Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) Fundstelle

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2021 bis 31.12.9999
Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG)
StF: BGBl. I Nr. 98/2014 (NR: GP XXV RV 361 AB 437 S. 55. BR: AB 9298 S. 837.)
[CELEX-Nr.: 32014L0059, 32014L0065]

Änderung

BGBl. I Nr. 117/2015 (NR: GP XXV RV 686RV 686 AB 751AB 751 S. 83.S. 83. BR: 94049404 AB 9415AB 9415 S. 844.S. 844.)

[CELEX-Nr.: 31997L000931997L0009, 32014L004932014L0049]

BGBl. I Nr. 127/2015 (NR: GP XXV RV 796RV 796 AB 824AB 824 S. 98.S. 98. BR: AB 9464AB 9464 S. 846.S. 846.)

BGBl. I Nr. 159/2015 (NR: GP XXV RV 898RV 898 AB 909AB 909 S. 107.S. 107. BR: AB 9492AB 9492 AB 9500AB 9500 S. 849.S. 849.)

[CELEX-Nr.: 32014L001732014L0017]

BGBl. I Nr. 118/2016 (NR: GP XXV RV 1335RV 1335 AB 1391AB 1391 S. 158.S. 158. BR: 96719671 AB 9690AB 9690 S. 863.S. 863.)

[CELEX-Nr.: 32015L084932015L0849]

BGBl. I Nr. 107/2017 (NR: GP XXV RV 1661RV 1661 AB 1728AB 1728 S. 190.S. 190. BR: 98239823 AB 9846AB 9846 S. 870.S. 870.)

[CELEX-Nr.: 32014L006532014L0065, 32017L059332017L0593]

BGBl. I Nr. 37/2018 (NR: GP XXVI RV 108RV 108 AB 139AB 139 S. 23.S. 23. BR: 99679967 AB 9970AB 9970 S. 880.S. 880.)

[CELEX-Nr.: 32017L239932017L2399, 32017L157232017L1572]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossenBGBl. I Nr. 62/2019 (NR:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 31.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75.

Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 76.

Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77.

Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78.

Anwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86.

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 87.

Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88.

Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis

§ 101.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis

§ 102.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis

§ 103.

Absehen vom Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 104.

Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente

§ 105.

Überprüfung des Einhaltens des Mindestbetrags

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 106.

Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 107.

Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 109.

Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 111.

Schutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 112.

Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 113.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 113a.

Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114.

Mitteilungspflichten

§ 115.

Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 116.

Verfahren vor der Abwicklungsbehörde

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 118.

Rechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 119a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120.

Geheimhaltung

§ 121.

Zulässiger Informationsaustausch

§ 122.

Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 123.

Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 123a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 123c.

Brückenfinanzierung

§ 123d.

Beitragsgebarung und -verwaltung

§ 124.

Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 126.

Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 129.

Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131.

Rang in der Insolvenzrangfolge

§ 132.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 133.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 134.

Abwicklungskollegien

§ 135.

Mitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 137.

Europäische Abwicklungskollegien

§ 138.

Informationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 145.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 146.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 147.

Abkommen mit Drittländern

§ 148.

Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 149.

Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 151.

Abwicklung von EU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152.

Strafbestimmungen

§ 153.

Strafbestimmungen betreffend juristische Personen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 156.

Meldungen an die EBA

§ 157.

Sonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 158a.

Empfehlungen des Ausschusses

§ 158b.

Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159.

Verwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 160.

Kostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anmerkung

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde in Artikel 2 des GP XXVI BGBl. I Nr. 98/2014AB 644 kundgemachtS. 86. BR: 10197 AB 10224 S. 896.)

[CELEX-Nr.: 32016L0800, 32016L1919, 32017L1371, 32017L1852, 32018L0843]

BGBl. I Nr. 98/2021 (NR: GP XXVII RV 663 AB 831 S. 105. BR: 10625 AB 10630 S. 926.)

[CELEX-Nr.: 32019L0878, 32019L0879]

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 28a.

Ausschüttungsbeschränkungen

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen

§ 31.

Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

§ 47a.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 66a.

Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75.

Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 76.

Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77.

Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78.

Anwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86.

Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86a.

Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden

§ 87.

Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88.

Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100.

Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 101.

Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 102.

Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 103.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten

§ 104.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 105.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

§ 105a.

Ausnahmen für Kreditinstituts-Verbünde

§ 105b.

Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 105c.

Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 105d.

Verstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 106.

Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 107.

Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 109.

Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 111.

Schutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 112.

Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 113.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 113a.

Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114.

Mitteilungspflichten

§ 115.

Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 116.

Verfahren vor der Abwicklungsbehörde

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 118.

Rechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 119a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120.

Geheimhaltung

§ 121.

Zulässiger Informationsaustausch

§ 122.

Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 123.

Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 123a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 123c.

Brückenfinanzierung

§ 123d.

Beitragsgebarung und -verwaltung

§ 124.

Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 126.

Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 129.

Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131.

Rang in der Insolvenzrangfolge

§ 132.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 133.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 134.

Abwicklungskollegien

§ 135.

Mitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 137.

Europäische Abwicklungskollegien

§ 138.

Informationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 145.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 146.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 147.

Abkommen mit Drittländern

§ 148.

Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 149.

Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 151.

Abwicklung von EU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152.

Strafbestimmungen

§ 153.

Strafbestimmungen betreffend juristische Personen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 156.

Meldungen an die EBA

§ 157.

Sonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 158a.

Empfehlungen des Ausschusses

§ 158b.

Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159.

Verwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 160.

Kostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten

§ 168.

Umsetzungshinweis

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anlage

zu § 28a: Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

Stand vor dem 28.05.2021

In Kraft vom 30.06.2018 bis 28.05.2021
Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG)
StF: BGBl. I Nr. 98/2014 (NR: GP XXV RV 361 AB 437 S. 55. BR: AB 9298 S. 837.)
[CELEX-Nr.: 32014L0059, 32014L0065]

Änderung

BGBl. I Nr. 117/2015 (NR: GP XXV RV 686RV 686 AB 751AB 751 S. 83.S. 83. BR: 94049404 AB 9415AB 9415 S. 844.S. 844.)

[CELEX-Nr.: 31997L000931997L0009, 32014L004932014L0049]

BGBl. I Nr. 127/2015 (NR: GP XXV RV 796RV 796 AB 824AB 824 S. 98.S. 98. BR: AB 9464AB 9464 S. 846.S. 846.)

BGBl. I Nr. 159/2015 (NR: GP XXV RV 898RV 898 AB 909AB 909 S. 107.S. 107. BR: AB 9492AB 9492 AB 9500AB 9500 S. 849.S. 849.)

[CELEX-Nr.: 32014L001732014L0017]

BGBl. I Nr. 118/2016 (NR: GP XXV RV 1335RV 1335 AB 1391AB 1391 S. 158.S. 158. BR: 96719671 AB 9690AB 9690 S. 863.S. 863.)

[CELEX-Nr.: 32015L084932015L0849]

BGBl. I Nr. 107/2017 (NR: GP XXV RV 1661RV 1661 AB 1728AB 1728 S. 190.S. 190. BR: 98239823 AB 9846AB 9846 S. 870.S. 870.)

[CELEX-Nr.: 32014L006532014L0065, 32017L059332017L0593]

BGBl. I Nr. 37/2018 (NR: GP XXVI RV 108RV 108 AB 139AB 139 S. 23.S. 23. BR: 99679967 AB 9970AB 9970 S. 880.S. 880.)

[CELEX-Nr.: 32017L239932017L2399, 32017L157232017L1572]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossenBGBl. I Nr. 62/2019 (NR:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 31.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75.

Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 76.

Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77.

Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78.

Anwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86.

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 87.

Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88.

Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis

§ 101.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis

§ 102.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis

§ 103.

Absehen vom Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 104.

Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente

§ 105.

Überprüfung des Einhaltens des Mindestbetrags

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 106.

Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 107.

Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 109.

Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 111.

Schutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 112.

Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 113.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 113a.

Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114.

Mitteilungspflichten

§ 115.

Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 116.

Verfahren vor der Abwicklungsbehörde

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 118.

Rechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 119a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120.

Geheimhaltung

§ 121.

Zulässiger Informationsaustausch

§ 122.

Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 123.

Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 123a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 123c.

Brückenfinanzierung

§ 123d.

Beitragsgebarung und -verwaltung

§ 124.

Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 126.

Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 129.

Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131.

Rang in der Insolvenzrangfolge

§ 132.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 133.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 134.

Abwicklungskollegien

§ 135.

Mitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 137.

Europäische Abwicklungskollegien

§ 138.

Informationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 145.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 146.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 147.

Abkommen mit Drittländern

§ 148.

Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 149.

Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 151.

Abwicklung von EU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152.

Strafbestimmungen

§ 153.

Strafbestimmungen betreffend juristische Personen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 156.

Meldungen an die EBA

§ 157.

Sonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 158a.

Empfehlungen des Ausschusses

§ 158b.

Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159.

Verwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 160.

Kostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anmerkung

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde in Artikel 2 des GP XXVI BGBl. I Nr. 98/2014AB 644 kundgemachtS. 86. BR: 10197 AB 10224 S. 896.)

[CELEX-Nr.: 32016L0800, 32016L1919, 32017L1371, 32017L1852, 32018L0843]

BGBl. I Nr. 98/2021 (NR: GP XXVII RV 663 AB 831 S. 105. BR: 10625 AB 10630 S. 926.)

[CELEX-Nr.: 32019L0878, 32019L0879]

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 28a.

Ausschüttungsbeschränkungen

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen

§ 31.

Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

§ 47a.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 66a.

Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75.

Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 76.

Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77.

Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78.

Anwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86.

Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86a.

Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden

§ 87.

Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88.

Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100.

Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 101.

Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 102.

Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 103.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten

§ 104.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 105.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

§ 105a.

Ausnahmen für Kreditinstituts-Verbünde

§ 105b.

Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 105c.

Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 105d.

Verstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 106.

Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 107.

Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 109.

Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 111.

Schutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 112.

Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 113.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 113a.

Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114.

Mitteilungspflichten

§ 115.

Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 116.

Verfahren vor der Abwicklungsbehörde

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 118.

Rechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 119a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120.

Geheimhaltung

§ 121.

Zulässiger Informationsaustausch

§ 122.

Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 123.

Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 123a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 123c.

Brückenfinanzierung

§ 123d.

Beitragsgebarung und -verwaltung

§ 124.

Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 126.

Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 129.

Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131.

Rang in der Insolvenzrangfolge

§ 132.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 133.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 134.

Abwicklungskollegien

§ 135.

Mitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 137.

Europäische Abwicklungskollegien

§ 138.

Informationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 145.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 146.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 147.

Abkommen mit Drittländern

§ 148.

Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 149.

Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 151.

Abwicklung von EU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152.

Strafbestimmungen

§ 153.

Strafbestimmungen betreffend juristische Personen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 156.

Meldungen an die EBA

§ 157.

Sonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 158a.

Empfehlungen des Ausschusses

§ 158b.

Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159.

Verwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 160.

Kostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten

§ 168.

Umsetzungshinweis

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anlage

zu § 28a: Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

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