- RS0048156">3 Ob 563/86
- RS0048156">7 Ob 697/87
Ähnlich; nur: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. (T1)
Beisatz: Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages zur Errichtung einer Gesellschaft mit einer Minderjährigen. (T2)
- RS0048156">2 Ob 597/90
- RS0048156">1 Ob 623/90
nur: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht. (T3)
Beis wie T2 nur: Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages. (T4)
- RS0048156">4 Ob 200/97h
Auch; Beisatz: Hier: Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Klage des einstweiligen Sachwalters. (T5)
- RS0048156">9 Ob 411/97z
- RS0048156">1 Ob 111/00f
Beisatz: Ist die Entstehung eines Schadens, die für eine Haftung des Rechtsanwalts wegen der Unterlassung der Klagsführung gegen den Fahrzeughalter erforderlich wäre, nicht nachgewiesen und auch nicht wahrscheinlich, ist eine Genehmigung der Klagsführung nicht zu erteilen, weil mit einem Prozessverlust gerechnet werden müsste. (T6)
- RS0048156">7 Ob 65/06v
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hiebei sind die Erfolgschancen nicht unter Vorwegnahme des über die Klage abzuführenden streitigen Verfahrens zu prüfen. Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen. (T7)
- RS0048156">6 Ob 210/07m
Beis wie T7
- RS0048156">1 Ob 6/08a
Beis wie T7 nur: Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen. (T8)
- RS0048156">1 Ob 213/08t
Beis wie T8
- RS0048156">7 Ob 246/09s
- RS0048156">1 Ob 55/13i
Entscheidungstext OGH 11.04.2013 1 Ob 55/13i
- RS0048156">5 Ob 175/14t
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 5 Ob 175/14t
Auch
- RS0048156">6 Ob 83/15x
Entscheidungstext OGH 29.06.2015 6 Ob 83/15x
Auch
- RS0048156">4 Ob 158/16p
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 4 Ob 158/16p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Rücknahme des Verfahrenshilfeantrags ist daher nicht genehmigungsbedürftig, es wird schließlich mit dieser Prozesshandlung nicht über den Verfahrensgegenstand disponiert. (T9)
- RS0048156">1 Ob 125/16p
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 125/16p
Vgl auch
- RS0048156">5 Ob 36/17f
Entscheidungstext OGH 04.04.2017 5 Ob 36/17f
- RS0048156">2 Ob 120/17m
Entscheidungstext OGH 27.07.2017 2 Ob 120/17m
Vgl auch; Beisatz: Ein Vermögensnachteil durch Belastung mit Prozesskosten droht, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. (T11)
- RS0048156">1 Ob 47/18w
- RS0048156">2 Ob 126/22a
- RS0048156">2 Ob 190/23i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.01.2024 2 Ob 190/23i
vgl; Beisatz: Hier hinsichtlich eines Fortsetzungsantrags eines Verlassenschaftskurators: Wenn die Erfolgsaussichten gering sind und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erheblicher Vermögensnachteil durch die Belastung mit Prozesskosten droht, ist nicht davon auszugehen, dass ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde. (T12)
- RS0048156">5 Ob 79/24i
Entscheidungstext OGH 04.07.2024 5 Ob 79/24i
Beisatz wie T11
- RS0048156">6 Ob 64/25t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 04.06.2025 6 Ob 64/25t
Beisatz: Hier Versagung der Genehmigung der bisherigen Prozessführung pflegschaftsgerichtlich genehmigt. (T13)