Norm: ABGB §154 Abs3ABGB §282
Rechtssatz: Die Klagsführung des Sachwalters (hier: Eheaufhebungsklage) bedarf der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Dem Betroffenen steht aber ein eigenes Rekursrecht gegen die Entscheidung zur Wahrung seiner Interessen zu. Fehlte es dem Betroffenen an der geistigen Reife zur Formulierung seines Standpunktes, müsste gegebenenfalls sogar ein Kollisionskurator bestellt werden. Durch die Klagsführung wird ganz ma... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §271
Rechtssatz: Es kann nicht generell gesagt werden, dass bei gerichtlicher Genehmigung eines Darlehensvertrages bezüglich minderjähriger Beteiligter die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich ist. Vielmehr muss auch die Verwendung des Darlehens zu dem angegebenen, (auch) im Interesse der Kinder gelegenen Zweck gesichert erscheinen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3UVG §15
Rechtssatz: Bei der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung eines über den Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs durch die Eltern handelt es sich nicht um einen Beschluss im Sinne des §15 Abs 1 UVG (Beschlüsse im Verfahren über die Gewährung von Vorschüssen), der auch vom Bund-durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts-angefochten werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMRG §12 AMRG §12 BMRG §46
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die rückwirkende Kraft der Genehmigung einer Mietrechtsabtretung durch die Pflegschaftsbehörde dem Vermieter als Dritten gegenüber zu bejahen, wenn seine Rechtsposition dadurch keine Verschlechterung erfährt. Entscheidungstexte 5 Ob 57/02x Entscheidungstext OGH 14.05.2002 5 Ob 57/02x Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 DABGB §273aAußStrG §187
Rechtssatz: Ist ein vom Betroffenen beziehungsweise dessen Sachwalter geschlossener Vertrag genehmigungsbedürftig, dann hat diese Genehmigung durch das Gericht schriftlich in Form eines Beschlusses zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 88/02a Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 88/02a ... mehr lesen...