Norm: ABGB §1318ABGB §1319
Rechtssatz: Das Herabfallen von Scherben eines Türflügels ist nicht nach § 1318 ABGB, sondern nach § 1319 ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 141/64 Entscheidungstext OGH 15.10.1964 6 Ob 141/64 Veröff: RZ 1965 S 27 = MietSlg 16177 = SZ 37/145 7 Ob 17/68 Entscheidungstext OGH 07.02.1968 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §1313a IIIdABGB §1315 IIdABGB §1319
Rechtssatz: Zur Haftung des Bundes für Schäden durch eine vom Gebäude einer Bundesgewerbeschule abgehende Schneelawine. Entscheidungstexte 6 Ob 99/64 Entscheidungstext OGH 15.10.1964 6 Ob 99/64 RZ 1965,28 = EvBl 1965/256 S 393 = JBl 1965,469 1 Ob 199/64 Entscheidungstext OGH 03.02.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist hinsichtlich der Haftung für den durch Dachlawinen entstandenen Schaden im allgemeinen weder unmittelbar anwendbar, da Dachlawinen kein sich ablösender Teil eines Hauses sind (SZ 18/3), noch analog, weil diese Bestimmung auf eine schadensursächliche Beschaffenheit des Werkes abstellt. Entscheidungstexte 6 Ob 99/64 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Der Beklagte stellte auf der Wiener Herbstmesse 1962 einen Traktor mit aufgebauter Baggerschaufel aus. Hiebei ragte der durch eine Ölpumpleitung hochgehaltene Arm mit der Schaufel, die mit Zinken versehen war, über den Gehweg. Am 12. September 1962 ging der Kläger bei diesem Gerät vorbei. In diesem Augenblick löste sich der Plastikschlauch, durch den das Öl gleitet wird, ab, sodaß der Druck nachließ und die herabstürzende Schaufel den Kläger traf, wobei dieser verletzt wurde. Ein gege... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ. 142 GB. A. (B.-Straße 107 = A.-Straße 78) auf welcher sich mit der Längsfront zu B.-Straße ein ebenerdiges Wohnhaus und im rechten Winkel dazu ein Werkstättentrakt mit einer längs der Grundstücksgrenze zur Liegenschaft EZ. 143 verlaufenden Feuermauer befand, und die Liegenschaft EZ. 143 GB. A. (B.-Straße 109), mit einem von der Baubehörde für abbruchsreif erklärten Altbau, liegen nebeneinander. Die Räume des Werkstättentraktes und der angrenzende Eckraum des Wohnh... mehr lesen...
Der Kläger bringt vor, er sei in der Wintersaison 1957/58 beim Beklagten als Kochlehrling beschäftigt gewesen. Am 28. März 1958 habe er sich während seiner Zimmerstunde zwischen 14 und 16 Uhr auf der Liegeterrasse des Hotels des Beklagten aufgehalten. Unter der Liegeterrasse sei ein Arbeitskollege gewesen. Diesen habe er dann mit Schneeballen beworfen. Dabei habe er sich am Holzgeländer der Terrasse festgehalten. Beim Wurf eines Schneeballes sei das Geländer gebrochen, er sei kopfüber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319ASVG §175
Rechtssatz: Kein Arbeitsunfall, wenn ein Hotelbediensteter während seiner Zimmerstunde beim Schneeballwerfen vom Balkon des Hotels stürzt, weil das Balkongeländer zu schwach ist; daher Haftung des schuldtragenden Hoteliers nach § 1319 ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 30.07.1963 4 Ob 31/63 Veröff: SZ 36/103 = EvBl 1963/470 S 633 = ... mehr lesen...
Die je zur Hälfte im Eigentum der beiden klagenden Parteien stehende Liegenschaft mit dem darauf erbauten Haus befindet sich mit der Längsseite an der Landesstraße 50 und mit der Stirnseite an der Landesstraße 1207. Im Sommer 1961 wurde die Landesstraße 1207 ausgebaut. Das beklagte Bundesland beauftragte hiemit die Firma X-Ges. m. b. H., die sich unter anderem der beklagten Partei gegenüber vertraglich zum Ersatz allfälliger, durch die Bauführung entstandener Schäden verpflichtete. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Das Kippen eines über einem Lichtschacht angebrachten Gitters kann zwanglos dem Begriff der Ablösung von Teilen eines Gebäudes unterstellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 359/62 Entscheidungstext OGH 07.03.1963 5 Ob 359/62 Veröff: EvBl 1963/337 S 465 5 Ob 90/64 Entscheidungstext OGH 06.05.1964 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Als "Besitzer" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist im Falle eines auf dem Gebäude haftenden Fruchtgenusses in der Regel der Fruchtnießer anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 359/62 Entscheidungstext OGH 07.03.1963 5 Ob 359/62 Veröff: EvBl 1963/337 S 465 5 Ob 90/64 Entscheidungstext OGH 06.05.1964 5 ... mehr lesen...
Das Grundstück des Beklagten grenzt an den sogenannten Kellerweg in W. Dieser an der Unfallstelle über 4 m breite Weg ist unbeleuchtet und bei nassem Wetter morastig. Auf der einen Seite des Weges befinden sich Weinkeller, auf der anderen Seite wird er an der Unfallstelle von einer 35 cm hohen Böschung begrenzt. Auf dem Scheitel dieser Böschung befindet sich der aus an Bachställen genagelten Schwartlingen bestehende, 65 cm vom Wegrand entfernte Gartenzaun des Beklagten. Dahinter kommt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1295ABGB §1319
Rechtssatz: Der Grundeigentümer ist nicht verpflichtet, Benützer einer Straße gegen Absturz auf sein unter der Straße befindliches Grundstück zu sichern, und haftet nicht, wenn ein zur Abgrenzung seines Eigentumes errichteter Holzzaun den Sturz eines Straßenbenützers nicht aufhält. Entscheidungstexte 7 Ob 228/62 Entscheidungstext OGH 19.07.1962 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Eine Baugrube ist ein Werk im Sinne des § 1319 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 100/62 Entscheidungstext OGH 06.04.1962 2 Ob 100/62 Veröff: EvBl 1957/19 S 38 = ZVR 1963/94 S 104 2 Ob 282/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 2 Ob 282/67 Veröff: SZ XL 136 = RZ 1968 S 53 = ZVR 1968/208 S 324 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §309ABGB §1319
Rechtssatz: Zusammenstoß zweier Kraftwagen, hervorgerufen durch das Umstürzen einer am Straßenrand aufgestellten Ankündigungstafel. Nach § 1319 ABGB haftet nicht der Besitzer im juristischen Wortsinn, sondern derjenige, der in der Lage ist, der von dem aufgeführten Werk ( der aufgestellten Ankündigungstafel ) ausgehenden Gefahr vorzubeugen; ihn trifft eine Überwachungspflicht. Kein Lenker braucht damit zu rechnen, daß ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Haftung eines Baumeisters für Einsturz eines im Bau begriffenen Kanals. Entscheidungstexte 2 Ob 290/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 2 Ob 290/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0030217 Dokumentnummer JJR_19610830_OGH0002_0020OB00290_6100000_001 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1318ABGB §1319
Rechtssatz: Keine Haftung für abrutschende Schneemasse, wenn die Schneeschichte nur 4 cm beträgt und am Haus Schneefänge mit einer lichten Höhe von 5 - 10 cm angebracht sind, die Schneemasse aber unterhalb der Schneefänge abrutscht. Entscheidungstexte 2 Ob 251/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 2 Ob 251/61 Veröff: JBl 1963,430 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Unfall durch Umstürzen eines Zaunfeldes. Ein Zaun ist ein Werk im Sinne des § 1319 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 320/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 2 Ob 320/61 9 Ob 50/16t Entscheidungstext OGH 29.11.2016 9 Ob 50/16t Auch; nur: Ein Zaun ist ein Werk im Sinne des § 1319 ABGB. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Zur Haftung des Hauseigentümers für eine Verletzung eines Passanten, die dieser durch ein herabfallendes Oberlicht-Fenster erleidet. Wurde die Oberlichtenkonstruktion baubehördlich nicht beanstandet und hat sich der Hauseigentümer eines konzessionierten Baumeisters bedient, dann hat er alle Vorkehrungen getroffen, die vernünftigerweise nach der Lage der Umstände von ihm erwartet werden können. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Eine sinngemäße Anwendung des § 1319 ABGB auf ähnliche Fälle ist zulässig. Das gilt nicht nur für Fälle des "Einsturzes" oder der "Ablösung" von Bäumen und dergleichen, sondern auch dann, wenn die Gefahrenquelle ein Gebäude oder ein anderes auf dem Grundstück aufgeführtes Werk ist, aber nicht gerade ein Einsturz oder eine Ablösung von Bestandteilen den Schaden konkret verursacht (hier: Sturz in eine betonierte Grube... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Haftung des Eigentümers einer Fabrik für ein mangelhaft befestigtes eisernes Tor, das im Umstürzen jemand beschädigt. Entscheidungstexte 2 Ob 80/61 Entscheidungstext OGH 08.03.1961 2 Ob 80/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0030210 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IIIfABGB §1315ABGB §1319
Rechtssatz: Sturz eines Nachtwächters der Wachgesellschaft und Schließgesellschaft in eine Grube auf dem Fabriksgelände. Keine Haftung des Fabriksbesitzers, da er alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 610/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1960 2 Ob 610/59 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 BABGB §1313a IIIdABGB §1319
Rechtssatz: Der Vermieter haftet dem Mieter für das Verschulden eines - auch wirtschaftlich selbständigen - Bauunternehmens bei der Reparatur einer (in der Folge eingestürzten) Zimmerdecke über § 1319 ABGB hinaus. Entscheidungstexte 3 Ob 328/54 Entscheidungstext OGH 16.06.1954 3 Ob 328/54 Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Der Schuldlosigkeitsbeweis des Hauseigentümers nach § 1319 ABGB ist erbracht, wenn der Hauseigentümer alle Vorkehrungen getroffen hat, die vernünftigerweise nach den Umständen von ihm erwartet werden können (vgl SZ 24/78). Entscheidungstexte 3 Ob 507/58 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 3 Ob 507/58 1 Ob 42/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1319
Rechtssatz: Zur Haftung des Hauseigentümers Dritten gegenüber, die durch Sturz infolge Schadhaftigkeit des Stiegengeländers einen Schaden erlitten haben. Entscheidungstexte 3 Ob 507/58 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 3 Ob 507/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0023173 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 CABGB §1318ABGB §1319
Rechtssatz: Zur Haftung des Hauseigentümers für Schäden durch Schneelawinen, die vom Dach auf die Straße stürzen, und zum Mitverschulden des Beschädigten. Entscheidungstexte 3 Ob 84/58 Entscheidungstext OGH 11.03.1958 3 Ob 84/58 Veröff: JBl 1958,577 = ZVR 1959/8 S 11 = HBZ 1958,23/24,4 6 Ob 22... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: § 1319 ABGB normiert für Schadenersatzansprüche, die durch ein Bauwerk verursacht werden, eine Umkehrung der Beweislast nur insoferne, als es auf das Verschulden des Gebäudebesitzers ankommt. Für die objektiven Bedingungen des Schadensablaufes, im vorliegenden Fall also für die Frage, ob Bauteile sich vom Hause der Beklagten abgelöst haben, bleibt es bei der grundsätzlichen Beweislastverteilung, daß nämlich insowei... mehr lesen...
Die Erstklägerin und die Zweitklägerin gingen am 11. Juli 1952 bei einem Ausflug durch die Ötschergräben über den sogenannten Moisenbachsteg. Dieser Steg brach ein und sie wurden verletzt. Der Steg gehört zum Gründeigentum des Stiftes Lilienfeld. Der beklagte Verein hat sich dem Gründeigentümer gegenüber niemals zur Instandhaltung des Weges verpflichtet. Die Erst- und Zweitklägerinnen begehren Schmerzengeld, Ersatz von Verdienstentgang sowie Ersatz der Kosten für eine Haushaltshilfe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1319
Rechtssatz: Zur Verkehrssicherungspflicht eines Touristenvereines hinsichtlich von ihm errichteter Brücken und Wege (Ötschergräben). Entscheidungstexte 3 Ob 637/56 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 3 Ob 637/56 Veröff: RZ 1957,103 = SZ 30/22 7 Ob 132/64 Entscheidungstext OGH 01.07.1964 7 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319
Rechtssatz: Eine Brücke aus zwei durch Eisenhaken zusammengehaltenen, zubehauenem Balken ist ein Werk im Sinne des § 1319 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 637/56 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 3 Ob 637/56 Veröff: RZ 1957 S 103 = SZ 30/22 7 Ob 811/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 811/76 Ähnlich;... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbABGB §1313a IIdABGB §1319StVO §93 Abs2
Rechtssatz: Über die Haftung des Hauseigentümers für den Schaden durch vom Dach herabstürzende Schneemassen. Entscheidungstexte 2 Ob 85/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 Ob 85/57 2 Ob 143/64 Entscheidungstext OGH 11.05.1964 2 Ob 143/64 Veröff: ZVR 1964/280 S ... mehr lesen...