RS OGH 1983/9/8 8Ob513/83

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Veröffentlicht am 08.09.1983
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Norm

ABGB §154 Abs3 G

Rechtssatz

Die Veräußerung eines Oldtimers, der nicht im täglichen Fahrschulbetrieb, sondern nur zu Werbezwecken verwendet wurde, ist nicht ein zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Fahrschule gehörendes Geschäft.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 513/83
    Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 513/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048148

Dokumentnummer

JJR_19830908_OGH0002_0080OB00513_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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