Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012) Fundstelle

Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2026 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026
  3. § 0 gültig ab 18.04.2019§ 0 gültig von 18.04.2019 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2018
  4. § 0 gültig von 21.08.2018 bis 17.04.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2018
  5. § 0 gültig von 01.03.2016 bis 20.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2016
  6. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 29.02.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
  7. § 0 gültig von 12.07.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
  8. § 0 gültig von 01.04.2012 bis 11.07.2013

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
1. Teil, Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 1.Paragraph eins,

Regelungsgegenstand

§ 2.Paragraph 2,

Vergabeverfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen

§ 3.Paragraph 3,

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Vergabeverfahren für Auftraggeber
2. Teil, Vergabeverfahren für Auftraggeber

1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
1. Hauptstück, Geltungsbereich, Grundsätze

1. Abschnitt
Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
1. Abschnitt, Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)

§ 4.Paragraph 4,

Auftraggeber

§ 5.Paragraph 5,

Bauaufträge

§ 6.Paragraph 6,

Lieferaufträge

§ 7.Paragraph 7,

Dienstleistungsaufträge

§ 8.Paragraph 8,

Abgrenzungsregelungen

§ 9.Paragraph 9,

Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren

2. Abschnitt
Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
2. Abschnitt, Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 10.Paragraph 10,

Schwellenwerte

§ 11.Paragraph 11,

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes

§ 12.Paragraph 12,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen

§ 13.Paragraph 13,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen

§ 14.Paragraph 14,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen

§ 15.Paragraph 15,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen

§ 16.Paragraph 16,

Änderung der Schwellen- oder Loswerte

3. Abschnitt
Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
3. Abschnitt, Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen

§ 17.Paragraph 17,

Grundsätze des Vergabeverfahrens

§ 18.Paragraph 18,

Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter

§ 19.Paragraph 19,

Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe

§ 20.Paragraph 20,

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen

§ 21.Paragraph 21,

Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte

§ 22.Paragraph 22,

Schutz von Verschlusssachen

2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Hauptstück, Arten und Wahl der Vergabeverfahren

1. Abschnitt
Arten der Vergabeverfahren
1. Abschnitt, Arten der Vergabeverfahren

§ 23.Paragraph 23,

Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
2. Abschnitt, Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

§ 24.Paragraph 24,

Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung

§ 25.Paragraph 25,

Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 26.Paragraph 26,

Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion

§ 27.Paragraph 27,

Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung

§ 28.Paragraph 28,

Wahl des wettbewerblichen Dialoges

§ 29.Paragraph 29,

Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

3. Abschnitt
Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
3. Abschnitt, Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren

§ 30.Paragraph 30,

Vergabe von Aufträgen

§ 31.Paragraph 31,

Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 32.Paragraph 32,

Direktvergabe

§ 33.Paragraph 33,

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

§ 34.Paragraph 34,

Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

3. Hauptstück
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
3. Hauptstück, Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

1. Abschnitt
Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen
1. Abschnitt, Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen

§ 35.Paragraph 35,

Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern

§ 36.Paragraph 36,

Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber

§ 37.Paragraph 37,

Übermittlung von sonstigen Unterlagen

2. Abschnitt
Bekanntmachungen
2. Abschnitt, Bekanntmachungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
1. Unterabschnitt, Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen

§ 38.Paragraph 38,

Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen

§ 39.Paragraph 39,

Berichtigung von Bekanntmachungen

§ 40.Paragraph 40,

Veröffentlichung eines Beschafferprofils

§ 41.Paragraph 41,

Freiwillige BekanntmachungenZusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene

§ 41a.Paragraph 41 a,

Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen

2. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
2. Unterabschnitt, Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

§ 42.Paragraph 42,

Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 43.Paragraph 43, Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
§ 44.Paragraph 44, Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien

§ 45§ 42a.Paragraph 4542 a,

Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene

§ 42b.Paragraph 42 b,

Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene

§ 46§ 43.Paragraph 4643,

Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen RahmenvereinbarungenVerwendung des CPV bei Bekanntmachungen

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 44.Paragraph 44,

Bekanntmachungen in Österreich

§ 47§ 45.Paragraph 4745,

BekanntmachungenBekanntmachung einer Vorinformation in Österreich und in sonstigen Medien

3. Abschnitt
Fristen
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen

§ 46.Paragraph 46,

Bekanntgaben auf Unionsebene

§ 46a.Paragraph 46 a,

Bekanntgaben in Österreich

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
3. Unterabschnitt, Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 48§ 47.Paragraph 4847,

Berechnung der FristenBekanntmachungen in Österreich

§ 49.Paragraph 49, Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
§ 50.Paragraph 50, Übermittlungs- und Auskunftsfristen
2. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 51§ 47a.Paragraph 5147 a,

TeilnahmefristenBekanntgaben in Österreich

3. Abschnitt
Fristen
3. Abschnitt, Fristen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen
1. Unterabschnitt, Allgemeine Bestimmungen über Fristen

§ 52§ 48.Paragraph 5248,

AngebotsfristenBerechnung der Fristen

§ 49.Paragraph 49,

Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen

§ 50.Paragraph 50,

Übermittlungs- und Auskunftsfristen

32. Unterabschnitt
Verkürzte FristenReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
2. Unterabschnitt, Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 51.Paragraph 51,

Teilnahmefristen

§ 52.Paragraph 52,

Angebotsfristen

3. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
3. Unterabschnitt, Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 53.Paragraph 53,

Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation

§ 54.Paragraph 54,

Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien

§ 55.Paragraph 55,

Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit

4. Unterabschnitt
Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
4. Unterabschnitt, Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich

§ 56.Paragraph 56,

Teilnahme-, Angebots, Übermittlungs- und Auskunftsfristen

4. Abschnitt
Eignung der Unternehmer
1. Unterabschnitt
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
§ 57.Paragraph 57, Ausschlussgründe
2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
§ 58.Paragraph 58, Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
§ 59.Paragraph 59, Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber

4. Abschnitt
Eignung der Unternehmer
4. Abschnitt, Eignung der Unternehmer

§ 60.Paragraph 60, Nachweis der Befugnis

1. Unterabschnitt
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
1. Unterabschnitt, Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer

§ 61§ 57.Paragraph 6157,

Nachweis der beruflichen ZuverlässigkeitAusschlussgründe

§ 62.Paragraph 62, Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
2. Unterabschnitt, Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise

§ 63§ 58.Paragraph 6358,

NachweisZeitpunkt des Vorliegens der finanziellen und wirtschaftlichen LeistungsfähigkeitEignung

§ 64§ 59.Paragraph 6459,

NachweisEigenerklärung, Verlangen der technischen LeistungsfähigkeitNachweise durch den Auftraggeber

§ 65§ 60.Paragraph 6560,

Nachweis der Eignung durch andere UnternehmerBefugnis

§ 61.Paragraph 61,

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 62.Paragraph 62,

Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 66§ 63.Paragraph 6663,

QualitätssicherungsnormenNachweis der finanziellen und Normen für Umweltmanagementwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

5. Abschnitt
Die Ausschreibung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 67§ 64.Paragraph 6764,

GrundsätzeNachweis der Ausschreibungtechnischen Leistungsfähigkeit

§ 68§ 65.Paragraph 6865,

InhaltNachweis der AusschreibungsunterlagenEignung durch andere Unternehmer

§ 69§ 66.Paragraph 6966,

InformationssicherheitQualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement

§ 70.Paragraph 70, Versorgungssicherheit

5. Abschnitt
Die Ausschreibung
5. Abschnitt, Die Ausschreibung

§ 71.Paragraph 71, Alternativangebote

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
1. Unterabschnitt, Allgemeine Bestimmungen

§ 72§ 67.Paragraph 7267,

AbänderungsangeboteGrundsätze der Ausschreibung

§ 73§ 68.Paragraph 7368,

Allgemeine Bestimmungen betreffend SubunternehmerleistungenInhalt der Ausschreibungsunterlagen

§ 74§ 69.Paragraph 7469,

Besondere Festlegungen betreffend SubunternehmerleistungenInformationssicherheit

§ 75§ 70.Paragraph 7570,

Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher BestimmungenVersorgungssicherheit

§ 76§ 71.Paragraph 7671,

Berichtigung der AusschreibungAlternativangebote

2. Unterabschnitt
Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote

§ 72.Paragraph 72,

Abänderungsangebote

§ 77§ 73.Paragraph 7773,

Festlegungen für die Abgabe elektronischer AngeboteAllgemeine Bestimmungen betreffend Subunternehmerleistungen

§ 78§ 74.Paragraph 7874,

KommunikationswegeBesondere Festlegungen betreffend Subunternehmerleistungen

§ 79§ 75.Paragraph 7975,

DokumentenformateEinhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen

§ 80§ 76.Paragraph 8076,

VerschlüsselungBerichtigung der Ausschreibung

3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
§ 81.Paragraph 81, Arten der Leistungsbeschreibung

2. Unterabschnitt
Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
2. Unterabschnitt, Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote

§ 82§ 77.Paragraph 8277,

Grundsätze der LeistungsbeschreibungFestlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote

§ 78.Paragraph 78,

Kommunikationswege

§ 83§ 79.Paragraph 8379,

Technische SpezifikationenDokumentenformate

§ 84§ 80.Paragraph 8480,

VertragsbestimmungenVerschlüsselung

43. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereichüber den Leistungsvertrag
3. Unterabschnitt, Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag

§ 81.Paragraph 81,

Arten der Leistungsbeschreibung

§ 85§ 82.Paragraph 8582,

Grundsätze der AusschreibungLeistungsbeschreibung

6. Abschnitt
Ablauf einzelner Vergabeverfahren
§ 86.Paragraph 86, Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
§ 87.Paragraph 87, Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

§ 88§ 83.Paragraph 8883,

Ablauf des nicht offenen VerfahrensTechnische Spezifikationen

§ 84.Paragraph 84,

Vertragsbestimmungen

4. Unterabschnitt
Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
4. Unterabschnitt, Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

§ 89§ 85.Paragraph 8985,

Ablauf des VerhandlungsverfahrensGrundsätze der Ausschreibung

7. Abschnitt
Das Angebot
1. Unterabschnitt
Allgemeine Regelungen für Angebote

6. Abschnitt
Ablauf einzelner Vergabeverfahren
6. Abschnitt, Ablauf einzelner Vergabeverfahren

§ 86.Paragraph 86,

Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

§ 87.Paragraph 87,

Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

§ 90§ 88.Paragraph 9088,

Allgemeine BestimmungenAblauf des nicht offenen Verfahrens

§ 91.Paragraph 91, Form der Angebote

§ 92§ 89.Paragraph 9289,

Inhalt der AngeboteAblauf des Verhandlungsverfahrens

§ 93.Paragraph 93, Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung

7. Abschnitt
Das Angebot
7. Abschnitt, Das Angebot

§ 94.Paragraph 94, Einreichen der Angebote in Papierform

1. Unterabschnitt
Allgemeine Regelungen für Angebote
1. Unterabschnitt, Allgemeine Regelungen für Angebote

§ 95§ 90.Paragraph 9590,

ZuschlagsfristAllgemeine Bestimmungen

2. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 91.Paragraph 91,

Form der Angebote

§ 92.Paragraph 92,

Inhalt der Angebote

§ 96§ 93.Paragraph 9693,

AllgemeineBesondere Bestimmungen für elektronisch übermittelteüber den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung

§ 97.Paragraph 97, Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes

§ 98§ 94.Paragraph 9894,

Sicheres Verketten von AngebotsbestandteilenEinreichen der Angebote in Papierform

§ 99§ 95.Paragraph 9995,

VerordnungsermächtigungZuschlagsfrist

8. Abschnitt
Das Zuschlagsverfahren
1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

2. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
2. Unterabschnitt, Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 96.Paragraph 96,

Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 100§ 97.Paragraph 10097,

EntgegennahmeForm, VerwahrungVerschlüsselung und Öffnung von Angeboten in Papierformqualifizierte Signatur des Angebotes

§ 101§ 98.Paragraph 10198,

Entgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter AngeboteSicheres Verketten von Angebotsbestandteilen

§ 102§ 99.Paragraph 10299,

Speicherung elektronisch übermittelter AngeboteVerordnungsermächtigung

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

8. Abschnitt
Das Zuschlagsverfahren
8. Abschnitt, Das Zuschlagsverfahren

1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten
1. Unterabschnitt, Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

§ 103§ 100.Paragraph 103100,

Prüfung der AngeboteEntgegennahme, Verwahrung und Öffnung von Angeboten in Papierform

§ 104.Paragraph 104, Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung

§ 105§ 101.Paragraph 105101,

Ausscheiden von AngebotenEntgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote

3. Unterabschnitt
Der Zuschlag

§ 106§ 102.Paragraph 106102,

Wahl des Angebotes für den ZuschlagSpeicherung elektronisch übermittelter Angebote

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
2. Unterabschnitt, Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

§ 107§ 103.Paragraph 107103,

BekanntgabePrüfung der ZuschlagsentscheidungAngebote

§ 104.Paragraph 104,

Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung

§ 108§ 105.Paragraph 108105,

Stillhaltefrist und ZuschlagserteilungAusscheiden von Angeboten

§ 109.Paragraph 109, Wirksamkeit des Zuschlages

3. Unterabschnitt
Der Zuschlag
3. Unterabschnitt, Der Zuschlag

§ 110§ 106.Paragraph 110106,

FormWahl des VertragsabschlussesAngebotes für den Zuschlag

9. Abschnitt
Beendigung des Vergabeverfahrens

§ 111§ 107.Paragraph 111107,

GrundsätzlichesBekanntgabe der Zuschlagsentscheidung

§ 112§ 108.Paragraph 112108,

DokumentationspflichtenStillhaltefrist und Zuschlagserteilung

§ 113§ 109.Paragraph 113109,

Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten VergabeverfahrenWirksamkeit des Zuschlages

§ 114§ 110.Paragraph 114110,

Gründe für den Widerruf eines VergabeverfahrensForm des Vertragsabschlusses

§ 115.Paragraph 115, Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren

19. Abschnitt
Bestimmungen über die Vergabe von SubaufträgenBeendigung des Vergabeverfahrens
9. Abschnitt, Beendigung des Vergabeverfahrens

§ 116§ 111.Paragraph 116111,

Allgemeines und GrundsätzeGrundsätzliches

§ 117§ 112.Paragraph 117112,

SchwellenwerteDokumentationspflichten

§ 118§ 113.Paragraph 118113,

Bestimmungen über BekanntmachungenArchivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren

§ 119§ 114.Paragraph 119114,

EignungskriterienGründe für Subauftragnehmerden Widerruf eines Vergabeverfahrens

§ 120.Paragraph 120, Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung

§ 121§ 115.Paragraph 121115,

Ausnahme vonBekanntgabe der Verpflichtung zur Vergabe eines SubauftragesWiderrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs

4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
4. Hauptstück, Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren

1. Abschnitt
Bestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen
1. Abschnitt, Bestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen

§ 116.Paragraph 116,

Allgemeines und Grundsätze

§ 122§ 117.Paragraph 122117,

Zivilrechtlichen BestimmungenSchwellenwerte

2. Abschnitt
Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

§ 118.Paragraph 118,

Bestimmungen über Bekanntmachungen (Anm.: Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen)Bestimmungen über Bekanntmachungen Anmerkung, Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen)

§ 123§ 119.Paragraph 123119,

Nicht prioritäre DienstleistungsaufträgeEignungskriterien für Subauftragnehmer

3. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen

§ 120.Paragraph 120,

Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung

§ 121.Paragraph 121,

Ausnahme von der Verpflichtung zur Vergabe eines Subauftrages

§ 124§ 122.Paragraph 124122,

GrundsätzlichesZivilrechtlichen Bestimmungen

§ 125.Paragraph 125, Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
§ 126.Paragraph 126, Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen

2. Abschnitt
Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen
2. Abschnitt, Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

§ 127§ 123.Paragraph 127123,

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen AuktionenNicht prioritäre Dienstleistungsaufträge

43. Abschnitt
Bestimmungen für den Abschlussbetreffend die Durchführung von Rahmenvereinbarungen undelektronischen Auktionen
3. Abschnitt, Bestimmungen betreffend die VergabeDurchführung von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungenelektronischen Auktionen

§ 128§ 124.Paragraph 128124,

AllgemeinesGrundsätzliches

§ 129§ 125.Paragraph 129125,

AbschlussAllgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von Rahmenvereinbarungenelektronischen Auktionen

§ 130§ 126.Paragraph 130126,

VergabeBesondere Bestimmungen für die Durchführung von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungeneinfachen elektronischen Auktionen

5. Abschnitt
Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog

§ 127.Paragraph 127,

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen

4. Abschnitt
Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
4. Abschnitt, Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen

§ 131§ 128.Paragraph 131128,

Allgemeines

§ 132.Paragraph 132, Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog

§ 133§ 129.Paragraph 133129,

DialogphaseAbschluss von Rahmenvereinbarungen

§ 134§ 130.Paragraph 134130,

Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftragesvon Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen

3. Teil

Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

5. Abschnitt
Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog
5. Abschnitt, Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog

§ 135§ 131.Paragraph 135131,

Allgemeines

§ 132.Paragraph 132,

Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog

§ 133.Paragraph 133,

Dialogphase

§ 134.Paragraph 134,

Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages

3. Teil

Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

§ 135.Paragraph 135,

Allgemeines

§ 136.Paragraph 136,

Zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften

§ 137.Paragraph 137, Zusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften
4. Teil
Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
§ 138.Paragraph 138, Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
§ 138a.Paragraph 138 a, Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
§ 139.Paragraph 139, Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

§ 140§ 137.Paragraph 140137,

Rücktrittsrecht des AuftraggebersZusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften

4. Teil
Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
4. Teil, Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen

§ 141§ 138.Paragraph 141138,

Verhältnis zu sonstigen RechtsvorschriftenKorrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission

§ 142§ 138a.Paragraph 142138 a,

ZuständigkeitEmpfang und VerfahrenVerarbeitung elektronischer Rechnungen

(Anm.: § 143. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018)Anmerkung, Paragraph 143, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,)

§ 139.Paragraph 139,

Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

5. Teil

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 144§ 140.Paragraph 144140,

StrafbestimmungenRücktrittsrecht des Auftraggebers

§ 145§ 141.Paragraph 145141,

Inkrafttretens- und ÜbergangsvorschriftenVerhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 146§ 142.Paragraph 146142,

ErlassungZuständigkeit und Inkrafttreten von VerordnungenVerfahren

§ 147.Paragraph 147, Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

(Anm.: § 143. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018)Anmerkung, Paragraph 143, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,)

§ 148.Paragraph 148, Vollziehung
5. Teil

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 149§ 144.Paragraph 149144,

Verweisungen, personenbezogene BezeichnungenStrafbestimmungen

§ 145.Paragraph 145,

Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften

§ 146.Paragraph 146,

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 147.Paragraph 147,

Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

§ 148.Paragraph 148,

Vollziehung

§ 149.Paragraph 149,

Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen

§ 150.Paragraph 150,

Bezugnahme auf Rechtsakte der Union

Anhang I:

Liste der Militärausrüstung

Anhang II: Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß Paragraph 5, Ziffer eins,
Anhang III: Prioritäre Dienstleistungen
Anhang IV: Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
Anhang V: Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den Paragraphen 60, Absatz eins, Ziffer eins und 61 Absatz 2, Ziffer eins,
Anhang VI: Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 38, 45, 46, 53 und 112 enthalten sein müssenAngaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den Paragraphen 38,, 45, 46, 53 und 112 enthalten sein müssen

Anhang VIIII:

Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 118§ 5 Z 1) enthalten sein müssenAngaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß Paragraph 1185,) enthalten sein müssen Ziffer eins

Anhang VIIIIII:

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im UnterschwellenbereichPrioritäre Dienstleistungen

Anhang IXIV:

Merkmale für die VeröffentlichungNicht-Prioritäre Dienstleistungen

Anhang V:

Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den Paragraphen 60, Absatz eins, Ziffer eins und 61 Absatz 2, Ziffer eins

Anhang VI:

Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 38, 42, 44 bis 46, 53 und 112 enthalten sein müssenAngaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den Paragraphen 38, 42, 44 bis 46, 53 und 112 enthalten sein müssen

Anhang VII:

Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssenAngaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß Paragraph 118,) enthalten sein müssen

Anhang VIII:

Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe

Anhang IX:

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X:

Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

Stand vor dem 30.09.2026

In Kraft vom 18.04.2019 bis 30.09.2026
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026
  3. § 0 gültig ab 18.04.2019§ 0 gültig von 18.04.2019 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2018
  4. § 0 gültig von 21.08.2018 bis 17.04.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2018
  5. § 0 gültig von 01.03.2016 bis 20.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2016
  6. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 29.02.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
  7. § 0 gültig von 12.07.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
  8. § 0 gültig von 01.04.2012 bis 11.07.2013

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
1. Teil, Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 1.Paragraph eins,

Regelungsgegenstand

§ 2.Paragraph 2,

Vergabeverfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen

§ 3.Paragraph 3,

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Vergabeverfahren für Auftraggeber
2. Teil, Vergabeverfahren für Auftraggeber

1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
1. Hauptstück, Geltungsbereich, Grundsätze

1. Abschnitt
Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
1. Abschnitt, Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)

§ 4.Paragraph 4,

Auftraggeber

§ 5.Paragraph 5,

Bauaufträge

§ 6.Paragraph 6,

Lieferaufträge

§ 7.Paragraph 7,

Dienstleistungsaufträge

§ 8.Paragraph 8,

Abgrenzungsregelungen

§ 9.Paragraph 9,

Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren

2. Abschnitt
Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
2. Abschnitt, Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 10.Paragraph 10,

Schwellenwerte

§ 11.Paragraph 11,

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes

§ 12.Paragraph 12,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen

§ 13.Paragraph 13,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen

§ 14.Paragraph 14,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen

§ 15.Paragraph 15,

Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen

§ 16.Paragraph 16,

Änderung der Schwellen- oder Loswerte

3. Abschnitt
Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
3. Abschnitt, Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen

§ 17.Paragraph 17,

Grundsätze des Vergabeverfahrens

§ 18.Paragraph 18,

Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter

§ 19.Paragraph 19,

Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe

§ 20.Paragraph 20,

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen

§ 21.Paragraph 21,

Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte

§ 22.Paragraph 22,

Schutz von Verschlusssachen

2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Hauptstück, Arten und Wahl der Vergabeverfahren

1. Abschnitt
Arten der Vergabeverfahren
1. Abschnitt, Arten der Vergabeverfahren

§ 23.Paragraph 23,

Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
2. Abschnitt, Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

§ 24.Paragraph 24,

Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung

§ 25.Paragraph 25,

Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 26.Paragraph 26,

Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion

§ 27.Paragraph 27,

Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung

§ 28.Paragraph 28,

Wahl des wettbewerblichen Dialoges

§ 29.Paragraph 29,

Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

3. Abschnitt
Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
3. Abschnitt, Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren

§ 30.Paragraph 30,

Vergabe von Aufträgen

§ 31.Paragraph 31,

Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 32.Paragraph 32,

Direktvergabe

§ 33.Paragraph 33,

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

§ 34.Paragraph 34,

Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

3. Hauptstück
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
3. Hauptstück, Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

1. Abschnitt
Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen
1. Abschnitt, Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen

§ 35.Paragraph 35,

Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern

§ 36.Paragraph 36,

Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber

§ 37.Paragraph 37,

Übermittlung von sonstigen Unterlagen

2. Abschnitt
Bekanntmachungen
2. Abschnitt, Bekanntmachungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
1. Unterabschnitt, Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen

§ 38.Paragraph 38,

Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen

§ 39.Paragraph 39,

Berichtigung von Bekanntmachungen

§ 40.Paragraph 40,

Veröffentlichung eines Beschafferprofils

§ 41.Paragraph 41,

Freiwillige BekanntmachungenZusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene

§ 41a.Paragraph 41 a,

Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen

2. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
2. Unterabschnitt, Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

§ 42.Paragraph 42,

Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 43.Paragraph 43, Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
§ 44.Paragraph 44, Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien

§ 45§ 42a.Paragraph 4542 a,

Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene

§ 42b.Paragraph 42 b,

Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene

§ 46§ 43.Paragraph 4643,

Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen RahmenvereinbarungenVerwendung des CPV bei Bekanntmachungen

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 44.Paragraph 44,

Bekanntmachungen in Österreich

§ 47§ 45.Paragraph 4745,

BekanntmachungenBekanntmachung einer Vorinformation in Österreich und in sonstigen Medien

3. Abschnitt
Fristen
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen

§ 46.Paragraph 46,

Bekanntgaben auf Unionsebene

§ 46a.Paragraph 46 a,

Bekanntgaben in Österreich

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
3. Unterabschnitt, Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 48§ 47.Paragraph 4847,

Berechnung der FristenBekanntmachungen in Österreich

§ 49.Paragraph 49, Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
§ 50.Paragraph 50, Übermittlungs- und Auskunftsfristen
2. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 51§ 47a.Paragraph 5147 a,

TeilnahmefristenBekanntgaben in Österreich

3. Abschnitt
Fristen
3. Abschnitt, Fristen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen
1. Unterabschnitt, Allgemeine Bestimmungen über Fristen

§ 52§ 48.Paragraph 5248,

AngebotsfristenBerechnung der Fristen

§ 49.Paragraph 49,

Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen

§ 50.Paragraph 50,

Übermittlungs- und Auskunftsfristen

32. Unterabschnitt
Verkürzte FristenReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
2. Unterabschnitt, Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 51.Paragraph 51,

Teilnahmefristen

§ 52.Paragraph 52,

Angebotsfristen

3. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
3. Unterabschnitt, Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 53.Paragraph 53,

Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation

§ 54.Paragraph 54,

Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien

§ 55.Paragraph 55,

Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit

4. Unterabschnitt
Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
4. Unterabschnitt, Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich

§ 56.Paragraph 56,

Teilnahme-, Angebots, Übermittlungs- und Auskunftsfristen

4. Abschnitt
Eignung der Unternehmer
1. Unterabschnitt
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
§ 57.Paragraph 57, Ausschlussgründe
2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
§ 58.Paragraph 58, Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
§ 59.Paragraph 59, Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber

4. Abschnitt
Eignung der Unternehmer
4. Abschnitt, Eignung der Unternehmer

§ 60.Paragraph 60, Nachweis der Befugnis

1. Unterabschnitt
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
1. Unterabschnitt, Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer

§ 61§ 57.Paragraph 6157,

Nachweis der beruflichen ZuverlässigkeitAusschlussgründe

§ 62.Paragraph 62, Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
2. Unterabschnitt, Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise

§ 63§ 58.Paragraph 6358,

NachweisZeitpunkt des Vorliegens der finanziellen und wirtschaftlichen LeistungsfähigkeitEignung

§ 64§ 59.Paragraph 6459,

NachweisEigenerklärung, Verlangen der technischen LeistungsfähigkeitNachweise durch den Auftraggeber

§ 65§ 60.Paragraph 6560,

Nachweis der Eignung durch andere UnternehmerBefugnis

§ 61.Paragraph 61,

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 62.Paragraph 62,

Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 66§ 63.Paragraph 6663,

QualitätssicherungsnormenNachweis der finanziellen und Normen für Umweltmanagementwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

5. Abschnitt
Die Ausschreibung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 67§ 64.Paragraph 6764,

GrundsätzeNachweis der Ausschreibungtechnischen Leistungsfähigkeit

§ 68§ 65.Paragraph 6865,

InhaltNachweis der AusschreibungsunterlagenEignung durch andere Unternehmer

§ 69§ 66.Paragraph 6966,

InformationssicherheitQualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement

§ 70.Paragraph 70, Versorgungssicherheit

5. Abschnitt
Die Ausschreibung
5. Abschnitt, Die Ausschreibung

§ 71.Paragraph 71, Alternativangebote

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
1. Unterabschnitt, Allgemeine Bestimmungen

§ 72§ 67.Paragraph 7267,

AbänderungsangeboteGrundsätze der Ausschreibung

§ 73§ 68.Paragraph 7368,

Allgemeine Bestimmungen betreffend SubunternehmerleistungenInhalt der Ausschreibungsunterlagen

§ 74§ 69.Paragraph 7469,

Besondere Festlegungen betreffend SubunternehmerleistungenInformationssicherheit

§ 75§ 70.Paragraph 7570,

Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher BestimmungenVersorgungssicherheit

§ 76§ 71.Paragraph 7671,

Berichtigung der AusschreibungAlternativangebote

2. Unterabschnitt
Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote

§ 72.Paragraph 72,

Abänderungsangebote

§ 77§ 73.Paragraph 7773,

Festlegungen für die Abgabe elektronischer AngeboteAllgemeine Bestimmungen betreffend Subunternehmerleistungen

§ 78§ 74.Paragraph 7874,

KommunikationswegeBesondere Festlegungen betreffend Subunternehmerleistungen

§ 79§ 75.Paragraph 7975,

DokumentenformateEinhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen

§ 80§ 76.Paragraph 8076,

VerschlüsselungBerichtigung der Ausschreibung

3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
§ 81.Paragraph 81, Arten der Leistungsbeschreibung

2. Unterabschnitt
Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
2. Unterabschnitt, Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote

§ 82§ 77.Paragraph 8277,

Grundsätze der LeistungsbeschreibungFestlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote

§ 78.Paragraph 78,

Kommunikationswege

§ 83§ 79.Paragraph 8379,

Technische SpezifikationenDokumentenformate

§ 84§ 80.Paragraph 8480,

VertragsbestimmungenVerschlüsselung

43. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereichüber den Leistungsvertrag
3. Unterabschnitt, Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag

§ 81.Paragraph 81,

Arten der Leistungsbeschreibung

§ 85§ 82.Paragraph 8582,

Grundsätze der AusschreibungLeistungsbeschreibung

6. Abschnitt
Ablauf einzelner Vergabeverfahren
§ 86.Paragraph 86, Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
§ 87.Paragraph 87, Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

§ 88§ 83.Paragraph 8883,

Ablauf des nicht offenen VerfahrensTechnische Spezifikationen

§ 84.Paragraph 84,

Vertragsbestimmungen

4. Unterabschnitt
Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
4. Unterabschnitt, Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

§ 89§ 85.Paragraph 8985,

Ablauf des VerhandlungsverfahrensGrundsätze der Ausschreibung

7. Abschnitt
Das Angebot
1. Unterabschnitt
Allgemeine Regelungen für Angebote

6. Abschnitt
Ablauf einzelner Vergabeverfahren
6. Abschnitt, Ablauf einzelner Vergabeverfahren

§ 86.Paragraph 86,

Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

§ 87.Paragraph 87,

Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

§ 90§ 88.Paragraph 9088,

Allgemeine BestimmungenAblauf des nicht offenen Verfahrens

§ 91.Paragraph 91, Form der Angebote

§ 92§ 89.Paragraph 9289,

Inhalt der AngeboteAblauf des Verhandlungsverfahrens

§ 93.Paragraph 93, Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung

7. Abschnitt
Das Angebot
7. Abschnitt, Das Angebot

§ 94.Paragraph 94, Einreichen der Angebote in Papierform

1. Unterabschnitt
Allgemeine Regelungen für Angebote
1. Unterabschnitt, Allgemeine Regelungen für Angebote

§ 95§ 90.Paragraph 9590,

ZuschlagsfristAllgemeine Bestimmungen

2. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 91.Paragraph 91,

Form der Angebote

§ 92.Paragraph 92,

Inhalt der Angebote

§ 96§ 93.Paragraph 9693,

AllgemeineBesondere Bestimmungen für elektronisch übermittelteüber den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung

§ 97.Paragraph 97, Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes

§ 98§ 94.Paragraph 9894,

Sicheres Verketten von AngebotsbestandteilenEinreichen der Angebote in Papierform

§ 99§ 95.Paragraph 9995,

VerordnungsermächtigungZuschlagsfrist

8. Abschnitt
Das Zuschlagsverfahren
1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

2. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
2. Unterabschnitt, Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 96.Paragraph 96,

Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 100§ 97.Paragraph 10097,

EntgegennahmeForm, VerwahrungVerschlüsselung und Öffnung von Angeboten in Papierformqualifizierte Signatur des Angebotes

§ 101§ 98.Paragraph 10198,

Entgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter AngeboteSicheres Verketten von Angebotsbestandteilen

§ 102§ 99.Paragraph 10299,

Speicherung elektronisch übermittelter AngeboteVerordnungsermächtigung

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

8. Abschnitt
Das Zuschlagsverfahren
8. Abschnitt, Das Zuschlagsverfahren

1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten
1. Unterabschnitt, Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

§ 103§ 100.Paragraph 103100,

Prüfung der AngeboteEntgegennahme, Verwahrung und Öffnung von Angeboten in Papierform

§ 104.Paragraph 104, Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung

§ 105§ 101.Paragraph 105101,

Ausscheiden von AngebotenEntgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote

3. Unterabschnitt
Der Zuschlag

§ 106§ 102.Paragraph 106102,

Wahl des Angebotes für den ZuschlagSpeicherung elektronisch übermittelter Angebote

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
2. Unterabschnitt, Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

§ 107§ 103.Paragraph 107103,

BekanntgabePrüfung der ZuschlagsentscheidungAngebote

§ 104.Paragraph 104,

Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung

§ 108§ 105.Paragraph 108105,

Stillhaltefrist und ZuschlagserteilungAusscheiden von Angeboten

§ 109.Paragraph 109, Wirksamkeit des Zuschlages

3. Unterabschnitt
Der Zuschlag
3. Unterabschnitt, Der Zuschlag

§ 110§ 106.Paragraph 110106,

FormWahl des VertragsabschlussesAngebotes für den Zuschlag

9. Abschnitt
Beendigung des Vergabeverfahrens

§ 111§ 107.Paragraph 111107,

GrundsätzlichesBekanntgabe der Zuschlagsentscheidung

§ 112§ 108.Paragraph 112108,

DokumentationspflichtenStillhaltefrist und Zuschlagserteilung

§ 113§ 109.Paragraph 113109,

Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten VergabeverfahrenWirksamkeit des Zuschlages

§ 114§ 110.Paragraph 114110,

Gründe für den Widerruf eines VergabeverfahrensForm des Vertragsabschlusses

§ 115.Paragraph 115, Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren

19. Abschnitt
Bestimmungen über die Vergabe von SubaufträgenBeendigung des Vergabeverfahrens
9. Abschnitt, Beendigung des Vergabeverfahrens

§ 116§ 111.Paragraph 116111,

Allgemeines und GrundsätzeGrundsätzliches

§ 117§ 112.Paragraph 117112,

SchwellenwerteDokumentationspflichten

§ 118§ 113.Paragraph 118113,

Bestimmungen über BekanntmachungenArchivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren

§ 119§ 114.Paragraph 119114,

EignungskriterienGründe für Subauftragnehmerden Widerruf eines Vergabeverfahrens

§ 120.Paragraph 120, Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung

§ 121§ 115.Paragraph 121115,

Ausnahme vonBekanntgabe der Verpflichtung zur Vergabe eines SubauftragesWiderrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs

4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
4. Hauptstück, Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren

1. Abschnitt
Bestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen
1. Abschnitt, Bestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen

§ 116.Paragraph 116,

Allgemeines und Grundsätze

§ 122§ 117.Paragraph 122117,

Zivilrechtlichen BestimmungenSchwellenwerte

2. Abschnitt
Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

§ 118.Paragraph 118,

Bestimmungen über Bekanntmachungen (Anm.: Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen)Bestimmungen über Bekanntmachungen Anmerkung, Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen)

§ 123§ 119.Paragraph 123119,

Nicht prioritäre DienstleistungsaufträgeEignungskriterien für Subauftragnehmer

3. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen

§ 120.Paragraph 120,

Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung

§ 121.Paragraph 121,

Ausnahme von der Verpflichtung zur Vergabe eines Subauftrages

§ 124§ 122.Paragraph 124122,

GrundsätzlichesZivilrechtlichen Bestimmungen

§ 125.Paragraph 125, Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
§ 126.Paragraph 126, Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen

2. Abschnitt
Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen
2. Abschnitt, Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

§ 127§ 123.Paragraph 127123,

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen AuktionenNicht prioritäre Dienstleistungsaufträge

43. Abschnitt
Bestimmungen für den Abschlussbetreffend die Durchführung von Rahmenvereinbarungen undelektronischen Auktionen
3. Abschnitt, Bestimmungen betreffend die VergabeDurchführung von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungenelektronischen Auktionen

§ 128§ 124.Paragraph 128124,

AllgemeinesGrundsätzliches

§ 129§ 125.Paragraph 129125,

AbschlussAllgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von Rahmenvereinbarungenelektronischen Auktionen

§ 130§ 126.Paragraph 130126,

VergabeBesondere Bestimmungen für die Durchführung von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungeneinfachen elektronischen Auktionen

5. Abschnitt
Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog

§ 127.Paragraph 127,

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen

4. Abschnitt
Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
4. Abschnitt, Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen

§ 131§ 128.Paragraph 131128,

Allgemeines

§ 132.Paragraph 132, Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog

§ 133§ 129.Paragraph 133129,

DialogphaseAbschluss von Rahmenvereinbarungen

§ 134§ 130.Paragraph 134130,

Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftragesvon Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen

3. Teil

Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

5. Abschnitt
Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog
5. Abschnitt, Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog

§ 135§ 131.Paragraph 135131,

Allgemeines

§ 132.Paragraph 132,

Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog

§ 133.Paragraph 133,

Dialogphase

§ 134.Paragraph 134,

Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages

3. Teil

Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

§ 135.Paragraph 135,

Allgemeines

§ 136.Paragraph 136,

Zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften

§ 137.Paragraph 137, Zusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften
4. Teil
Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
§ 138.Paragraph 138, Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
§ 138a.Paragraph 138 a, Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
§ 139.Paragraph 139, Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

§ 140§ 137.Paragraph 140137,

Rücktrittsrecht des AuftraggebersZusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften

4. Teil
Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
4. Teil, Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen

§ 141§ 138.Paragraph 141138,

Verhältnis zu sonstigen RechtsvorschriftenKorrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission

§ 142§ 138a.Paragraph 142138 a,

ZuständigkeitEmpfang und VerfahrenVerarbeitung elektronischer Rechnungen

(Anm.: § 143. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018)Anmerkung, Paragraph 143, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,)

§ 139.Paragraph 139,

Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

5. Teil

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 144§ 140.Paragraph 144140,

StrafbestimmungenRücktrittsrecht des Auftraggebers

§ 145§ 141.Paragraph 145141,

Inkrafttretens- und ÜbergangsvorschriftenVerhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 146§ 142.Paragraph 146142,

ErlassungZuständigkeit und Inkrafttreten von VerordnungenVerfahren

§ 147.Paragraph 147, Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

(Anm.: § 143. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018)Anmerkung, Paragraph 143, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,)

§ 148.Paragraph 148, Vollziehung
5. Teil

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 149§ 144.Paragraph 149144,

Verweisungen, personenbezogene BezeichnungenStrafbestimmungen

§ 145.Paragraph 145,

Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften

§ 146.Paragraph 146,

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 147.Paragraph 147,

Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

§ 148.Paragraph 148,

Vollziehung

§ 149.Paragraph 149,

Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen

§ 150.Paragraph 150,

Bezugnahme auf Rechtsakte der Union

Anhang I:

Liste der Militärausrüstung

Anhang II: Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß Paragraph 5, Ziffer eins,
Anhang III: Prioritäre Dienstleistungen
Anhang IV: Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
Anhang V: Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den Paragraphen 60, Absatz eins, Ziffer eins und 61 Absatz 2, Ziffer eins,
Anhang VI: Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 38, 45, 46, 53 und 112 enthalten sein müssenAngaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den Paragraphen 38,, 45, 46, 53 und 112 enthalten sein müssen

Anhang VIIII:

Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 118§ 5 Z 1) enthalten sein müssenAngaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß Paragraph 1185,) enthalten sein müssen Ziffer eins

Anhang VIIIIII:

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im UnterschwellenbereichPrioritäre Dienstleistungen

Anhang IXIV:

Merkmale für die VeröffentlichungNicht-Prioritäre Dienstleistungen

Anhang V:

Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den Paragraphen 60, Absatz eins, Ziffer eins und 61 Absatz 2, Ziffer eins

Anhang VI:

Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 38, 42, 44 bis 46, 53 und 112 enthalten sein müssenAngaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den Paragraphen 38, 42, 44 bis 46, 53 und 112 enthalten sein müssen

Anhang VII:

Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssenAngaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß Paragraph 118,) enthalten sein müssen

Anhang VIII:

Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe

Anhang IX:

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X:

Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

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