TE OGH 2000/3/29 6Ob180/99k

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.03.2000
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten