Begründung: Eine Gesellschaft (im Folgenden nur Anlagenbetreiberin) plante für ihr Mischfutterwerk einen Selbstfahreraufzug (im Folgenden nur Aufzug). Dessen von einem von der Anlagenbetreiberin beauftragten Zivilingenieur für Maschinenbau (im Folgenden 1. Zivilingenieur) geprüften Beschreibung vom 18. August 1967 auf einem Formular der ÖNORM B2450 weist u.a. folgende Spezifikation auf: Baujahr 1967, Steuerung: Innen: Druckknopf; ... Außen: nur Ruf - Steuersperre: Türkontakt ... T... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die Überlegungen der Revisionswerberin zur Rechtskraftwirkung eines in einem Vorprozess ergangenen Zwischenurteils hinsichtlich der Frage eines Rücktritts der Beklagten vom Mietvertrag braucht hier schon deshalb nicht näher eingegangen werden, weil die Beklagte im vorliegenden Verfahren den Einwand eines Rücktritts vom Mietvertrag und die hiefür ausschlaggebenden
Gründe: gar nicht substantiiert erhoben hat. Im Übrigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Nichte der am 6. 10. 1997 verstorbenen Margarete A*****, die ein maschinschriftliches Testament folgenden Inhalts hinterließ: "Testament Ich, Grete A*****, ... hinterlasse meiner Nichte, ... (Klägerin) mein ganzes Vermögen, bestehend aus 'Haus und Grund - R*****'. NS. Ich verpflichte bzw ersuche meine Nichte ..., sich bis zu meinem Ableben aus meinen Ersparnissen für mich zu sorgen. Ich schreibe meinen letzten Willen bei vollem Bewus... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 8. 1995 ereignete sich gegen 17.25 Uhr auf der Landesstraße 2003 im Gemeindegebiet von Himberg ein Verkehrsunfall. Daran war die Klägerin beteiligt, welche einen PKW British Leyland Mini, lenkte. Die Klägerin begehrte zuletzt die Zahlung von S 380.000,-- an Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass der beklagte Verband für zukünftige Schäden aus diesem Verkehrsunfall hafte. Sie brachte hiezu vor, dass der Unfall durch einen unbekannt gebliebenen fahrerflüc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB führt im Bereich schuldrechtlicher Sonderbeziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem oder bei der Verletzung von Schutzgesetzen dazu, dass der Schädiger zu beweisen hat, dass ihn kein Verschulden trifft. Diese Beweislastumkehr betrifft aber nur das Verschulden, der Beweis der Kausalität obliegt jedoch weiterhin dem Geschädigten (JBl 1997, 522; SZ 71/108; RIS-Justiz RS0026338, ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Vormittag des 1. 3. 1999 ereignete sich auf dem Gelände der Landeskrankenanstalten Salzburg, St. Johannes Spital, deren Rechtsträger die beklagte Partei ist, bei der Schrankenanlage Aiglhof ein Fahrradunfall, bei welchem die Klägerin durch den schließenden Schranken zu Sturz kam und sich dabei verletzte. Sie begehrte ein Schmerzengeld von S 60.000,-- und S 2.000,-- pauschale Unkosten mit der
Begründung: , dass die Beklagte durch die Errichtung der Schrankenan... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 7. 1994 wurde auf einem Campingplatz eine rund 25 m hohe Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 60 bis 65 cm vom Sturm entwurzelt und auf das Vorzelt des Wohnwagens der Familie der Klägerin geschleudert, wodurch diese, ihre Tochter und ihre Schwägerin schwer verletzt wurden und ihr Sohn ums Leben kam. Die Erstbeklagte betrieb auf Grund eines Unterpachtvertrags seit 1. 7. 1994 diesen Campingplatz. Die Zweitbeklagte ist die einzige Komplementärin der Erstbeklagten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wollte im Herbst 1998 bei der beklagten Bank einen Fremdwährungskredit im Gegenwert von 1 Mio S aufnehmen, um mit dem Kapital Investmentfonds-Anteile zu kaufen. Der Kläger wollte den Ankauf selbst durchführen. Er verfügte bei einer anderen Bank über ein Wertpapierdepot. Die Beklagte war zur Gewährung des Kredits bereit, verlangte aber Sicherheiten. Mit ihrer vom Beklagten angenommenen Fremdwährungskreditzusage vom 8. 10. 1998 räumte die Beklagte d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zu 7 Cg 37/95v vom Erstbeklagten die Zahlung von S 326.276,20 s.A. und zu 7 Cg 38/95s von der Zweitbeklagten die Zahlung von S 205.847,20 s.A. als Honorar für seine Tätigkeit als Notar. Diese beiden Sachen wurden miteinander und später auch mit der zu 7 Cg 12/96v eingebrachten Widerklage auf Zahlung von S 7,484.764,94 s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Der Kläger stützt seine Ansprüche ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Pächter und Betreiber eines am Talschluss des K*****tales neben dem J*****see in 1096 m Seehöhe liegenden Gasthofes. Am 4. 2. 1997 näherte sich der Kläger, der in K***** den Urlaub verbrachte, gegen 17.25 Uhr bei Schneelage und Dämmerung dem Lokal in der Absicht, die Speisekarte für einen späteren abendlichen Besuch zu studieren. Bevor er das Lokal durch die Eingangstür betrat, begab er sich zunächst zum äußersten westlichen Fenster des Gasthauses, u... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Bund ist Eigentümer des etwa 1878 errichteten Gebäudes der Universität Wien. Zum ca 2,5 m über dem Straßenniveau befindlichen Haupteingang führen eine Außentreppe und zwei geschwungene Auffahrtsrampen, die durch Balustraden aus Naturstein begrenzt sind. Am 13. 10. 1994 veranstaltete die Österreichische Hochschülerschaft an der Universität Wien ein Fest. Die Balustrade hielt dem Gedränge nicht stand. Im Bereich der rechten Auffahrtsrampe stürzte ein Teil d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 EKHG hängt die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ua vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges ab. Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des Kraftfahrzeuges im Sinne des KFG 1967 auszulegen. Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen (Schwimann/Schauer, ABGB2 VIII, § 2 EKHG Rz 7). Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraftfahrzeug ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der von der Lehre gebilligten ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht überspannt werden dürfen (JBl 1965, 474; RZ 1982/50; ZVR 1989/28; RZ 1992/77; ZVR 1996/112; RIS-Justiz RS0023487, RS0023893, RS0023950), soll sie keine in Wahrheit vom Verschulden unabhängige Haftung des Sicherungspflichtigen zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1319
Rechtssatz: Für die Frage der Belastbarkeit einer Balustrade ist nicht die im Zeitpunkt der Generalsanierung im Jahr gültige E-
Norm: , sondern die im Unfallszeitpunkt gültige Ö-
Norm: heranzuziehen (hier: Balustradeneinsturz bei der Universität Wien). Entscheidungstexte 6 Ob 220/99t Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 220/99t ... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Bund ist Eigentümer des etwa 1878 errichteten Gebäudes der Universität Wien. Zum Haupteingang des Gebäudes führen eine Außentreppe und zwei geschwungene Auffahrtsrampen, die jeweils mit Balustraden aus Naturstein begrenzt sind. Die Eingangshalle der Universität liegt um etwa 2,5 m höher als der Gehsteig der Ringstraße. Am 13. 11. 1994 veranstaltete die Österreichische Hochschülerschaft an der Universität Wien ein Fest. Die Balustrade hielt dem Gedräng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Notar errichtete am 25. August 1995 einen - grundbücherlich durchgeführten - Kaufvertrag über eine Liegenschaft samt einem Anteil an einem von der Verkäuferin (Gesellschaft mbH) darauf auf eigene Rechnung durch Professionisten zu errichtenden Doppelwohnhaus. Kaufvertragsparteien waren der nun klagende Käufer und die vor Fertigstellung des Hauses im Konkurs geratene Verkäuferin. Vom Kaufpreis von 4,45 Mio S hatte der Kläger den Rest von 2,05 Mio S ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit dem bereits rechtskräftig zur Zahlung des noch aushaftenden Kreditbetrages verurteilten Bruder (ehemals Erstbeklagter) des Beklagten (ehemals Zweitbeklagter) am 17. 7. 1990 einen Kreditvertrag über S 9,500.000 samt Nebengebühren mit einer Laufzeit bis 31. 12. 1991. Mit Vertrag vom 16. 7. 1990 übernahm der Beklagte hinsichtlich dieses Kredits die Haftung als Bürge und Zahler im Sinn des § 1357 ABGB. Sowohl Kreditnehmer als auch Bürge fertigte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stieß mit ihrem Fahrrad bei Dunkelheit und strömendem Regen gegen eine den von ihr benützten Treppelweg absperrende, von der beklagten Partei errichtete Schrankenanlage. Sie begehrte deshalb Schadenersatz von insgesamt 62.205 S für Sachschäden, Auslagen und Schmerzengeld, wobei sie bei dem von ihr mit 80.000 S bezifferten Schmerzengeldanspruch 1/4 Mitverschulden berücksichtigte. Die beklagte Partei hafte gemäß §§ 1319, 1319a und 1311 ABGB sowie nach all... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 5. 1992 wurde die Klägerin durch eine herabfallende Kamera der beklagten Partei, die zur Übertragung einer Moto-Cross-Veranstaltung in Sittendorf aufgestellt worden war, verletzt. Die beklagte Partei und der Veranstalter waren übereingekommen, dass die beklagte Partei die in Sittendorf veranstaltete Moto-Cross-Weltmeisterschaft übertragen dürfe. Bei einer Begehung, an der für die beklagte Partei der Produktionsleiter, der Regisseur und der Kameraman... mehr lesen...
Begründung: Das heutige Gemeindegebiet der beklagten Partei war von 1962 bis 1990 Teil einer Großgemeinde, deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei ist. Ihr Flächenwidmungsplan besteht seit 1982. Ein die Wildbachverbauung betreffender Gefahrenzonenplan wurde am 10. Oktober 1979 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bewilligt und im Flächenwidmungsplan der beklagten Partei - aus (noch) nicht geklärten Gründen - unrichtig ersichtlich gemacht. Die beklagte Partei ha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die nur optisch vorgenommene Befundaufnahme von Deckenschäden durch einen Sachverständigen aus dem Baufach, der im Auftrag einer Versicherung tätig wurde, den Hauseigentümer gemäß § 1319 ABGB von seiner Haftung zu entlasten vermag, weil darin ein Indiz für die mangelnde Erkennbarkeit der drohenden Gefahr des Deckenabsturzes erbracht wurde, ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich. Fest steht nämlich, das... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Alleineigentümerin eines Hauses, von dessen Dach sich am 27. 1. 1995 ein Kaminsockel löste. Dieser stürzte auf einen bei der klagenden Partei versicherten PKW, an dem dadurch Totalschaden eintrat. Die klagende Partei zahlte ihrem geschädigten Versicherungsnehmer 130.000 S. Die klagende Partei begehrte die Erstattung der von ihr bezahlten Summe unter Berufung auf § 67 VersVG aus dem Rechtsgrund des § 1319 ABGB. Der Kamin habe sich auf Grund mangelhafte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die ständige Rechtsprechung wonach die verschuldensfreie Haftung nach § 1319 ABGB auf umstürzende Bäume und sich ablösende Äste analoge Anwendung findet (EvBl 1970/294, MietSlg 32.235, SZ 59/121 uva, s RIS-Justiz RS0026229), zutreffend wiedergegeben. Soweit sich die beklagte Partei auf die Haftungseinschränkung iSd § 176 Abs 4 letzter Satz ForstG beruft, wäre es an ihr gelegen, konkrete Behauptu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist am 17. 11. 1990 geboren. Seine Mutter, die österreichische Staatsbürgerin ist, wandte sich noch im November 1990 an das Jugendamt der beklagten Partei. Am 24. 7. 1991 erteilte sie der beklagten Partei die schriftliche Zustimmung, als Sachwalter für ihr uneheliches Kind zur Feststellung der Vaterschaft und für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche tätig zu werden. Sie gab an, sie habe im empfängniskritischen Zeitraum (19. 1. 1990 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des etwa 1878 errichteten Gebäudes der Universität Wien. Zum Haupteingang des Gebäudes führen - neben einer Freitreppe - zwei geschwungene Auffahrtsrampen, welche jeweils mit Balustraden aus Naturstein begrenzt sind. Die Balustraden bestanden bei ihrer Errichtung aus einer 13 cm hohen und rund 32 cm breiten Abdeckplatte aus Stein, die auf Säulen (Baluster) aus Stein und Postamenten ruhte, die ihrerseits wieder auf einem Balustra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück 153/2 und einer Fläche von 1515 m2. Auf diesem Grundstück errichtete sein Rechtsvorgänger im Jahre 1966 eine Tankstelle mit unterkellertem Verkaufsraum sowie eine Zapfinsel mit Überdachung in Stahlkonstruktion und unterirdischen Lagertanks. 1967 pachtete der Kläger diese Tankstelle. In den Jahren 1970 und 1971 errichtete der Rechtsvorgänger des Klägers einen Zubau in Form einer nicht unterkellerten Service... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319ABGB §1319a A
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen diesen Bestimmungen liegt nicht im Sorgfaltsmaßstab, sondern darin, daß im Falle des § 1319a ABGB die Schadenersatzpflicht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 129/99f Entscheidungstext OGH 29.04.1999 2 Ob 129/99f European Case ... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 1. 1998 (bei normalem Tageslicht) stolperte die Klägerin am Gehsteig einer Zufahrtsstraße zu einer Diskothek über eine abgebrochene Schneestange und kam dabei zu Sturz. Sie zog sich einen Stauchungsbruch des rechten Oberarmes zu. Die Schneestangen sind im Bereich der Bordsteinkante unmittelbar neben dem Fahrbahnrand aufgestellt. Die Bordsteinkanten des Gehsteiges weisen in regelmäßigen Abständen Löcher auf, worin die Schneestangen versenkt werden. Die gegenständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit Bauarbeiten für die Wohnanlage "H*****" beauftragt. Im Zuge der Errichtung des Kellergeschosses und der Tiefgarage hob die beklagte Partei eine Baugrube von 3 m Tiefe und einem Fassungsvermögen von 10.000 m3 aus. Entlang der Westgrenze des Baugrundes verläuft der P*****bach. Südlich der Baustelle befindet sich die E*****siedlung. Der P*****bach entwässert das P*****tal in westliche Richtung. Er führt durch ein schmales Bachbet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der Revisionswerberin wird keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG aufgezeigt: Von der Revisionswerberin wird keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG aufgezeigt: Entgegen ihrer Auffassung geht es hier nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber im Mankofall das Verschulden des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmer seine Schuldlosigkeit beweisen muß, weil nach den bind... mehr lesen...