Norm
ABGB §1118 A2Rechtssatz
War aber der Bestandgeber zur Vertragsaufhebung berechtigt, kann er diese statt durch Klage nach § 1118 ABGB, § 29 Abs 1 Z 5 MRG auch durch das mildere Mittel der Aufkündigung ohne vorherige schriftliche Ermahnung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist herbeiführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0021086Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0020OB00598_8300000_001