolfgang R*** den Unfall allein verschuldet hatte, ist bei der W*** A*** Versicherungs-Aktiengesellschaft gegen Haftpflicht versichert. Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Minderjährigen erteilten die Minderjährige und ihre Eltern Karl und Seraphine P*** der O***-Schaden-Versicherungsberatung Gesellscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §167 Abs3 idF BGBl I 2013
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht, etwa durch Belastung mit Prozesskosten. Entscheidungstexte 3 Ob 563/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 3 Ob 563/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §167 Abs3 idF KindNamRÄG 2013
Rechtssatz: Bei der durch das Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage, wann die Erhebung der Klage zu genehmigen oder die Genehmigung zu versagen ist, ist auf den Einzelfall abzustellen, eine grobe Vorprüfung der Erfolgsaussichten anzustellen und vor allem das Wohl des Kindes bestimmend. Entscheidungstexte 3 Ob 563/86 Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der eheliche Vater der Minderjährigen hat letztwillig ihren Bruder Herbert B*** zum Alleinerben berufen und verfügt, daß die Noterben den Pflichtteil erhalten. Er starb am 31. Jänner 1983. Die bedingte Erbserklärung des Alleinerben wurde angenommen; die Minderjährige nahm den Pflichtteil in Anspruch, der nach dem Inventar mit S 352.356,22 ermittelt wurde. Die Minderjährige, ihre Mutter und ihre Schwestern haben mit dem Erben vor dem Gerichtskommissär im Verlassenschaft... mehr lesen...
Begründung: Der mj.Kläger begehrte zuletzt die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 170.000 und die Feststellung, daß ihm diese für alle nachteiligen Folgen aus dem Unfall am 10.2.1982 im Ausmaß jeweils des halben Betrages zur ungeteilten Hand einzustehen hätten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab dem Leistungsbegehren mit S 113.333,34 und dem Feststellungsbegehren insoweit statt, daß die beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Einbringung einer Schadenersatzklage stellt keine Angelegenheit des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes dar. Abweichend von der früheren Rechtslage bedarf daher die vorliegende Klage gemäß § 154 Abs. 3 ABGB der Zustimmung der Mutter (EFSlg. 38.323). Da diese nach der Aktenlage bisher noch nicht erteilt wurde - die Einvernahme der Mutter als Zeugin im Verfahren allein läßt noch nicht die Annahme zu, daß sie tatsächlich ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. September 1983 ereignete sich in Gmunden auf der Kreuzung der Bahnhofstraße mit der Stelzhamerstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Steyr Fiat, pol. Kennzeichen O 278.239, und der am 7. März 1967 geborene Robert D mit seinem bei der beklagten Partei gegen Haftpflicht versicherten Motorfahrrad, pol. Kennzeichen O 263.708, beteiligt waren. Der Kläger, der von der Bahnhofstraße nach links in die Stelzhamerstraße einbiegen wollte, stieß i... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 G
Rechtssatz: Zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören etwa die Ausschlagung einer Erbschaft geringen Wertes und die Erhebung einer Klage in einer Bagatellangelegenheit. Entscheidungstexte 7 Ob 508/85 Entscheidungstext OGH 31.01.1985 7 Ob 508/85 Veröff: SZ 58/18 6 Ob 258/06v Entscheidungstext OGH 30.11.2006 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AABGB §245
Rechtssatz: Wenn der Abschluß eines Mietvertrages über ein Einfamilienhaus auf unbestimmte Zeit dazu führt, daß das Bestandobjekt den Kündigungsbestimmungen des Mietengesetzes unterliegt, wodurch wegen der Kündigungsschutzbestimmungen der Vermieterin eine Auflösung des Bestandverhältnisses nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und damit erschwert möglich wird und zugleich die wirtschaftlichen Mögli... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 A
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob die Vermietung eines Einfamilienhaus noch eine ordentliche Maßnahme ist, kann nicht losgelöst von den Auswirkungen der konkreten Vermietung auf die Rechte und rechtlichen oder wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vermieters vorgenommen werden, wobei besonders auf die zeitliche Dauer der durch die Vermietung begründeten Einschränkung des Eigentumsrechtes, soweit auf die Möglichkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §865ABGB §1497 III
Rechtssatz: Solange die Zession nicht wirksam zustandekommt, tritt eine Unterbrechung der Verjährung durch Klagsführung des Zessionars nicht ein. Durch die nachträgliche Genehmigung der Abtretung durch den Kollisionskurator und das Gericht wird die Abtretung zwar rückwirkend voll wirksam. Die rückwirkende Kraft kommt allerdings nur zwischen den Parteien - hier zwischen Vater und Kindern - voll zur G... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 G
Rechtssatz: Die Veräußerung eines Oldtimers, der nicht im täglichen Fahrschulbetrieb, sondern nur zu Werbezwecken verwendet wurde, ist nicht ein zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Fahrschule gehörendes Geschäft. Entscheidungstexte 8 Ob 513/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 513/83 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §1029 B4
Rechtssatz: Die Gutgläubigkeit des Erwerbers hinsichtlich der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters eines Minderjährigen, der ihm namens dieses Minderjährigen eine Sache veräußert, deren Veräußerung der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedürfte muß dann verneint werden, wenn diese erforderliche pflegschaftsbehördliche Genehmigung nicht vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren über eine Benützungsregelung ist es gerechtfertigt, die prozessuale Handlungsfähigkeit eines beteiligten Minderjährigen nach den darüber bestehenden Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen (§ 154 Abs 3 ABGB). Entscheidungstexte 8 Ob 530/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 8 Ob 530/82 Veröff... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 A
Rechtssatz: Klage auf Herabsetzung einer auf den Nachlaß übergegangenen Unterhaltsschuld gehört nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb. Entscheidungstexte 1 Ob 799/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 1 Ob 799/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048193 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EntmO §4 Abs1
Rechtssatz: Die Anschaffung eines Autos durch einen beschränkten Entmündigten für private Zwecke gehört dann nicht zur ordentlichen Hauswirtschaftsgebarung, wenn kein Bargeld vorhanden ist und die Einhaltung der mehrjährigen Rückzahlungsverpflichtungen nur durch ein bescheidenes Einkommen aus unselbständiger Arbeit abgesichert werden kann. Eine derartige Bindung hätte mindestens zur Voraussetzung, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §246ABGB §1002ABGB §1009ABGB §1299 CAußStrG §193RAO §9
Rechtssatz: In den Fällen, in welchen dies vom Gesetz vorgesehen ist, gehört es zu den Pflichten des Rechtsanwaltes, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages einzuholen, aber auch bei ihm erliegendes Geld des pflegebefohlenen Mandanten zumindest dann nicht dem gesetzlichen Vertreter herauszugeben, wenn er weiß oder wissen muß, daß die pflegschaftsbe... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 10. April 1979 hat das KG Ried im Innkreis über das Vermögen des Georg P den Konkurs eröffnet und den Beklagten zum Masseverwalter bestellt. Mit Schreiben vom 18. April 1979 kundigte der Beklagte unter Berufung auf den § 25 KO die Lehrverhältnisse der Kläger "unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist". Die Kläger und ihre gesetzlichen Vertreter erklärten ihrerseits den vorzeitigen Austritt im Sinne des § 15 Abs. 4 lit. d BAG und des § 25 KO, der Erstkläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154a
Rechtssatz: Wenn der Lehrling Ansprüche aus dem Lehrverhältnis geltend macht, deren Größenordnung mit seinem Einkommen in keinem Mißverhältnis steht und sich auch aus dem Berufsausbildungsgesetz eine derartige Einschränkung nicht ergibt, gehört die den Gegenstand des Verfahrens bildende Vermögensangelegenheit zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb, sodaß ein Elternteil allein und ohne pflegschaftsbehördliche Genehm... mehr lesen...
Norm: ABGB §150ABGB §154 Abs3 G
Rechtssatz: Eine Schenkung an einen Minderjährigen, bei der seinen Eltern die Verwaltung des Geschenks unter Befreiung von der Rechnungslegung überantwortet wird, ist zulässig (wie Schenkung unter Auflage zu behandeln). Entscheidungstexte 1 Ob 690/81 Entscheidungstext OGH 07.10.1981 1 Ob 690/81 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMG §7 B
Rechtssatz: Die Verwaltung und Instandhaltung eines Mietzinshauses im Rahmen des § 7 MG fällt grundsätzlich in den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb eines Pflegebefohlenen. Auch die Abwehr prozessual erhobener Ansprüche aus Rechtsbeziehungen in diesem Zusammenhang fällt mangels besonderer, im vorliegenden Fall nicht aktenkundiger Umstände, in den genannten Geschäftskreis. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154aZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Die Einbringung einer Schadenersatzklage stellt nicht eine Angelegenheit des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes dar. Bei aufrechter Ehe bedarf daher eine solche Klage der Zustimmung des anderen Elternteiles und der Genehmigung des Gerichtes. Entscheidungstexte 8 Ob 104/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 104/79 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage, die beiden Beklagten zu verurteilen, die im Hause Graz, G-Straße 45. benützte, im Parterre gelegene Wohnung, bestehend aus Küche, "zwei Zimmern, Vorraum, Bad, WC, Speis, Keller sowie Garage und Garten", von ihren Fahrnissen geräumt zu übergeben. Hiezu wurde vorgebracht, die Klägerin habe den Beklagten und deren minderjährige Tochter Petra das Wohnrecht in Ansehung dieser Räume eingeräumt. Infolge unleidlichen Verhaltens der Beklagten ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §141 IIIABGB §154 Abs3 GABGB §233 CABGB §245EO §4 Abs2EO §7 EaEO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gerichtliche Unterhaltsvergleiche betreffend eheliche Kinder bedürfen zu ihrer Gültigkeit und zu ihrer Rechtswirksamkeit als Exekutionstitel auch nach der neuen Rechtslage der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 98/78 Entscheidungstext OGH 14.07.1978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 CZPO §4 Abs2ZPO §6ZPO §235 A
Rechtssatz: Selbst dann, wenn der Klageentwurf vormundschaftsbehördlich genehmigt war, bedarf es einer neuerlichen vormundschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn durch Klagsänderung von der genehmigten Klage abgegangen werden soll. In einem solchen Fall ist auch noch im Rechtsmittelverfahren die Heilung nach § 6 ZPO herbeizuführen (hier OGH; Senatsbeschluss). Entsche... mehr lesen...