Begründung: Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung in dem im Eigentum des Klägers stehenden Haus Graz, Harrachgasse 14. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 21.12.1983, 6 C 377/83, wurde dem Lebensgefährten der Beklagten Walter B*** das weitere Betreten dieses Hauses verboten. Bei dieser Entscheidung ging das Erstgericht davon aus, daß durch lautstarke Streitigkeiten zwischen Walter B*** und der Beklagten, insbesondere in der Nacht, die übrigen Bewohner gestört wurden und daß Walter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §1118 A1
Rechtssatz: Sittenwidrig ist die völlige Ausschaltung der vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen. Entscheidungstexte 6 Ob 524/86 Entscheidungstext OGH 27.02.1986 6 Ob 524/86 Veröff: SZ 59/42 8 Ob 531/93 Entscheidungstext OGH 25.03.1993 8 Ob 531/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 146 KG Liefering I, die mit Pfandrechten für die Pflichtteilsforderungen ihrer drei Söhne Florian, Helmut und mj. Reinhard (geboren am 3.5.1967) und einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zu deren Gunsten belastet ist. Mit Vertrag vom 14.11.1983 verpachtete die Klägerin die Liegenschaft an die beklagte Partei gegen einen jährlichen Zins von S 58.571,70. In dem Pachtvertrag ist festgehalten, daß das Grundstück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Klage wird die Räumung von zwei behauptetermaßen von den beklagten Parteien gemieteten, im Hause Bruck/Mur, Herzog Ernst-Gasse 26 und 26 a, gelegenen Geschäftsräumlichkeiten mit der
Begründung: begehrt, der Erstbeklagte habe trotz der im Mietvertrag vom 13.1.1955 getroffenen Vereinbarung, er dürfe ohne vorherige schriftliche Bewilligung des Vermieters keine Untervermietung vornehmen und ein Verstoß gegen diese Vertragsbestimmung berechtige den Vermieter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 13. September 1984 eingebrachten Klage vom Beklagten die Räumung von Geschäftsräumlichkeiten, die er in ihrem Haus in ***** gemietet hat, weiters die Bezahlung eines Betrages von 10.811,84 S. Sie brachte vor, der Beklagte sei ständig mit Mietzinszahlungen in Rückstand und zahle auch nach Mahnung nicht, weshalb in den vergangenen Jahren wiederholt gerichtliche Hilfe habe in Anspruch genommen werden müssen. Die Mietzinse für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens gegen Friedrich P***** durch Zuschlag Eigentum an der Liegenschaft EZ 71 KG *****, mit dem Hause *****. An dieser Liegenschaft steht der Beklagten die im Lastenblatt der Liegenschaft unter COZ 21 einverleibte Dienstbarkeit der Wohnung nach Maßgabe des Punktes „Siebentens“ des Übergabsvertrages vom 23. 12. 1968 zu. Der Kläger begehrte in seiner Klage die Aufhebung des bestehenden Dauerschuldverhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das erstbeklagte E ist Eigentümer des Hauses Krugerstraße 7 in 1010 Wien. Richard S*** war seit dem 1.7.1979 Hauptmieter des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen 65 m 2 großen Geschäftsraumes Nr. 12. Er hatte einen Hauptmietzins von S 1.040,- monatlich wertgesichert zu entrichten. Auf die Miete der Geschäftsräumlichkeit fanden die Bestimmungen des Mietengesetzes Anwendung. Der Mietvertrag war auf unbestimmte Zeit mit vereinbarter halbjähriger Kündigungsfrist g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1MRG §12 Abs3 CaMRG §30 Abs1 B
Rechtssatz: Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmenserwerbers (§ 12 Abs 3 MRG), die die Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen , er werden nicht in der Lage sein, den Bestandzins zu bezahlen, rechtfertigen weder die vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB, noch die Aufkündigung gemäß § 30 Abs 1 MRG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Salzburg, Müllner Hauptstraße 4. Mit Vertrag vom 21.3.1975 vermietete sie näher bezeichnete Räumlichkeiten und einen Teil des Hausgartens gegen einen monatlichen wertgesicherten Mietzins von S 4.500,-- (zuzüglich Mehrwertsteuer und Betriebskosten) an Egon C zum Betrieb eines Cafehauses. Punkt II des Mietvertrages sieht vor: 'Der Mietvertrag tritt mit der beiderseitigen Unterfertigung der Vertragspartner in Wirksamkeit und... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Die Beklagte bestritt den Zinsrückstand. Das Erstgericht sprach mit Beschluß aus, daß die Beklagte dem Kläger an rückständigen Mietzinsen bis einschließlich 30.5.1985 den Betrag von S 66,78 schulde. Den ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in Abänderung der erstinstanzlichen Eintragungsverfügung die Anträge der Genossenschaft, die Auflösung der Genossenschaft durch Verschmelzung gemäß § 1 Abs. 2 StruktVG im Wege der Einbringung ihres Unternehmens als Sacheinlage in die A Bank Aktiengesellschaft sowie die Löschung der Genossenschaft und weiters eine Satzungsänderung im Handelsregister einzutragen, abgewiesen. Gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes hat die Genossenschaft, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, wonach die Aufhebungsgründe des § 1118 ABGB bei sonstiger Verschweigung ohne unnötigen Aufschub geltend gemacht werden müssen, entspricht der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes (SZ 24/202, SZ 43/28 = MietSlg. 22.170; Arb. 9552 uva). Im vorliegenden Fall haben die Kläger die nach ihrer Behauptung rückständigen Aufwertungsbeträge für die Zeit ab Juni 1981 nicht schon in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1486 Z4ABGB §1497 IIIMRG §33 Abs2
Rechtssatz: Der Mieter, den an dem Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden traf, wird durch Zahlung des gemäß § 33 Abs 2 MRG festgesetzt geschuldeten Betrages so geregelt, als hätte er innerhalb der ihm nach § 1118 2. Fall ABGB zu gewährenden angemessenen Nachfrist den Zahlungsverzug beendet. Es ist daher nach § 33 Abs 2 MRG über den Mietzinsrückstand zu entscheiden, der der wirksamen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind seit 1.9.1972 Mieter einer im ersten Stock des den Klägern gehörenden Hauses Innsbruck, Leopoldstraße 37, gelegenen Wohnung. Ab 1.9.1975 war vertragsgemäß ein monatlicher, mit Basis September 1972 wertgesicherter Mietzins von S 1.500,-- zu bezahlen. Die Beklagten zahlten ungeachtet höherer Vorschreibungen ab 1.1.1978 einen monatlichen Hauptmietzins von S 1.681,-- und ab 1.11.1982 einen solchen von S 1.308,30. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B2
Rechtssatz: Wirksam eingemahnt kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist (MietSlg 7936; Ablehnung der E SZ 31/115, soweit sie die gegenteilige Aussage enthält). Entscheidungstexte 1 Ob 623/85 Entscheidungstext OGH 16.09.1985 1 Ob 623/85 1 Ob 295/99k Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 295/99k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei vermietete der beklagten Partei mit Untermietvertrag vom 28.7. und 12.8.1980 Wohn- und Geschäftsräume gegen Bezahlung eines am Ersten eines jeden Monats 'bei Einräumung eines fünftägigen Respiros' im vorhinein fälligen (wertgesicherten) Mietzinses von S 22.000,-- zuzüglich anteiliger öffentlicher Abgaben, Betriebs- und Heizungskosten. Mit Schreiben vom 17.4.1984 mahnte die klagende Partei die fälligen Mietzinse und Betriebskostenakontierungen ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 3. Jänner 1984 beim Erstgericht zu 2 C 6/84 eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Räumung der der Beklagten in Bestand gegebenen Teile des C D. Sie brachte vor, sie habe der Beklagten im E D zur Führung eines Fremdenverkehrsbetriebes Lokalitäten und Grundflächen verpachtet, und zwar mit Pachtvertrag vom 11. November 1980 den Hoteltrakt im Schloßanbau, bestehend aus im Erdgeschoß befindlichen Räumlichkeiten im Ausmaß von rund 230 m 2 und im ersten Stoc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Ein "unleidliches Verhalten" im Sinn des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG, das mit dem Kündigungsgrund des "erheblich nachteiligen Gebrauchs" im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG zusammengefasst ist und daher vom Gesetz offenbar als gleichwertig angesehen wird, ist unter den Tatbestand des § 1118 erster Fall ABGB zu subsumieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 CMRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Bei gewissen Verhaltensweisen muss aber der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, dh für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CMRG §30 Abs2 Z3 CMRG §30 Abs2 Z3 E
Rechtssatz: Ein unleidliches Verhalten eines Geisteskranken würde den Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG bzw den Aufhebungstatbestand des § 1118 ABGB in einem Fall, in dem eine Abmahnung nicht aussichtslos erscheint nur verwirklichen, wenn die kranke Mietpartei sich unverhältnismäßig spät zum Arzt begeben würde oder wenn auch nach einer Abmahnung das Verhalten fortgesetzt würde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung im Hause der beiden Klägerinnen in Linz. Ab Sommer 1982 begann bei ihr ein altersbedingter geistiger Abbau und sie fing an, an Wahnideen zu leiden. In der Zeit von April bis August 1983 führte sie sich mehrmals sehr eigenartig auf. Sie band sich etwa
Kopf: oder Mund grundlos ein, glaubte ohne Grund Gasgeruch wahrzunehmen, hatte gelegentlich lautstarke Szenen mit ihrem Sohn, von dem sie annahm, er schlage sie, kletterte einm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 DABGB §1112 BABGB §1118 AZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Die Einbringung einer auf die Erfüllung ganz bestimmter Auflösungsgründe gestützten Klage auf Aufhebung eines Pachtvertrages beinhaltet nicht schon die - allgemein zulässige - Auflösungserklärung und Geltendmachung der Probezeit. Entscheidungstexte 3 Ob 575/84 Entscheidungstext OGH 16.01.1985 3 Ob 575/84 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (unter ihrer damaligen Firma „A***** Gesellschaft m.b.H.) und die Beklagten schlossen am 1. 2. 1980 einen Leasingvertrag betreffend einen PKW; die Laufzeit des Vertrages wurde mit 60 Monaten vereinbart. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 29.961.- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie sei wegen Nichtzahlung des Leasingentgeltes durch die Beklagten gezwunge... mehr lesen...
Begründung: Ing. Max S***** vermietete der Rechtsvorgängerin der Beklagten am 3. 4. 1973 die Liegenschaften EZ ***** KG ***** und EZ ***** KG *****. Nach dem Mietvertrag sollten die jeweiligen Rechtsnachfolger der Parteien in den Vertrag eintreten. Tatsächlich wurde am 4. 4. 1978 ein Nachtrag verfasst, demzufolge die Firma L*****gesellschaft mbH & Co KG Rechtsnachfolgerin des Vermieters ist und demnach gemäß § 1120 ABGB an dessen Stelle in den Mietvertrag eintritt. Die Firma ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 AJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Auf § 1118 ABGB gestützte Räumungsklagen fallen unter § 49 Abs 2 Z 5 JN. Entscheidungstexte 5 Ob 580/84 Entscheidungstext OGH 18.09.1984 5 Ob 580/84 1 Ob 702/85 Entscheidungstext OGH 27.11.1985 1 Ob 702/85 European Case Law Identif... mehr lesen...
Die Beklagten mieteten im Jahre 1979 gemeinsam die Wohnung Nr. 9 des Hauses der Klägerin Wien 19., H-Straße 3/9, die nur der Erstbeklagte, der der Sohn der Zweitbeklagten ist, bewohnt. Die Betriebskosten werden monatlich abgerechnet, sodaß die Zinshöhe schwankt; die Vorschreibungen werden regelmäßig in den Briefkasten eingeworfen. Die Klägerin behauptet, die Beklagten hätten trotz wiederholter Mahnungen den Mietzins für die Monate November 1981 bis April 1982 nicht (vollständig) bez... mehr lesen...
Norm: ABGB §889ABGB §891ABGB §1118 B2
Rechtssatz: Der auf einen Zinsrückstand im Sinne des § 1118 ABGB gestützten Räumungsklage gegen mehrere Mitmieter ist nur stattzugeben, wenn die Einmahnung des rückständigen Bestandzinses gegen jeden Mitmieter erfolgte. Entscheidungstexte 1 Ob 616/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 616/84 Veröff: SZ 57/120 = JBl 1985,170 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2MRG §29 Abs1 Z5
Rechtssatz: War aber der Bestandgeber zur Vertragsaufhebung berechtigt, kann er diese statt durch Klage nach § 1118 ABGB, § 29 Abs 1 Z 5 MRG auch durch das mildere Mittel der Aufkündigung ohne vorherige schriftliche Ermahnung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist herbeiführen. Entscheidungstexte 2 Ob 598/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 2 O... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Innsbruck, G-Straße 9; die Beklagte ist Mieterin einer im zweiten Stock des Hauses gelegenen Wohnung. Mietzinsrückstände, die zum Zeitpunkt der Einbringung der auf § 1118 ABGB gestützen Räumungsklage am 9. 12. 1977 in der Höhe von 40 054.64 S bestanden, sind während des Verfahrens bezahlt worden. Ab 1. 4. 1981 leistete die Beklagte aber erneut keine Zinszahlungen mehr. Dadurch entstand ein neuer Mietzinsrückstand in der Höhe von 35 536.10 S. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B2MRG §30 Abs2 Z1ZPO §8
Rechtssatz: Der Wirkungsbereich des Prozeßkurators beschränkt sich auf die Vertretung der prozeßunfähigen Partei in jenem Verfahren, für das er bestellt wurde. Andere Rechtshandlungen zu setzen, wie etwa Zahlungen für den Kuranden aus dessen Vermögen zu leisten, ist er nicht befugt. Die Geltendmachung von Mietzinsrückstände dem Prozeßkurator im Räumungsprozeß gegenüber, ersetzt daher nicht die gemäß § 11... mehr lesen...